Anzeige gegen Türsteher?
Hallo, letzte Woche Samstag war ich mit Freunden unterwegs und auf der Tanzbühne hat sich ein Betrunkener (2,2 promille - wie es sich später herausstellte) meine Freundin belästigt, jedesmal habe ich ihn freundlich aufgefodert uns in Ruhe zu lassen doch die Lage besserte sich nicht und als er ihr wieder an die Wäsche ging , ging ich dazwischen und schubste ich ihn mit der bloßen Hand nach hinten weg. Dieser stürzte dann zu Boden und versuchte mich mit der Hand zu packen, und ich hielt diese nur fest. Zur gleichen Zeit kam von hinten ein Türsteher angeschossen griff mich an und schlug mich bewusstlos zu Boden stürzte sich auf mich und obwohl ich mich nicht wehrte versuchte er weiterhin auf mich einzuschlagen woraufhin meine Freundin und mein Kumpel ihn von mir wegzerrten. Nun habe ich eine Platzwunde oberhalb der Augenbraue, Blutergüsse um das Auge herum, eine Franktur der Orbita (Augenhöhlenknochen), und Nachblutungen im Rachen und Nebenhöhlen und ständig Schwindel und Kopfschmerzen. Ich erstattete eine Anzeige, die Polizei war zum Glück gekommen, nahm alles auf und der Krankenwagen brachte mich ins Krankenhaus wo die Wunde genäht wurde. Ich würde gerne wissen, was diesen Türsteher erwartet. Ich habe leider keine Rechtschutzversicherung und einen Anwalt habe ich bisher auch noch nicht eingeschaltet, da soetwas sehr teuer werden kann. Kann ich Schadensersatzansprüche stellen? Ich muss dazu sagen, die Polizei hat bei mir einen Alkoholpegel gemessen und ich hatte 0,0 Promille. Ich habe auch 2 Zeugen die meine Schuld entkräften können. Kann ich auch ohne Anwalt vor Gericht ziehen und Schmerzensgeld beantragen?
LG
7 Antworten
Du solltestz abwarten ob der Täter rechtkräftig Verurteilt wird, dann kannst du in einem Zivilprozess Schadenesatz und Schmerzensgeld einklagen. Dazu kannst du Prozesskostenhlife beantragen. Dort wird dann auch geprüft ob eine solche Klage aussucht auf Erfolg hat
weil dort nur über Schuld oder Unschuld entschieden wird.
Heißt das jetzt: Der Strafprozess läuft nun ganz normal ab, da ich eine Anzeige erstattet habe (auch ohne Anwalt) und dann muss ich alles nochmal durchlaufen (mit Anwalt) und dazu dann das Schmerzensgeld einklagen?
Ja, soweit ich weiß, brauchst du im Stafprozess keinen Anwalt. Bei Körperverletztung muß der Staatsanwalt ermitteln, auch ohne Anzeige. Das heist der Staat ist der Kläger. Wenn du Schadenersatz und Schm.geld haben willst dann musst du Klagen.
Berichtigung: nur bei schwerer Köperverletztung tifft zu was ich im letzten kom. schrieb.
Würdest du meinen Fall als schwere Körperverletzung bezeichnen? Und sagt mir dann mein Anwalt ob eine Schadensersatzklage überhaupt in dem Fall etwas bringen wird oder der Arzt?
Würdest du meinen Fall als schwere Körperverletzung bezeichnen? Und sagt mir dann mein Anwalt ob eine Schadensersatzklage überhaupt in dem Fall etwas bringen wird oder der Arzt?
Was schwere Körperverletzung ist kannst du bei Wiki nachlesen. Natürlich sagt dir dein Anwalt ob eine Klage was bringt. Hab ja schon beschrieben wie deine Chancen stehen. Kannst aber auch nochmal hier nachsehen. www.juraforum.de. Aber ich an deiner Stellewürde zum Rechtsanwalt gehen. Eine Beratung ist nicht so teuer, und dann kannst du dich entscheiden.
Bedenke auch, das es in folge deiner Verletzungen auch zu Spätschäden kommen kann.
