Finanzamt Kontopfändung
Hallo Alle, hab da mal eine Anfrage und hoffe das da jemand bewandert ist. Darf das Finanzamt ohne jegliche Vorwahrnung Privat und Geschäftskonten pfänden? Vor allem ohne den Kontoinhaber darüber zu unterrichten??? Das skuriele an der Sache ist, das man noch erhebliche Guthaben beim Finanzamt hat. Und es gab auch keine Mahnung oder Zahlungserinnerung. Wie gesagt, bis heut, die Konten sind wieder frei, aber wir haben bis jetzt offiziell noch nicht mal eine Mitteilung darüber bekommen. Weder über den Betrag, noch wofür und das gepfändet wurde. Meines errachtens muss man einen Pfändungs und Überweisungsbeschluss des Gläubigers erhalten. Oder hat das FA für sich eine Ausnahmegenehmigung????? Wenn jemand da Ahnung hat, meldet euch mal. Dann gibt es dort richtig Ärger. Danke schon mal.
6 Antworten
Das Finanzamt wird NICHT ohne Vollstreckungsankuendigung Beitreibungsmassnahmen einleiten. Ist technisch gar nicht möglich, weil die überfälligen Steuern erst nach einem Mahnlauf an die Vollstreckung weitergegen werden. Vielleicht liest da jemand die Eingangspost sehr selektiv? Ein Pfaendungs- und Ueberweisungsbeschluss ist ne ganz andere Geschichte, wo ein fremder Gläubiger deine Guthaben beim FA pfändet. Die führen aber nicht zu Pfaendungsmassnahmen des Finanzamtes.
Heute wurde gepfändet und die Konten sind auch heute wieder frei?
Bei einer Pfändung wird der Bank ein Pfändungsbeschluss geschickt, sonst wissen die ja nix von einer Pfändung. Zeitgleich geht dieser Beschluss an das Amtsgericht und an den Schuldner.
Die Bank muss Dir auch sagen können, warum Du nicht an Dein Geld kommst. Du hast das Recht, Dir von Deiner Bank etwas vorlegen zu lassen. Können sie das nicht, hast Du auch Zugriff auf Dein Konto.
In Deinem Fall ist der "gelbe Brief" vielleicht einfach verlorengegangen? Etwas anderes kann ich mir nicht vorstellen.
Hallo, ich möchte nur mal mitteilen, das das Finanzamt jetzt nach der Zusendung einer Mahnung !!! (konkret nach der ersten Mahnung einer Umsatzsteuervorauszahlung) ohne weitere Anschreiben nach ca. 3 Wochen nach der 1.Mahnung das Konto pfändet. Durch einen guten persönlichen Kontakt mit meinem Banker hat dieser den offenen Betrag sofort zur Zahlung angewiesen, damit die Kontosperre dann aufgehoben werden kann, da ich ja wegen der Kontosperre ja sellbt nicht an das Finanzamt überweisen kann..Ich finde das schon ein bisschen krass, das nach ca. 3. Wochen nach der 1. Mahnung ohne weitere Anschreiben das Konto gesperrt wird. Mein Banker sagte mir,das diese Vorgehensweise des Finanzamtes jetzt wirklich öfters vorkommt. Also immer pünktich Steuern bezahlen, d.h. unverzüglich nach der 1. Mahnung. Ob das wirklich so rechtens ist, das nach der ersten Mahnung und keiner weiteren Ankündigung die Konten gesperrt werden, weiss ich nicht; aber wenn man bedenkt, was der Staatfür Schulden hat, kennt er kein Pardon mehr. Vielleicht kann sich hier ein Fachmann zu dieser Rechtslage mal äußern. Vielen Dank.
sicher das es eine kontopfändung war? ich meine wenn die steuerfahndung kommt, kann man das eigentlich nicht verschlafen und Pfändung wegen Schulden, dauert ja auch ein weilchen, vor allem müsste da erstmal ein vollstreckbarer titel vorliegen, was ein normaler mensch der seine einschreiben öffnet ja mitbekommt.
Wenn ich mich nicht irre kommen diese Schriftstücke nicht als Einschreiben sondern als Zustellungsurkunde. Sowas kann nun wirklich nicht im allgemeinen Tumult untergehen. Höchst verwirrend diese Angelegenheit schon deshalb weil die Bank ohne Gerichtsbeschluss keine Pfändung akzeptiert.
Ab Fälligkeit dürfen Steuerschulden vollstreckt werden, wenn seit dem Leistungsgebot min. 1 Woche vergangen ist. Bei Steuerbescheiden ist das regelmässig der Fall.
Wenn das Finanzamt gepfändet hat, erhältst Du erst eine Mehrfertigung der Pfändung wenn der Drittschuldner, die Bank, die Drittschuldnererklärung abgegeben hat. Die dürfen damit bis zu 2 Wochen warten.
Das Finanzamt pfändet im Regelfall nicht, wenn noch Guthaben da sind. Das wäre Ermessensfehlerhaft und Du kannst das Amt dafür dann in Haftung nehmen.
Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen sind nicht notwendig, werden jedoch automatisch versandt.
Zum Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses braucht man im zivilrecht erst einen vollstreckbaren Titel. Steuerbescheide ersetzen im öffentlichen Recht diese Titel. Und die AO gibt den Finanzbehörden das Recht diese Schulden im Verwaltungsvollstreckungsverfahren beizutreiben.
Eine Mehrfertigung des Beschlusses bekommst Du logischerweise erst, wenn die Pfändung erfolgt ist, da Du ansonsten ja noch die Konten abräumen könntest oder ähnliches.