Kosten bei Rücktritt von Ausbildungsvertrag

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Steht etwas zur Kündigung vor Beginn der Ausbildung im Ausbildungsvertrag? Wenn es da keine Klausel bezügl. Schadensersatz bei Nichtantritt der Ausbildung gibt, kann die Firma auch kein Geld verlangen.

Im Arbeitsrechtkommentar von Peter Wedde steht zum § 22 BBiG (Berufsbildungsgesetz):

Kündigung vor Beginn der Berufsausbildung: "Die Kündigung während und nach der Probezeit ist in § 22 ausdrücklich gesetzlich geregelt, nicht aber die Kündigung vor Beginn der Berufsausbildung. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass das Ausbildungsverhältnis bereits vor seinem Beginn von beiden Vertragsparteien wie während der Probezeit gekündigt werden kann. Die Kündigung ist jederzeit vor Beginn der Ausbildung zulässig, es ist aber das Schriftformerfordernis zu beachten. Eine Ausnahme von dieser Kündigungsbefugnis vor Ausbildungsbeginn besteht nur dann, wenn die Vertragsparteien ausdrücklich eine abweichende Regelung vereinbart haben oder sich eine solche aus den Umständen des Einzelfalls ergibt, Faktisch führt dies dazu, dass die Vertragsparteien bis zum Beginn der Ausbildung das Risiko haben, ob die Vertragsbeziehung tatsächlich durchgeführt wird."

maxaaa123 
Beitragsersteller
 23.03.2013, 17:44

Wow, danke du bist Spitze ! (:

Ich werde dann gleich mal nachschauen.

Vielen Vielen danke für die Antwort! (:

mfg maxaaa123

Hexle2  23.03.2013, 18:01
@maxaaa123

Bitte, gern geschehen. Danke für's Sternchen und schönes Wochenende

Niemand hier kennt euren Ausbildungsvertrag.

Grds. wäre eine Klausel mit Schadensersatzforderungen nämlich ebenso wirksam zu vereinbaren wie ein Auschluss der Kündigung vor Ausbildungsbeginn :-)

Das BGH hat hierzu m. Urt. v.. 17.09.1987 - 2 AZR 654/86 - grds. entscheiden, dass diese Vereinbarung rechtmässig wäre, um Nachteile aus "Kündigung gegen die guten Sitten oder Treu und Glauben" zu verhindern :-O

G imager761

Ich möchte bezweifeln, dass du vom Ausbildungsvertrag zurücktreten kannst. Du kannst ihn aber auch vor Ausbildungsbeginn kündigen. Kosten fallen für dich keine an und das weiß die Firma auch.

Der erste Vertrag ist bindent. Ihr könnt Euch auch vorstellen, daß die Kosten und Mühen hatten und noch haben werden. Die müssen natürlich wieder anfangen zu suchen: Annonce, Telefoniern, Arbeitszeit die für diesen Aufwand betrieben werden muß, evtl duch eine Agentur usw. Diese Kosten habt Ihr verursacht. Wer die Musik bestellt, muß sie auch zahlen. Einen Vertrag kündigt man nicht mündlich! Der Vertrag ist nach wie vor bindent. Wenn die sich stuhr stellen, auch wenn ihr schriftlich kündigt kann noch ein Verfahren wegen Vertragsbruch mit Schadensersatzklage dazu kommen.

Wie groß eine firma ist spielt absolut Keine Rolle!

jurafragen  21.03.2013, 23:45

Der erste Vertrag ist bindent

Natürlich sind Verträge kündbar, Ausbildungsverträge sind aber bis zum Ende der Probezeit ganz einfach kündbar - von beiden Seiten.

ach Quatsch so was hab ich noch nie gehört. Ich würd mich mit dem Abteilungsleiter, Chef oder dein Meister in Kontakt setzten.

maxaaa123 
Beitragsersteller
 21.03.2013, 18:16

Ok super!

Danke für die mega schnelle Antwort!

Ich werde mich nocheinmal mit ihm in Verbindung setzen. !

Super ! Danke !

Mfg maxaaa123