Kind krank bei Nachtschicht?
Hallo,
ich arbeite im Nachtdienst und habe heute am Sonntag noch eine Nachtwache. Am Montag kann mein Kind nicht in die Krippe, da es krank ist. Kann ich mich krank melden, obwohl der Montag ja nur mein Tag zum schlafen wäre ? Und nicht ein richtiger „Arbeitstag“. Der Dienst gehört nämlich zum Sonntag und der Sonntag kann von dem Papa abgedeckt werden.
4 Antworten
Es kommt, wie immer, darauf an. Manche Arbeitsverträge schließen Freistellung bei Lohnfortzahlung aus. Dann springt die Krankenkasse mit dem sogenannten Kinderkrankengeld ein.
Voraussetzung ist jedoch immer ein ärztliches Attest und es muss keine andere Person für die Pflege des kranken Kindes zur Verfügung stehen.
Manche Arbeitsverträge schließen Freistellung bei Lohnfortzahlung aus.
Ich nehme an, es sollte umgekehrt gemeint sein! 🤔😉
Also wenn das Kind in der Nacht von Sonntag auf Montag vom Papa betreut werden kann, kannst nicht du auch zuhause bleiben. Dann muss der Papa morgen eben so lange daheim bleiben, bis du von der Arbeit kommst.
Natürlich ist das dein Problem, wenn du nach dem Nachtdienst nicht schlafen kannst 🤦♀️ Für private Befindlichkeiten ist der AG nun wirklich nicht zuständig.
Du kannst dich nicht krank Melden. da dein Kind krank ist. wenn du es betreuen musst kannst du dir Frei nehmen. die Firma muss und wird für dich an dem Tag ersatz finden.
Da du als Mutter verpflichtet bist dein Kind zu beaufsichtigen. Schutzbedürftig. Gerade in dem Fall würde keine Mutter ihr Kind alleine lassen.
In der Firma in der ich arbeite ist es z.B. sehr schwer auf die schnelle Urlaub zu bekommen, egal um welche Gründe es sich handelt. Man hat die Chance sich Kinderkrank sag ich immer, schreiben zu lassen. Diese Krankmeldung ist dann auch etwas anders geschrieben. Gilt aber als offizielle Krankmeldung, da kann kein AG was dagegen tun. Das bekommt man bis zum 12ten Lebensjahr eines Kindes. Die Krankenkasse bezahlt dann auch Kinderkrankengeld. Also es ist nicht zwingend das man sich dafür seinen Urlaub/Überstunden nehmen muß wenn das Kind krank ist.
Du kannst dich freistellen lassen (nicht krank). Bis zu 10 (alleinerziehende 20) Tage im Jahr.
Das Problem ist eher, dass ich dann nicht schlafen kann, nach dem Nachtdienst und ich frage mich ob das rechtlich zulässig ist oder mein persönliches Problem.