Einen Meister einstellen, zu TEUER?
Nehmen wir an.
Ich eröffne einen Herrensalon.
Ich->Chef->ohne Meister.
Stelle einen Friseurmeister ein um meinen Salon zu öffnen.
Meine Fragen.
1. Muss der Friseurmeister direkt am Salon Eröffnung Anwesend/angestellt sein?
2. Was passiert, wenn der Meister oder ich ihn kündige?
2.1 Wie viel Zeit habe ich um einen Neuen Meister einzustellen?
2.2 Ich kann mir keinen Meister als Vollzeit leisten. Ich kann nur für Teilzeit. Mit welcher guter Begründung ist es möglich?
6 Antworten
Hallo!
Ich habe mal von einer Bekannten gehört, daß ab einem bestimmten Alter kein Meistertitel notwendig sei, um ein Frisörgeschäft zu eröffnen.
Ich glaube, so um die 47 Jahre (ohne Gewähr).
Gruß
Martin
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist dies ein Alter, bei dem man einem Frisör-"Gesellen" keinen Meister-Lehrgang mehr zumuten kann.
Aber ausbilden darf man damit dann wohl nicht, denke ich.
Ob es im Metzgerei-Gewerbe eine ähnliche Regelung gibt, weiß ich nicht.
Hier wäre der korrekte Umgang mit Lebensmitteln eigentlich eine meisterliche Verantwortung. Da ist der rein rechtliche Aspekt sehr wichtig.
Ich kann es mir demnach eigentlich nicht vorstellen, daß reine Berufserfahrung hier genügen würde.
Gruß
Martin
Hallo Martin,
Mit der Handwerksreform von 2004 war die Zahl der Berufe mit Meisterpflicht von 94 auf 41 reduziert worden.
Gut zu wissen:
In einigen Branchen wurde auf die Meisterpflicht verzichtet. Allerdings sind für diese Berufe auch die zulässigen Aufgaben deutlich reduziert worden.
Einige Beispiele:
Am häufigsten wird diese Regelung wohl im Bezug auf Maler & Lackierer missbraucht.
Für Maler & Lackierer besteht nach wie vor Meisterpflicht!
Was dagegen erlaubt ist sind einfache Arbeiten wie:
Wand- & Bodenbeschichtungen (dazu gehören z.B. Tapezier & Anstreicharbeiten.
Tipp: Wenn du dir auf MyHammer einmal die Angebote von Malern und deren Impressum ansiehst wird dir Folgendes auffallen.
Entweder die Handwerker werben bereits mit "MEISTERBETRIEB" oder aber es sind keine Malerbetriebe im Sinne der Handswerkordnung!
Hier wird der Verbraucher getäuscht!
Im Impressum ist auch nicht mehr von Maler & Lackierer die Rede.
Im Impressum wird die zulässige Bezeichnung: Holz- & Bautenschutz genannt.
Als Raumausstatter ärgert es mich immer wieder dass dieser Begriff auch von Leuten verwendet werden darf, die überhaupt keinen Beruf erlernt haben. Zulässige Arbeiten sind in diesem Fall zwar auch nur geringfügige Arbeiten, wie Tapezieren, Anstriche mit Wandfarbe, Laminat verlegen usw. Doch das weiß der Kunde ja nicht.
VERBOTEN OHNE MEISTER SIND:
Alle Lackierarbeiten! Grundsätzlich kann man sagen, dass sämtliche Arbeiten, für die ein gesundheitliches Risiko für den Verbraucher bestehen kann - unzulässig sind!
Beim Tapezieren hast evtl. Pech und die Bahnen sind schief - oder der Anstrich ist nicht deckend und sieht nicht schön aus.
In diesem Fall ist das ärgerlich aber nicht die Gesundheit schädigend.
Weitere Beispiele:
Kabelverleger im Hochbau - JA / Anschlussarbeiten -NEIN!
Betonbohrer & -schneider - JA / Arbeiten des Betonbauers - NEIN!
Ausführung einfacher Schuhreparaturen - JA / Schuhmacher - NEIN!
Innerei-Fleischer (Kutter) JA / Sonstige Arbeiten des Fleischers - NEIN!
Gut zu wissen:
Friseure schneiden ja nicht nur Haare, sondern hantieren auch mit Chemikalien, z.B. beim Färben.
Bei Dauerwellen können die Kunden z.B. durch zu lange Zeiten oder großer Hitze unter der Haube verletzt werden.
Gut zu wissen:
In erster Linie geht es um die Haftung im Schadensfall.
Es ist ja auch nicht zwingend nötig, dass ein Meister die Arbeiten ausführt. Der Meister hat jedoch Pflicht Produkte und Anwendung zu prüfen und ggf. zu verbieten.
Ob der Angestellte gut streichen kann ist zweitrangig - solange die Farbe geeignet ist.
Eine bestandene Gesellenprüfung und jahrelange Berufserfahrung weisen sicher auf ordentliche Verarbeitung hin - doch garantieren kein kompetentes Produktwissen.
