Kontopfändung vom Finanzamt trotz Zahlung
Hallo, ich muß immer Vierteljährlich meine Einkommensteuer Voraus Zahlen. Leider kann ich aus finanziellen Gründen nicht immer pünktlich bezahlen. Jetzt ist folgendes passiert: Ich bekam eine Ankündigung zu Voillstreckung und habe etwa 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids meine fällige Vorauszahlung geleistet. Trotzdem hatte ich knapp eine Woche Später eine Seperation zur Pfändung auf mein Konto. auf meinen Anruf beim Finanzamt erfuhr ich dann das der Betrag bereits am nächsten Tag verbucht war. Trotzdem wurde die Pfändung am darauf folgenden Tag veranlasst obwohl bezahlt war. Ist dieses rechtens? Da ich das Gefühl hatte das mich die Dame schikanieren wollte weil ich eben nicht immer fristgerecht gezahlt habe.
3 Antworten
Wenn sie was haben wollen, dann sind sie schnell dabei, wenn man was zurückkriegen soll, lassen sie sich Zeit.
Vergiss das mit demAnwalt,ober möchtest du gutes Geld aus demFenster werfen?
Du weißt dass sie alle drei Monate zu einem bestimmten Zeitpunkt ihr Geld wollen, das ist ein berechenbarere Zeitpunkt. Am Ende des Jahres machen die doch auch eine Bereinigung, also von wegen Bilanz und gucken ob du zuvieloder zuwenig gelatzt hast.
Na ja,wie demauch sei, normalerweise weißt du schon 4 Wochen vor Termin ob du die Steuer zusammenbekommst oder nicht. Also entwirfst du ein formloses Schreiben, von wegen Fristverlängerung um 4 Wochen bis "Datum" aus dem und dem Grund und schickst es 2 Wochen vor Termin los. Dann passiert dir das nicht noch einmal. Wenn du das öfter machst, kommen sie irgendwann von alleine an und bieten dir eine Dauerfristverlängerung an, weil sie dann nicht soviel Schreibkram haben.
Das ist ein bekanntes Problem wenn man selbstständig ist.
Das bezog sich auf irgendeinen Kommentar hier, der aber zwischenzeitlich offensichtlich entfernt wurde.
Ok.
Nein, ist es nicht. Das ist reine Schikane! Wende dich an die Vollstreckungsabteilung deines Amtsgerichts. Die helfen gratis.
Schade nur, dass die dafür nicht zuständig sind
Natürlich kannst Du es juristisch klären lassen. Aber mit unpünktlichen Zahlungen hast Du schon eine Steilvorlage geliefert. Mein Eindruck ist, dass Du das ausblendest. Die rechtliche Beratung kostet natürlich auch. Wenn Du die Kosten gering halten willst, buche eine Rechtsberatung bei der Verbraucherberatungsstelle.
Unpünktlich hin oder her. Wenn die Zahlung am Mittwoch eingeht, kann man nicht Donnerstag eine Pfändung veranlassen!!!
In der Frage steht NICHTS von einem Anwalt!!!