Kindergirokonto pfänden
Hallo,
ich wollte für meine Tochter (11) ein Kindergirokonto bei der Sparkasse eröffnen auf welches ich ihr monatliches Taschengeld einzahle. Jetzt stellt sich mir aber die Frage ob dieses Konto auch gepfändet werden kann wenn ein Gläubiger meiner Ex-Frau rausbekommt das diese, durch das gemeinsame Sorgerecht, auch Zugriff auf das Konto hat. Auf das Konto sollen Keine Sozialleistungen wie KG oder ähnliches fließen sondern wirklich nur das monatliche Taschengeld. Meine Tochter lebt bei mir aber ich habe mit der leiblichen Mutter ein gemeinsames Sorgerecht.
5 Antworten
Das Konto gehört deiner Tochter, deine Ex verwaltet es nur. Die Antwort ist eindeutig NEIN! Dem Verwalter kann nur sein Eigentum gepfändet werden, nicht die Dinge die er verwaltet.
Ich hatte in der Vergangenheit mit sowas zu tun. Da ich nicht die Sparbücher meines damals minderjährigen Sohnes hatte, hat mein ex einfach alle Konten eingesagt!! Aber ich hatte in einem der Sparbücher einen Zusatz, hineingeschrieben und gestempelt von der Bank. Die konnte der ex nicht knacken, aber alles andere war leider weg. Vieleicht ist es Heute anders.
Ich denke nicht. Es würde sich ja um das Geld deiner Tochter handeln. Deine Ex dürfte auch nicht einfach so Geld von dem Konto nehmen und es für sich ausgeben. Se müsste nachweisen, dass es für das Kind ist. Also denke ich auch nicht, dass da irgendein Gläubiger rankommt.
ich denke eher nicht das dass pfändbar ist ist ja immerhin ein kinderkonto
ein Kinderkonto ist niemals pfändbar!!! egal was da drauf is