Was dürfen die Chefinnen, bzw die " Frau vom Chef "
Hay Leute,
erstmal ein wenig informatives.
Ich mache eine Ausbildung im Dritten Lehrjahr, bin Volljährig und die Frau vom Chef ist nur die Frau vom Chef und trotzdem will sie alles machen. Mein Chef hat 3 Filialen in der Umgebung von ja 15 km. Alle Filialen sind Videoüberwacht.
Ich habe jetzt schon mitbekommen das die Frau vom Chef des öfteren gerne in die Kameras schaut und dann anruft um diverse Sachen zu Fragen. So wie ich weis darf sie das nicht mal. Sie macht auch den Arbeitsplan. Ruhezeiten sind ihr egal. selbst bei Azubis. Abends bis 21 (bzw 22) Uhr und morgens um halb 6 (bzw halb 5 oder 5) sind bei ihr kein Problem. Das schreibt die in den Arbeitsplan ohne mit der Wimper zu zucken. Und das macht die jeden Monat mindestens 3 mal. Wenn man was sagt hat man das Gefühl das sie auf Durchzug schaltet. Eine Kollegin arbeitet auch Regelmäßig bis zu 14 Stunden ohne Pause (Freiwillig, aber das ist doch auch nicht ok...?) In einer von 3 Filialen sind ihr Pausen auch egal. 9 Stunden am Stück arbeiten ist normal. Man bekommt 8 Stunden berechnet, als "Ausgleich" bekommt man max 2 Tage Sonderfrei
Ach ja, und Prüferin bei einem Prüfungsausschuss ist sie auch noch. Ach ja, ihr Mann also mein Chef, mischt sich da gar nicht ein. Sie will alles alleine machen.
Wie weit dürfen Chefs gehen? Ich weis das ich mir nicht alles gefallen lassen muss, aber was wenn man noch in der Probezeit ist? Und ab wann und an wen kann man sich in solch einer Situation wenden?
3 Antworten
Wenn es sich um ein Privatunternehmen handelt, gehört das Geschäft der Ehefrau zur Hälfte. Dann ist sie genau so Chefin wie der Chef selbst.
Falls es eine GmbH ist, ist der Chef der Geschäftsführer. Die Funktion seiner Ehefrau, muss er seinem Azubi nicht unbedingt erläutern.
Prüferin im Prüfungsausschuss ist eine ehrenamtliche Tätigkeit bei der Kammer. Das hat mit dem eigentlichen Betrieb nichts zu tun.
Wenn die Ehefrau Deines Chefs die Arbeitspläne macht, dann ist das so und das darf sie. Was sie nicht darf ist die Arbeitsgesetze nicht beachten.
Wenn permanent das Arbeitszeitgesetz, das Berufsbildungsgesetz und was weiß ich noch, nicht beachtet werden, kann man sich entweder mit Bezugnahme auf die einzelnen Gesetze und Paragrafen selbst wehren oder aber, falls es da zu viel Angst gibt, das Gewerbeaufsichtsamt darüber informieren. Die Mitarbeiter dort gehen solchen Gesetzesübertretungen nach und dann wird es sehr unangenehm und auch teuer für den AG.
Das geht auch anonym. Die Verletzungen des Arbeitszeitgesetzes sind ja beweisbar. Was die "Dame" da macht ist nicht mehr nur eine Ornungswidrigkeit nach § 22 Arbeitszeitgesetz sondern schon (weil vorsätzlich und wiederholt) nach § 23 eine Straftat.
An Deine IHK. Oder HWK. Also den Träger, der für Deine Ausbildung m Endeffekt grade steht.
Manches vom beschriebenen ist okay, vieles nicht.