Darf eine Chefin bei einer Volljährigen die Eltern anrufen?

11 Antworten

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Sag ihm, das er gerne deine Mutter anrufen kann und er möge dir doch bitte im Gegenzug die Telefonnummer seiner Mutter mitteilen.

InkMitch 
Beitragsersteller
 07.07.2015, 13:35

:D

Kannst keinem Menschen verbieten bei irgendjemanden anzurufen. Der Effekt ist aufgrund deiner Volljährigkeit natürlich gleich Null.

Allerdings scheint generell eine Missstimmung zu herrschen. Denn von einmal zu spät kommen, macht ein Chef i.d.R. nicht solche Anstalten. Von daher solltest dir auch im eigenen Interesse evtl. einen neuen Job suchen.

InkMitch 
Beitragsersteller
 07.07.2015, 13:33

War das 2. mal. Aber Trotzdessen fände ich es ein bisschen fragwürdig ob sie das darf, zwecks Datenschutz.

Markie84  07.07.2015, 13:38
@InkMitch

Wie gesagt anrufen darf sie sicherlich jeden. Über dein Verhalten am Arbeitsplatz darf sie allerdings sicherlich NICHT reden.

NUR was willst du dagegen tun? Gut möglich das du im Recht bist. Aber willst du deswegen ggf. einen Anwalt einschalten oder es mit deiner Chefin verkrachen? Ich würde in deiner Situation 2 Varianten sehen:

1.) Künftig pünktlich zur Arbeit erscheinen - schon kann diese Situation nicht entstehen 2.) Einen neuen Arbeitgeber suchen und bei dem 1.) ebenfalls einhalten :)

Es gibt schon seeeehr komische Chefinnen. Meine macht auch ein Drama wenn ich 5min zu spät bin -.-

Zu deiner Frage; eigentlich haben deine Eltern mit deinen Anliegen nicht mehr viel zu tun, da du schön längst volljährig bist. Aber es gibt immer wieder solche Leute die das trotzdem machen.
Aber hey, soll sie doch. Erreichen wird sie damit nicht viel...

Totaler Quatsch, Du bist volljährig, da hat sie das mit Dir zu klären, nicht mnit Mami-Papi-Druck zu drohen.

Abgesehen davon ist es etwas grenzwertig, gleich bei der 1. Verspätung eine  Kündigung zu fordern. 1.) wäre da erstmal eine Abmahnung angesagt, 2. hat dann der AG zu kündigen, nicht dem An (=Dir) Druck zu machen, e r solle kündigen.

Da du volljährig bist, geht das deine Eltern mal gar nix an.

Und daraufhin meinte sie ich bekomme eine Abmahnung

Beim Zu-spät-kommen ist das berechtigt. Ob es verhältnismäßig ist, kann ich nicht sagen, da dazu deine Frage zu wenig Informationen hergibt.