Kontrolliert das Arbeitsamt die Eigenbemühungen?

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solang in der Eingliederungsvereinbarung keine feste anzahl an verlangten Eigenbemühungen steht reicht eine formlose auflistung deiner Bewerbungen. Der Vermittler kann jedoch auf Nachweise bzw. schriftl. Bewerbungen bestehen, sollte er es für nötig halten.. aber so wie du es beschrieben hast wirst du keine probleme bekommen..

Du kriegst keine Probleme.Akzeptiert werden auch Telefongespräche mit den Firmen.Man muss nicht alles schriftlich vorlegen.

Zumindest die Mailbewerbungen würde ich mir ausdrucken, mit ANtwortmails.