Neuer Spülkasten in einer Mietwohnung. Wer trägt die Rechnung?
In meiner Mietwohnung wurde ein neuer Spülkasten eingebaut, da mein alter defekt war. Doch jetzt kommt mit einmal die Rechnung, die ich dafür bezahlen soll. Was soll ich tun?
5 Antworten
Ein defektes Schwimmerventil unterliegt nicht dem direkten Zugriff des Mieters. Folglich greift hier die Kleinreparaturklausel aus Deinem Mietvertrag nicht.
http://www.mietrecht.org/kleinreparaturen/kleinreparatur-toilettenspuelung-schwimmerventil/
Anders sehe es aus, wenn der Spülknopf defekt gewesen wäre.
In meiner Mietwohnung wurde ein neuer Spülkasten eingebaut, da mein alter defekt war. Doch jetzt kommt mit einmal die Rechnung, die ich dafür bezahlen soll.
Wer den Installateur beauftragt der zahlt in der Regel auch dafür.
Falls der Vermieter meint, es fällt unter die Kleinreparaturklausel dann irrt er, das gehört nicht dazu.
http://www.mietrecht.org/kleinreparaturen/kleinreparatur-toilettenspuelung-schwimmerventil/
Was soll ich tun?
Erst mal die Frage von anitari und mir beantworten, dann sehen wir weiter.
Ich habe den Hausmeister informiert, der hat sich den Schaden angeschaut, der Wasserzulauf hat nicht mehr funktioniert. Eine Woche Später kam eine Firma vorbei und hat einen neuen Spülkasten eingesetzt.
Rechnung an den Vermieter schicken mit dem Hinweis dass es Vermieteresache ist, weil 1. der Hausmeister den Installateur beauftragt hat und 2. das nicht unter die Kleinreparaturklausel fällt(falls eine im Mietvertrag vohanden ist)
MfG
Genau, nix bezahlen.
So steht das in meinen Mietvertrag.
Der Mieter trägt die Kosten für kleine Instandhaltungen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur 120 Euro und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 6 % der Jahresnettomiete nicht übersteigen. Die kleinen Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleinerer Schäden an den dem Mieter zugänglichen Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterschäden
Damit ist die Kleinreparaturklausel gemeint und dass diese Rechnung nicht darunter fällt, steht in meinem Link.
Von wem kommt die Rechnung und wer hat den Auftrag erteilt?
Und warum war der defekt? Altersschwäche oder mit ´m Hammer draufgehauen?
Der Wasserzulauf hat nicht funktioniert.
Die Rechnung kommt vom Vermieter oder besser gesagt von der Verwaltungsgesellschaft. Ich habe den Hausmeister informiert, da der Wasserzulauf nicht funktionierte und eine Woche später kam Mitarbeiter einer Firma vorbei und hat einen neuen Spülkasten angebracht. Und jetzt kommt die Rechnung dafür.
Dann schick die Rechnung mit dem Hinweis man möge sich an den Eigentümer wenden, zurück.
Hier wurde nicht repariert sondern ein neuer SK installiert. Eine evtl. wirksam vereinbarte Kleinreparaturklausel greift deshalb nicht. Der Vermieter muss die Rechnung bezahlen, nicht du. Weise sie wegen fehlender Rechtsgrundlage zurück.
Erstmal gehört der Spülkasten zum Inventar des Hauses, also Vermieter-Sache. ABER: Wer hat den Auftrag zum Erneuern des Spülkastens gegeben?
Ich habe den Hausmeister informiert, der hat sich den Schaden angeschaut, der Wasserzulauf hat nicht mehr funktioniert. Eine Woche Später kam eine Firma vorbei und hat einen neuen Spülkasten eingesetzt.
Wie johnnymcmuff schon sagte. Rechnung an Hausverwaltung zurück senden.
Danke für die Information
http://www.mietrecht.org/kleinreparaturen/kleinreparatur-toilettenspuelung-schwimmerventil/
bei mein alten Spülkasten war mein Schwimmerventil defekt
also brauch ich für den neuen Spülkasten nicht bezahlen.