Privatinsolvenz - Private Krankenversicherung
Guten Tag, ich hoffe ich finde hier eine Antwort auf meine Frage: Ich befinde mich in Privatinsolvenz und habe eine Private Krankenversicherung mit einem Selbstbehalt/Eigenanteil. Wie wird dieser Selbstbehalt beim Insolvenzgericht oder Insolvenzverwalter geltend gemacht ? (m.e. müsste dies vom mtl. Pfändungsbetrag berücksichtigt werden) Ein Wechsel in einen anderen Tarif oder in eine andre Private sowie Gesetzliche Krnkenkasse ist aufgrud einer chronischen Erkrankung leider nicht möglich. Vielen Dank für die Hilfe
4 Antworten
Ich befinde mich in Privatinsolvenz und habe eine Private Krankenversicherung mit einem Selbstbehalt/Eigenanteil.
OK.
Wie wird dieser Selbstbehalt beim Insolvenzgericht oder Insolvenzverwalter geltend gemacht
M.E. gar nicht. Ich wüsste tatsächlich auch keinen Grund für eine Anrechnung des SB, denn aufgrund des SB ist doch die Prämie bereits niedriger. Hier wäre m.E. eher anzuraten, in einen Tarif ohne SB zu wechseln (sofern die PKV dies zulässt), und nach Ablauf der Wartezeit keinen SB mehr zahlen zu müssen. Wenn dies seitens der PKV nicht möglich ist, bleibt nur entweder mit dem SB zu leben, oder in den Basistarif zu wechseln. Aber ob das wirklich günstiger ist? Eine andere PKV dürfte dieselben Bedingungen stellen wie die bestehende.
Dieser wird leider nicht angerechnet.
Solltest du tatsächlich höhere Ausgaben haben und mit deinem Pfändungsfreibetrag nicht auskommen, so besteht die Möglichkeit bei dem zuständigen Insolvenzgericht einen schriftlichen Antrag auf Aussetzung der Pfändung bzw. Erhöhung des Pfändungsfreibetrages zu stellen. Dieser muss jedoch mit tatsächlich Ausgaben begründet sein und diese Ausgaben müssen auch belegt werden. Das Ganze gilt jedoch nicht auf Dauer, sondern nur für den jeweiligen Einzelumstand.
Grundsätzlich musst du deine Krankenkasse aus deinem pfandfreien Vermögen bezahlen. Sollte dies nicht möglich sein, wirst du den Tarif wechseln müssen.
Hallo,
wenn die Einnahmen gering sind, kann beim Jobcenter Arbeitslosengeld beantragt werden. Dann muss die private Krankenversicherung einem Wechsel in den Basistarif zustimmen. Wenn man den Alg II-Bezug der Versicherung nachweist, werden die Beiträge auf die Hälfte ermäßigt. Diese Hälfte zahlt das Jobcenter dann zu 100%.
Im Basistarif fallen dann nur noch Zuzahlungen wie etwa bei einer gesetzlichen Krankenkasse an.
Gruß
RHW
Der Basistarif kostet ca. 700 Euro monatlich, ggf. auf 50% ermäßigt: ca. 300 Euro monatlich.
Wenn das Jobcenter diesen Beitrag zu 100% trägt, ist die Höhe nicht sio wesentlich. Wichtig ist die Beitragshöhe nur, wenn man nach Ende des Alg II-Bezuges weiterhin eine private Krankenversicherung hat.
Der Selbstbehalt ist ja nur dann relevant, wenn diese Kosten tatsächlich anfallen. Dann kannst du sie ja im Einzelfall belegen und sie werden auch berücksichtigt.
Ein hypothetischer Selbstbehalt kann ja gar nicht berechnet werden
Durch den Wegfall des Selbstbehalts kann der Basistarif ohne weiteres aber dann teurer ausfallen als die jetzige Prämie.