Kontofreigabe bei Insolvenz
Hallo zusammen,
ich habe da ein echt grosses Problem, ich befinde mich seit dem 20.5.2014 in einem eröffnetem Insolvenzverfahren. Seit der Auflösung meiner Firma befinde ich mich in einem festem Arbeitsverhältnis, so wie es auch von mir verlangt worden ist.
Jetzt zu meinem Problem, mein Insolvenzverwalter pfändet direkt den Lohn bei meinem Arbeitgeber, zusätzlich hat er noch eine Pfändung auf meinem Konto die er nicht zurück ziehen will. Er behauptet kacken dreist er hätte keine Pfändung auf dem Konto, und mein Bankberater hat es mir sogar gezeigt, dass es so ist. Ich kann also nur über meine 1049 € verfügen, obwohl mir durch Überstunden und einem doch guten Lohn viel mehr zusteht.
Habe dann einen Antrag beim Insolvenzgericht gestellt, nur da bewegt sich leider auch nicht viel, Ich muss jeden Tag 164km fahren um meinem Job nachgehen zu können, ein eigenes Auto wurde mir verweigert, so fahre ich diese Strecke jeden Tag mit dem 2. Wagen eines Bekannten. Der will auch betankt werden, nur leider reicht das Geld vorne und hinten nicht.
Falls jemand einen Rat weiss, bitte melde dich ;)
2 Antworten
Der Insolvenzverwalter ist nicht "dreist", sondern zieht die Gelder zur Insolvenzmasse, die von Gesetzes wegen dort hingehören. Eine Freigabe des Kontos kommt nur in Betracht, wenn dort lediglich unpfändbare Beträge eingehen.
Er hat auch keine Pfändung auf dem Konto, da der Insolvenzverwalter nicht pfändet, sondern die Geldbeträge von Gesetzes wegen in die Insolvenzmasse fließen. Vermutlich hat er dich zu wörtlich genommen.
Das P-Konto schützt anfangs nur den pfändungsfreien Grundbetrag. Der Pfändungsschutz für Überstunden und dergleichen besteht nur unmittelbar bei der Einkommenspfändung. Willst du den gleichen Schutz auch beim P-Konto genießen, ist ein separater Antrag nötig. Um das zu umgehen, wird das Konto normalerweise freigegeben. Diese Freigabe muss der Insolvenzverwalter aber ausdrücklich erklären.
Hallo,
Dein Schuldenberater hätte Dir eigentlich sagen müssen, dass es sinnvoll ist, unmittelbar nach Einreichen des Insolvenzantrages alles Geld vom Girokonto abzuheben. Kann man jetzt aber nicht mehr ändern.
Mein Erfahrung ist, dass es bei akuten Problemen mit dem Insolvenzverwalter Sinn macht, direkt beim Insolvenzgericht anzurufen und dem dortigen Rechtspfleger das Problem zu klären. Mir wurde dort dann bisher immer sehr schnell und unkompliziert geholfen.
Telefonnummer findest Du auf dem Bescheid und Du brauchst dann nur noch Dein Aktenzeichen, dann wirst Du dort zum richtigen Bearbeiter weitergeleitet.
Das gilt übrigens nun für die gesamte Dauer der Insolvenz. Der Involvenzverwalter ist der Vertreiter der Gläubiger und daher nicht Dein Ansprechpartner bei Problemen in der Insolvenz. Ansprechpartner bei Problemen ist für Dich immer das Insolvenzgericht.
Viel Glück
Ja, dass das nicht mein Freund ist das ist mir klar, es geht sich ja auch nicht darum das er einzieht was ihm zusteht. Versteht mich hier nicht falsch, ich möchte das Dingen hier ohne grosse Probleme über die Bühne bekommen. Nur ist es ja so das ich an den überwiesenen Lohn nicht komplett heran komme, es wir alles bis auf 1049 € einbehalten und an den Inso überwiesen, obwohl er schon 700 € von meinem Arbeitgeber einbehält, das was ich auf mein Konto überwiesen bekomme ist ja das was mir laut Gesetz zusteht. Und hätte ich kein P Konto würden er sogar den kompletten Lohn bekommen.
Nun ja wenn mir der Inso erzählt er hätte keine Pfändung auf dem Konto, und ich es selber gesehen habe das er dort eine Pfändung stehen hat dann ist das für mich dreist. Nur soll mir mal jemand erklären warum es eine Pfändungsgrenze gibt und auch eine Regelung mit Überstunden etc. PP wenn es doch nicht eingehalten wird?!?