Schmerzensgeld bei Nasenbruch

11 Antworten

Hallo, Am besten sofort ins Krankenhaus, untersuchen lassen und den Ärzten die Situation schildern. Die Ärzte werden das dann automatisch an die Behörden weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Ab zur Polizei und Anzeige erstatten. Danach einen Anwalt mit der Wahrnehmung eurer Interessen beauftragen. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.

FreundHase  08.09.2014, 11:44

Vorher sollte aber das Opfer noch einmal genau in sich gehen und sicher sein, dass er wirklich das beschriebene Unschuldslamm ist. Erfahrungsgemäß relativieren sich solche Schilderungen des Tathergangs im Nachhinein.

cheyenne02  08.09.2014, 11:47
@FreundHase

OK....das stimmt natürlich !! Da muß man schon ehrlich sein !

ginatilan  08.09.2014, 11:48
@FreundHase

auch wenn er kein Unschuldslamm ist, Körperverletzung wäre der Schlag ins Gesicht trotzdem.

auch wenn jemand einen anderen beleidigt, zuschlagen ist immer die schlechteste Alternative

EvaKatze88 
Beitragsersteller
 08.09.2014, 12:31
@ginatilan

Ich kenne meinen Mann, und er pöbelt nicht, auch nicht, wenn Alkohol im Spiel ist. Zudem war noch ein Freund von uns mit dabei, der das ganze auch bezeugen kann. Er ist auch dazwischen gegangen. Wäre der Ablauf anders gewesen, würden wir ja auch kaum in Betracht ziehen, rechtliche Schritte einzuleiten. Lieben Dank für eure Tipps. Werden dann wohl mal einen Anwalt suchen...

Man braucht dafür natürlich immer Beweise und wenn der Typ nicht geholfen hat, der auch dabei war, dann zählt es als unterlassene Zivilcourage, welches ebenfalls sehr strafbar ist.

Man kann gleich den Typ mit anzeigen bzw. ihn angeben, dass er zu der Tatzeit nicht eingegriffen hat.

Hallo EvaKatze88,

hier sind zwei Rechtsbereiche betroffen, die man einzeln betrachten muss.

Auf der einen Seite ist hier die strafrechtliche Seite.

Du bzw. Dein Mann als Geschädigter kann bei der Polizei einen Strafantrag gem. folgender Rechtsgrundlage stellen:


§ 223 StGB - Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


Das Dein Mann einen Strafantrag stellen muss, damit die Tat verfolgt wird (Ausnahme es liegt öffentliche Interesse an der Strafverfolgung) steht im folgendem Gesetz:


§ 230 StGB - Strafantrag

(1) Die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 und die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 werden nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. Stirbt die verletzte Person, so geht bei vorsätzlicher Körperverletzung das Antragsrecht nach § 77 Abs. 2 auf die Angehörigen über.


Mit dem Strafantrag, möchte man, dass der Täter für die Tat von einem Gericht bestraft wird. Allerdings hat der Geschädigte von der Bestrafung nichts, denn die Geldstrafe geht an den Staat und nicht an den Geschädigten. Das Einzige was der Geschädigte von der Verurteilung hat, ist eine Genugtuung.


Dann gibt es die zivilrechtliche Seite:

Wurde Dein Mann von einer anderen Person verletzt steht ihm ein Schmerzensgeld zu. Diese Forderung hat aber nichts mit dem Strafrecht zu tun, sondern ist eine reine zivilrechtliche Angelegenheit.

Für die Forderung nach Schmerzensgeld, muss übrigens KEIN Strafantrag gestellt werden und es muss auch KEIN Rechtsanwalt eingeschaltet werden.

Es macht allerdings in den meisten Fällen Sinn einen Rechtsanwalt einzuschalten, weil der genau weiß, bei welchen Verletzungen welche Höhe einem an Schmerzensgeld zusteht. Die Höhe kann man allerdings auch selbst ergoogeln und den Verursacher anschreiben und ihm auffordern die Summe zu zahlen. Tut er das, ist alles OK und die Sache hat sich damit erledigt.

Aber wie gesagt, ich rate hier einen Rechtsanwalt einzuschalten. Der kann auch besser die Forderung schriftlich formulieren und es macht auch mehr Eindruck, wenn so eine Forderung vom Anwalt kommt.

