Kostenvoranschlag in Rechnung stellen?
Ich bin schon ziemlich lange auf dieser Welt: Noch niemals hat mir jemand einen Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt. Jetzt bekomme ich eine Rechnung dafür. Muss ich die bezahlen (ich hatte mich für einen Mitbewerber entschieden).
5 Antworten
Ein Kostenvoranschlag ist nur dann kostenpflichtig, wenn dieses vorher vereinbart wurde. Im BGB § 632 steht:
BGB § 632
Vergütung(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Herstellung des Werkes den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.
(3) Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten.
Aus Sicht des Unternehmers ist eine Kostenklakulation mit deutlichem Zeitaufwand verbunden und daher auch nicht immer kostenfrei möglich.
mal wird es in Rechnung gestellt, mal nicht. Grundsätzlich ist ein Kostenvoranschlag auch Aufwand, der berechnet werden kann.
Mal wird es kulant betrachtet und dient der Kundenbindung oder Kundengewinnung, in dem der Kostenvoranschlag umsonst ist und manchmal wird es eben zu Recht in Rechnung gestellt. Als Kunde fühlt man sich dann ab und an ein wenig über den Tisch gezogen. Aus Sicht der Firma ist ein Kostenvoranschlag allerdings auch mit ein wenig Zeit verbunden, die die Firma mit Geldverdienen verbringen könnte
Ein Kostenvoranschlag kann in Rechnung gestellt werden, wenn Du vorher darauf hinge-wiesen wurdest, dass Du die Erstellung zu bezahlen hast, falls Du keinen Auftrag erteilst.
also in meiner Firma muss man für den Kostenvoranschlag zahlen (60,00 €) und wenn der Kunde uns den Auftrag erteilt wird es wieder gegenverrechnet.
Kommt darauf an, ob du vorher darueber informiert wurdest.