Wer sich mit den Inhaltsstoffen von Farben nur während der Ausbildung beschäftigen musste, wird davon nach 10 Jahren nichts mehr wissen.
Im Folgenden ein paar hilfreiche Informationen zum Thema.
Vielen Dank für dein Interesse!
Gruß
Volker
NOCH FRAGEN - EINFACH FRAGEN!
Anlagen der Handwersordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ernergie findest du hier:In bestimmten Handwerksberufen will die Koalition den Meisterzwang wieder einführen. Das geht aus einem Medienbericht hervor.
Die Regierungskoalition will nach Informationen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" in bestimmten Handwerksberufen den Meisterzwang für eine selbstständige Tätigkeit wieder einführen. "Die Abschaffung der Meisterpflicht war ein Fehler", sagte Unionsfraktionsvize Carsten Linnemann (CDU) der "FAZ". "Die Qualität der Arbeit hat sich in diesen Gewerken teilweise deutlich verschlechtert, außerdem wird weniger Nachwuchs ausgebildet."
Gutachten sollen Wiedereinführung der Meisterpflicht prüfenDer Zentralverband des deutschen Handwerks sieht die Entwicklung seitdem kritisch. "Viele Solo-Selbstständige verschwinden schnell wieder vom Markt, im Bereich Bau- und Ausbau oft schon innerhalb der fünfjährigen Gewährleistungsfrist", sagte Generalsekretär Holger Schwannecke der "FAZ". Der Verband gab demnach zwei Gutachten in Auftrag, die prüfen sollen, wie sich die Wiedereinführung der Meisterpflicht verfassungsrechtlich und ökonomisch begründen ließe.
(Quelle: T-Online 2018)
Das stimmt.
Wenn du anmeldest, musst du für alle Tätigkeiten nach Anlage A der HWO einen Technischen Betriebsleiter benennen. Ist er angestellt, dann muss er mindestens 20h/Woche für dich arbeiten. Endet das Arbeitsverhältnis, so hast Du i.d.R. 4 Wochen Zeit einen Neuen eintragen zu lassen (wird in Halle zumindest so praktiziert). Es gibt aber Ausnahmetatbestände, z.B. Nachfolge beim plötzlichen Tod des Inhabers, sicher auch Weitere. Da kann man bis zu einem Jahr brauchen, zum Beispiel um die Prüfung selber abzulegen.
Ich hoffe das hilft weiter. Ein freundlicher Anruf bei der zuständigen HWK sollte auch Klärung verschaffen.
Viel Erfolg, Geb
Im Handwerk mitlerweile üblich , man kauft sich einen Handwerksmeister ( Rentner mit Meistertitel ) und gut ist !
Geht leider nicht mehr... Dank den neuen Gesetzen..
Einstellen , 450€ Basis !
Obwohl die mir sagten, das ein Meister nur mit guter Begründung als Teilszeit arbeiten darf. Denn normalerweise ist Pflicht das der Meister 40 h Woche haben muss..?
Ist mir neu , wo steht das ?
Die Handwerkskammer hat es mir gesagt.
Joop , alles klar !
Jap.. richtig der Shit...
und du glaubst im Ernst, dass die Handwerkskammern diesen "Trick" nicht kennen?
Natürlich wissen sie das , sie können aber rechtlich kaum etwas machen !
die akzeptieren noch nicht mal den Arbeitsvertrag für 450 €
Brauchen sie auch nicht !
wenn der Meister nicht nachgewiesen ist (Arbeitsvertrag), gibts keinen Laden ........
somit: DOCH, die Handwerkskammer hat die Karten in der Hand!
Also ich weiß das man inerhalb von einem Jahr einen Meister einstellen muss ..vllt hilft das ein bisschen
Bist du dir sicher?
Ja weiß aber nicht ob es von Bundesland zu Bundesland anders ist ...aber ich glaube was dir am meisten hilft ist eenn du bei der Handwerkskammer anrufst und einen Besprechungstermin machst bzw liegen da immer Flyer rum was man alles für eine Eröffnung braucht und alles was man wissen will
Ein Meister brauchst du nur wenn du Ausbildungen machen möchtest
stell normale Frisöre ein und fertig
Das stimmt so leider nicht ganz. Wer in D ein zulassungspflichtiges Handwerk selbständig als stehendes Gewerbe ausführen will, braucht einen "großen Befähigungsnachweis". Aber eben auch nur dann. ; )
Das geht leider nicht.. Ich darf keinen Salon eröffnen ohne Meister. Ob ich Ausbilden möchte oder nicht. Sagten Die ich zitiere: Interessiert die Handwerkskammer nicht. Meister muss im Salon sein...
Das ist eine Fehlinformation wer hat dich den da beraten
Die Handwerkskammer..
Friseur ist in Anlage A der Handwerksordnung aufgeführt. somit MeisterZWANG (von Altgesellenregelung ist hier nicht die Rede).
Was hat das Alter mit der Meisterpflicht zu tun?
Ab wann kann ich denn eine Metzgerei ohne Meisterbrief betreiben???