Kann ich mein Konto auflösen, trotz Pfändung, und was passiert, mit meinem Kindergeld
Habe durch 2 Gläubiger, Pfändungen auf meinem Konto, die Bank kann mein Konto auflösen, kann ich das auch ? Mein Kindergeld wurde leider weiterhin auf dieses Konto überwiesen, was ich jetzt ändern möchte. Was passiert mit meinem Kindergeld, bei Auflösung des Kontos. Mußte im letzten Jahr eine EV abgeben. Mein Problem ist auch, das ich selbständig bin und nur dürftige Einnahmen zur Zeit habe. Wer kann mir hier helfen.
7 Antworten
warum richtest du dir kein pfändungsschutzkonto ein, denn das gute ist, erreicht du mal den pfändungsgrundbetrag den einen monat nicht, wird der differenzbetrag, den nächsten monat gutgeschrieben und man kommt nicht ran, dann schnell zu deiner bank
Du kannst es zwar auflösen, verschiebst damit aber nur das Problem ... es wird nicht lange dauern und die Gläubiger finden auch das neue Konto - notfalls durch den Gerichtsvollzieher, was aber weitere Kosten verursacht. Die ersten 7 Tage des Monats bleiben Eingänge unberührt, danach wird Guthaben wieder gepfändet (-> abräumen in dieser Zeit)
Zusatz: Zu den umfassend geschützten Sozialleistungen zählen insbesondere alle Leistungen der Agentur für Arbeit (insbesondere Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Unterhaltsgeld, Aufwandsentschädigung für 1-Euro-Jobs), der gesetzlichen Krankenkassen (Krankengeld und Leistungen aus der Pflegeversicherung) sowie der Rentenversicherungsträger (insbesondere Altersrenten, Witwenrente, Waisenrente, Erwerbsminderungsrenten, Übergangsgeld); dazu gehören auch Sozialhilfe, Wohngeld, Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld, Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und BAföG sowie das Kindergeld. Sämtliche Sozialleistungen muss Ihnen die Bank innerhalb der ersten sieben Tage ab Eingang vollständig auszahlen, wenn Sie das verlangen. Dies gilt auch, wenn Ihr Konto überzogen ist.
Nach Ablauf von sieben Tagen seit der Gutschrift der Sozialleistungen erfasst die Kontopfändung auch die Sozialleistungsgutschrift. Jetzt steht Ihnen nur noch der anteilige pfändungsfreie Betrag für den Zeitraum zu, der zwischen Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses und der nächsten Sozialleistungsauszahlung verbleibt, um Ihre Existenz zu sichern (§ 55 Abs. 4 SGB I).
Nicht alles glauben was hier steht. Kindergeld ist eine Sozialleistung und über die kannst du innerhalb von 14 (!!!) Tagen nach Gutschrift frei verfügen. Früher waren es 7 Tage. Auf einem Pfändungsschutzkonto gibt es einen Grundfreibetrag in Höhe von EUR 985,15, der sich erhöht, wenn man gegenüber anderen unterhaltspflichtig ist. Dazu kommt noch das Kindergeld. Dieses geschützte Guthaben kann man den ganzen Monat über frei verfügen, egal woher das Geld kommt. Nicht verfügtes Guthaben wird einmalig in den Folgemonat übertragen. Also nicht der Freibetrag, sondern das Guthaben, wenn es geschützt ist. Ist das Konto leer, wird auch nichts übertragen. Wenn du dein Konto umwandeln willst, musst du deiner Bank einen Auftrag geben.
Lass das Konto doch bestehen. Kindergeld und andere Sozialleistungen (z.B. HartzIV) sind UNPFÄNDBAR!!!!!!!!!!
Erst wenn dieses Geld längere Zeit auf dem Konto liegt und offensichtlich ja nicht benötigt wird, darf die Bank es an die Gläubiger überweisen. Ich glaube, nach mehr als 10 Tagen.....
ob nun 7 oder 10 tage spielt doch auch keine rolle. wenn ich ´ne pfändung laufen hätte, würde das geld keine 2 tage auf meinem konto liegen!!
aber an seiner zahlungsmoral sollte der fragesteller vielleicht noch etwas arbeiten.
erst schulden machen, sich aber dann um die rückzahlung drücken wollen. andere leute brauchen das geld vielleicht auch. die müssen löhne zahlen....
die Gläubiger nehmen so viele Zinsen und sind nicht zu belangen aus 45 Euro machen die in kurzer Zeit über 500 Hundert und dann reden einige von der Zahlungsmoral der Schuldner . Es geht auch anders , fair ! Aber in Deutschland wird fairness , ja klein geschrieben !! Wenn es bei Euch eine Selbshilfegruppe für Schuldner gibt ,tritt ihr bei !! Oder Gründe eine ..........
Glaubst auch nur Du ... nach 7 Tagen sind diese als normales Guthaben anzusehen und sind pfändbar