Gerichtlich muss man Schmerzensgeld übrigens nur dann einklagen, wenn der Beklagte der Forderung nicht nachkommt. Man kann und sollte allerdings das Ganze einvernehmlich außergerichtlich klären.

Im Bezug auf Deine Fragen bedeutet das:

Die Frage ist nun, wie muss man nun hier vorgehen? Müssen wir Anzeige erstatten,>

Nein müsst Ihr nicht. Für die Durchsetzung einer zivilen Forderung ist die Polizei nicht zuständig. Allerdings ist es manchmal nützlich, wenn man zivilrechtlich etwas Fordert und der Typ nicht zahlt, dass man anhand der polizeilichen Ermittlungen auch Beweismaterial für seine Tat an der Hand hat.

oder können wir auch ohne Polizei über die Haftpflichtversicherung des Täters etwas erwirken?>

Die Haftpflichtversicherung ist dafür nicht zuständig, denn die bezahlt bei vorsätzlich begangenen Taten nichts.

Denn das Problem ist, wenn wir einen Anwalt nehmen müssen, und dann bei der Verhandlung nichts rauskommt, zahlen wir ja sogar noch drauf.>

Wie bereits oben angeführt, muss man weder einen Rechtsanwalt nehmen, noch muss man Schmerzengeld einklagen. Man kann auch erst einmal einfach per Brief an den Schläger schreiben, dass man die und die Summe für die Verletzungen haben möchte und man setzt ihm eine Zahlungsfrist. Man kann in dem Brief auch da drauf hinweisen, dass ansonsten die Forderung von einem Anwalt und notshalber gerichtlich durchsetzen wird.

Schöne Grüße
TheGrow

EvaKatze88 
Beitragsersteller
 08.09.2014, 13:20

Boah, na das hilft mir, bzw. uns auf jeden Fall schon mal sehr. Benötigen wir dann irgendetwas schriftlich , z.B. vom Arzt? Fotos habe ich gemacht, als er nach Hause kam. Falls das irgendetwas bringt. Aber mein zweiter Gedanke nach "Schnell helfen" war eben "Dokumentieren".

TheGrow  08.09.2014, 13:24
@EvaKatze88

Für die Forderung per Brief braucht Ihr sicherlich keine ärztliche Bescheinigung, für den Anwalt auch nicht, wobei für diesen so eine ärztliche Bescheinigung schon nützlich sein kann, aber ich gehe mal davon aus, spätestens, wenn Ihr doch das Schmerzendgeld einklagen wollt, will der Richter einen ärztlichen Bericht als Beweis haben.

DerHans  08.09.2014, 14:53
@TheGrow

Hier einen Rechtsanwalt einzuschalten, ist zwar durchaus sinnvoll, kostet aber erst mal richtig Geld. Das muss vorgelegt werden

In mindestens 90 % der Fälle stellt sich dann heraus, dass von dem Täter "nichts zu holen ist". Jemand mit einem vernünftigen sozialen Hintergrund macht so was gar nicht erst.

Aber dem Rechtsanwalt ist es egal, der stellt auch gerne einen Antrag auf 10.000€ Schmerzensgeld, wenn der Vorschuss stimmt.

TheGrow  08.09.2014, 19:44
@DerHans

Der Einwand ist zwar korrekt, nur der Einwand:

kostet aber erst mal richtig Geld.>

Die Frage ist, was man unter richtig Geld versteht. Sicherlich kostet ein Anwalt Geld, aber erstens ist das Honorar, welches ein Rechtsanwalt fordert abhängig von der geforderten Summe und zweitens kann man die Kosten beim Beratungsgespräch abklären und dann entscheiden, ob einem das Honorar zu hoch ist oder ob man bereit ist die Summe zu zahlen.

Ich selber bin jedenfalls noch nie bei Schmerzensgeldforderungen auf den Anwaltskosten sitzen geblieben. Im übrigen ist die Summe ja nun auch nicht so riesig, die ein Anwalt fodert. Der Arbeitet sicherlich nicht für 5 Euro, kostet aber bei einer Forderung von 1000 Euro ganz sicher keine zig hundert Euro.

Ne gebrochene Nase kostet bei jungendlichen 500€ als erwachsene bezahlt man soweit ich weis sogar noch mehr aber ich würde auf jedenfall ein Anwalt rufen weil Schmerzgeld sollte dir zustehen

teisier20  08.09.2014, 12:26

Ja aber es sind in der Regel 500€ also so kenn ich das