Deswegen Anzeige erstatten, gegen Ex. Freundin?
Hallo, es geht um folgendes: Ich wurde extrem von meiner Ex. Freundin verarscht und ausgenutzt.
Nun. Sie hat mich immer wieder mit anderen Typen betrogen, schlimm genug. Ich hab mich von ihr getrennt und ihr anschließend noch einen 6 seitigen Brief geschrieben. In dem habe ich alles geschrieben, was ich über sie, was meine freunde über sie denken etc... Einfach meine Meinung ohne Beleidigungen.
Allerdings hat sie diesen Brief nun voll und öffentlich auf Facebook hochgeladen. Sie hat in die Kommentare (öffentlich) geschrieben, dass ich sie nur ins Bett bekommen wollte, ja so schlecht für sie war, mich beleidigt hat etc. etc. etc. Das würde mich ja nicht interessieren, wenn das nicht öffentlich wäre und mich schon ein Arbeitskollege darauf angesprochen hat. ich bin Ausbilder in einem großen deutschen Unternehmen.
Meine Frage: Lohnt es sich, dafür zur Polizei zu rennen? Ich finde das selbst Kindisch, aber ich möchte es nicht auf mich sitzen lassen.
9 Antworten
Blockier und lösch sie einfach überall. Niemand wird dann interessieren wer deine ex Freundin war oder was sie veröffendlicht hat. Einfach nicht mehr darauf eingehen und igno.
Auf vertrauliche Behandlung zu hoffen ist sehr blauäugig.
Ein Appell an alle, die so eine öffentliche Bloßstellung provozieren:
- mit einer Veröffentlichung ist immer zu rechnen.
- mit einer evtl. beleidigenden oder diffamierenden Reaktion ist auch zu rechnen.
- mit Hohn und Spott ist noch mal so viel zu rechnen.
Also, stehe zu deinem Brief und ertrage den Konter. Lerne daraus und nerv nicht die Polizei.
Ich würde deginitiv zur Polizei gehen und dagegen Gerichtlich vorgehen. Rufmord bzw da Öffentlich: Verleumdung sehe ich hier schon (wenn sie falsche Tatsachen über dich schreibt). Wenn das gür dich in deinem Konzern nachteile hat kann sie auch dafür in Form von Schadensersatz zur Rechenschaft gezogen werden.
Verletzung des Brief und Fernmeldegeheimnisses, Rufmord. sonst noch wünsche?
Sie hat nix schlimmes gemacht 😂
Dass sie deinen Brief veröffentlich hat, ist nicht verboten. Du kannst Anzeige wegen Beleidigung stellen, aber das war es auch schon
Irgendwie glaube ich nicht ganz dass der Brief für die Öffentlichkeit bestimmt war.... und 2. Wenn sie damit seinen Ruf schädigt bzw ihn öffentlich verleumdet ist das sehr wohl strafbar.
Was willst du der Polizei sagen? Das müsst ihr unter euch klären.