Einkommensteuer Vorauszahlung gesetzliche Pflicht?
Hallo, ich bin Freiberufler ich hab meinen letzten steuerbescheid bekommen und zusätzlich soll ich jetzt auch noch vierteljährlich vorauszahlungen entrichten obwohl ich gar nicht absehn kann wie es bis ende des jahres für mich dabei läuft. hier meine frage: bin ich gesetzlich verpflichtet diese vorauszahlungen zu leisten und gibt es für den zuständigen steuerbeamten diesbezüglich handlundspielraum? im voraus vielen dank für eure antworten mfg
7 Antworten
In § 37 EStG ist festgelegt, dass und wie die Vorauszahlungen zu berechnen sind.
Aber: Die Festsetzung der Vorauszahlungen ist steht eine Festsetzung unter Vorbehalt. Das bedeutet, du kannst jederzeit die Anpassung (Herabsetzung) der Vorauszahlungen beantragen. Als Begründung gibst du dem Sachbearbeiter eine aktuelle BWA an die Hand, aus der hervorgeht, dass dein Einkommen geringer ausfallen wird als letztes Jahr.
Die Vorrauszahlungen sind selbsverständlich Pflicht. Die Höhe kann mit begründeten Argumenten reduziert werden - am besten redest Du mal mit Deinem Steuerberater
So ist es. DH.
Allerdings ist das Pflicht, und das Finanzamt wird Dir auch nur bei wenigen Tagen Verzögerungen eine saftige Mahngebühr aufbrummen.
Dass Dein Geschäftsverlauf noch nicht klar ist, spielt keine Rolle. Bei keinem selbständigen Unternehmer und bei keinem Freiberufler ist der klar.
Nach Abschluss des Steuerjahrs bekommst Du im Fall der Fälle entweder eine Nachforderung oder eine Rückerstattung.
Und natürlich kommt er ins Gefängnis .. natürlich auch mit Wasser u Brot .... unqualifizierter Blödsinn tut mir leid das schreiben zu müssen
Man möge sich intensiv mit dem § 164 AO sowie mit § 37 (3) Satz 3 EStG befassen.
Geh mal zum Steuerberater.Es giebt die Möglichkeit der ISTBESTEUERUNG.Du kannst dich also von der Steuervorauszahlung befreien lassen.Allerdigs ist da glaub ich eine Umsatzgrenze.Also ab einem bestimmten Jahresumsatz mußt du vorrauszahlen.
Bitte erläutere die Istbesteuerung im Zusammenhang mit der Einkommensteuer.
Es ist gesetzlich erlaubt, diese Vorauszahlung zu veranschlagen.
Handlungsspielräume haben die Steuerbeamten nicht. Sie müssen sich nach der vorigen Steuererklärung richten.