Kontrolliert das Arbeitsamt die Eigenbemühungen?
seit ende September bin ich arbeitslos. ich habe für nächsten Dienstag eine Einladung zum Gespräch beim Berater bekommen. Darin steht nur daß er mit mir über meine vorläufige Bewerbersituation sprechen will. Ich habe dieses Bewerbungstagebuch geführt, und mich seitdem auch bei 15 Firmen beworben. In der Eingliederungsvereinbarung steht nichts davon wie viele Bewerbungen ich schreiben soll. Ich habe auch von den 15 Bewerbungen nur 1 Nachweis (Absage), die anderen Bewerbungen habe ich per e-mail oder telefonisch gemacht. Bekomme ich jetzt bereits Probleme weil ich kaum Nachweise habe?
3 Antworten
solang in der Eingliederungsvereinbarung keine feste anzahl an verlangten Eigenbemühungen steht reicht eine formlose auflistung deiner Bewerbungen. Der Vermittler kann jedoch auf Nachweise bzw. schriftl. Bewerbungen bestehen, sollte er es für nötig halten.. aber so wie du es beschrieben hast wirst du keine probleme bekommen..
Du kriegst keine Probleme.Akzeptiert werden auch Telefongespräche mit den Firmen.Man muss nicht alles schriftlich vorlegen.
Zumindest die Mailbewerbungen würde ich mir ausdrucken, mit ANtwortmails.