Ab wann tritt der Ausbildungsvertrag in Kraft?
-Ab Beginn der Ausbildung?
-oder Ab dem Zeitpunkt, wann die beide Parteien (Auszubildender und Ausbildungsbetrieb) den Vertrag unterschreiben?
9 Antworten
der Ausbildungsvertrag ist ab dem Moment gültig, wo alle Parteien unterschrieben haben - Betrieb Azubi und Erziehungsberechtigte sprich Elternteil bei Minderjährigen
Der Ausbildungsvertrag ist sofort wirksam, wenn beide Parteien unterschrieben haben.
Das bedeutet, will man die Ausbildung nicht antreten, bzw. der AG hat es sich anders überlegt, muss der Vertrag schriftlich gekündigt werden.
Korrekt.
Kann evtl. auch einen Schadensersatzanspruch begründen. Ich wollte nicht auf alle Details die damit verbunden sind eingehen.
Gültig am Unterschrift beider Seiten
Ab dem im Vertrag festgelegten Ausbildungsbeginn.
ab Unterschrift, der Vertrag ist auch bereits vor Arbeitsaufnahme kündbar, solange nix gegenteiliges im Vertrag steht
Das kommt auf die Formulierung im Vertrag an. Dort kann ein Datum stehen. Es kann aber auch ein übergeordneter Zeitpunkt sein, zum Beispiel der Beginn des Ausbildungsjahres in einem Bundesland oder das in einem Tarifvertrag festgelegte Datum innerhalb einer Branche.
Das Datum, welches bei den Unterschriften steht, ist das Datum, an dem der Vertrag geschlossen wurde und gültig ist, aber nicht unbedingt das Datum, an wann der Inhalt des Vertrages gilt.
Auch die Beendigung eines Vertrages ist in ihm geregelt.
Gruß Matti
wenn die kammer zustimmt ! nicht vergessen !!