Du kannst einen Anwalt gestellt bekommen, wenn du dir keinen leisten kannst. Und wenn du nicht genug Geld hast, bzw. kein Millionär bist, dann bekommst du das Armenrecht und die Rechnung wird für dich übernommen (Anwalt und Gerichtskosten, falls du den Fall dennoch verlierst). Soweit ich weiß, aber du solltest trotzdem mal bei der Polizei nachfragen oder bei einem Anwalt. So weit ich weiß kostet eine Beratungszeit nichts.
Hoffe ich konnte helfen und alles Gute für den Prozess :)
Ich verdiene sehr gut. Die einzige Sorge ist, dass ich für den Anwalt soviel blechen muss, bzw. er von dem Schmerzensgeld, was mir zusteht soviel abzieht, dass mir nichts davon bleibt
Wenn du den Prozess gewinnst, dann werden deine Anwaltskosten und die Prozesskosten dem Täter auferlegt. Es bleibt dann nur noch die frage ob er auch zahlen kann. Kann er nicht zahlen, dann bleibst du auf diesen Kosten vorerst sitzten, bis er irgendwann Geld hat.
Las dir vom Anwalt die ungefähren Kosten darlegen.
Armenrecht heißt es nicht mehr. Das nennt sich Prozesskostenbeihilfe. Eine Beratung beim Anwalt kostet sehr wohl etwas, aber nicht die Welt.
Du kannst ihn wegen Körperverletzung bei der Polizei anzeigen. Dazu brauchst du erstmal keinen Anwalt, die Polizei ermittelt und der Staat erhebt die Anklage. Für eine Schadensersatzklage solltest du allerdings einen Anwalt zu Rate ziehen. Die Kosten zahlt der Angeklagte, wenn er schuldig gesprochen wird. Falls nicht, bleibst du auf den Anwaltskosten sitzen. Aber da du mehrere Zeugen für die Tat hast, stehen deine Chancen gut. Da du im Krankenhaus warst, gibt es sicher auch ein Protokoll zu deinen Verletzungen. Auf jeden Fall solltest du rechtliche Schritte einleiten, so jemand hat in dem Job nichts verloren.
Ja das klingt plausibel
Du hattest 0,0 Promille, hast mehrere Zeugen, und den Betrunkenen nicht angegriffen sondern nur abgewehrt. Ich glaube viel bessere Karten kann man kaum haben. Was der Türsteher gemacht hat war absolut unnötige (schwere) Körperverletzung.
Ja das stimmt. Der Betrunkene war auch sehr aggresiv. Er hatte sogar hinterher gegen eine Wand geschlagen und sich die Hand gebrochen. Anfangs behauptete er ich hätte das gemacht, doch später räumte er der Polizei ein dass er dies selbst verursacht hatte mit seiner Hand.
Na toll, der wird auch als Zeuge geladen werden, mit den Aussagen der Polizei, sehe ich das alles sehr positiv für dich.
Dann darf ich erstmal ausatmen. Jetzt geht es mir natürlich in erster Linie nur um meine Gesundheit. Es sind bereits viele Tage vergangen aber ich fühle mich sehr unwohl. Trägheit, Müdigkeit und leichte Schwindelgefühle. Ich hoffe das geht mit der Zeit weg
Nimm dir auf jeden Fall einen Anwalt. Wenn es zu einem Prozess kommen sollte, kannst du Prozesskostenbeihilfe beantragen. Und der Mensch würde wahrscheinlich zu Schmerrzensgeldzahlung verurteilt werden. Davon kannst du zur Not dann den Anwalt auch bezahlen.
Eine erste Beratung kostet übrigens so um die 100 Euro beim Anwalt. Das würde ich auf jeden Fall machen.
Es kann nicht sein, dass sich ein Türsteher zu solchen Handlungen hinreißen lässt.
Wenn es vor Gericht geht, würde ich einen Anwalt einschalten. Der ist in der Lage das Beste für dich rauszuholen.
Warum kann ich nicht im Strafprozess Schadenserzsatz einklagen?