Konditorei ohne Meisterbrief?
Meine Mutter hat seit längerem die Liebe zum Backen entdeckt, vor allem backt sie gerne Kuchen mit bestimmten Motiven oder speziell dekoriert zu bestimmten Anlässen.
Das ganze ist jetzt schon durch den kompletten freundes und familienkreis gegangen und darüber hinaus und sie hat meiner meinung nach schon genügend leute die gerne ihre Kuchen abnehmen um an die selbstständigkeit zu denken. Sie nimmt dabei immer nur den Einkaufspreis und verschenkt sozusagen die Kuchen, wegen dem deutschen Gesetz, da sie kein Unternehmen angemeldet hat.
Jedoch ist sie dazu, laut dem Internet, auch nicht in der Lage, da sie ja weder gelernte Konditorin ist, noch einen Meisterbrief besitzt. Sie würde es sehr gerne machen ist nun aber auch in ihren 50ern und möchte eigentlich keine komplette Ausbildung und den Meisterbrief nachholen.
Kann jemand helfen?
4 Antworten
Ohne Meister darfst du nicht außer Haus verkaufen.
Theoretisch darf sie zB im eigenen Café ihr Gebäck zum Verzehr vor Ort verkaufen, aber 1. passt das ja nicht wirklich zu dem, was sie am liebsten macht mit Motivtorten etc. und 2. brauchst du halt trotzdem eine Produktionsstätte, die den gesetzlichen Hygieneansprüchen genügt.
Was sie natürlich machen könnte, ist sich in einer Konditorei zu bewerben. Da gibts wahrscheinlich rechtliche Möglichkeiten "als Aushilfe", also nur wenn ihre Spezialität gefragt ist, angestellt zu werden. Und dann ist halt auch ein/e Meister*in involviert, so dass außer Haus verkauft werden kann, und eine vernünftige Backstube ist auch gegeben. Keine Ahnung ob das realistisch ist, aber zumindest rechtlich sollte das klappen.
Um gewerbsmäßig Kuchen und Torten herzustellen und verkaufen zu dürfen braucht sie eine eigene Backstube (Küche) dafür. Eure "normale" Küche darf sie dafür vermutlich nicht benutzen.
Mit einer Ausnahmebewilligung ist ein Meistertitel nicht erforderlich. Leicht ist die Bewilligung vermutlich nicht zu bekommen. Informationen dazu erteilt die örtliche Handwerkskammer.
Sie will ja keine Konditorei eröffnen, sondern nur einzelne Auftragsarbeiten ausführen. Dazu muss sie keine Ausbildung haben, sie muss nur in ihrem Angebot, ihrer Ausschreibung klar angeben, dass sich ihre Kompetenz aus ihrem Hobby und ihrer Erfahrung ergibt und nicht aus einer Ausbildung. Und wenn sie die Sache anmeldet, sollte sie sich vorher informieren über Steuererklärungen, Abrechnungen und einem Kurs für frisch Selbständige teilnehmen.
genial daneben.
Deine Mutter ist Bäcker- beziehungsweise Konditormeister?
Nein?
Dann kann sie es vergessen.
Hat sie eine eigene, separate Backstube?
Denn in der häuslichen Küche ist das Herstellen von gewerblichen Nahrungsmitteln verboten.
Hat sie keine separate Backstube , kann sie ebenfalls vergessen.
https://www.broetchenbursche.de/geschaeftsideen/konditorei-eroeffnen