Bis wohin Hat man Anspruch auf Waisenrente?

1 Antwort

So lange du in der Erstausbildung bist, hast du an Anspruch auf die Halbwaisenrente.

Ein zusätzlicher Minijob ist unschädlich.

Steuerlich ist das sowieso irrelevant, da du ja kaum über den Grundfreibetrag hinaus kommst.

Pussydestroy989 
Beitragsersteller
 03.09.2022, 17:30

Ausbildung 700 netto Minijob Wäre ja dann 450 Waisenrente 235 Und Kindergeld 180 der Jährliche Frei Betrag liegt bei knapp über 10000€ im Jahr also ist meine Frage Falls ich einen Minijob anfangen würde ob man mir die Waisenrente kürzen würde

DerHans  03.09.2022, 17:32
@Pussydestroy989

Der Minijob zählt ja gar nicht. der wird ja pauschal versteuert. Und zusätzlich hast du noch 1.200 Werbungskostenpauschale. Und deine Sozialbeiträge verringern das zu versteuernde Einkommen weiter.