Selbständig mit Foodruck als Nicht-Konditor?
Hallo,
meine Frau backt leidenschaftlich gerne. Sie möchte nun mit einem Food Anhänger für das Auto 3-4 mal im Monat (als Kleinunternehmer) Ihre Backwaren auf Veranstaltungen verkaufen. Der Food Anhänger ist so ausgerüstet, dass sämtliche Arbeiten komplett im Hänger erledigt werden. Sie nutzt keine lokale Backstube. Nun ist es so, dass Sie keine gelernte Konditorin ist. Ich habe nun herausgefunden, dass das Konditoren Handwerk geschützt ist. Das heißt dann wohl, dass man, wenn man kein Konditor ist, nicht die Befugnis hat Backwaren zu backen und zu verkaufen.
Zu diesem Sachverhalt hätte ich einige Fragen:
1. Ist es korrekt, dass man nur dann Backwaren backen und verkaufen darf, wenn man gelernter Konditor ist?
2. Ist eigentlich nur das Konditor Handwerk geschützt oder gilt das auch für andere Bereiche? Nehmen wir an man ist kein Koch und möchte Mahlzeiten kochen und verkaufen. Wäre das verboten oder erlaubt?
3. Gibt es als Nicht-Konditor die Möglichkeit trotzdem backen und verkaufen zu dürfen? Wenn ja, welche?
4. Ich habe gehört eine Möglichkeit besteht darin ein Reisegewerbe im Ausland anzumelden, die Backwaren dann aber in Deutschland zu verkaufen. Stimmt das?
5. Ich habe gehört man kann sich als Nicht-Konditor prüfen lassen um dann ausgewählte Backwaren zu backen und zu verkaufen. Stimmt das?
6. Ich habe gehört man kann einen Konditor einstellen. Sobald man einen Konditor eingestellt hat kann man auch als Nicht-Konditor Backwaren backen und verkaufen. Stimmt das?
Ich freue mich auf Eure Rückmeldung.
Viele Grüße
4 Antworten
Wissen tu ich zu dem Thema Konditor nichts.
Aber ich weiß, dass man kein Koch sein muss, um einen Food Truck /Imbiss/ Restaurant zu betreiben und zu bekochen.
Und wenn ich ein Restaurant aufmache und als nicht-koch in der Küche stehe, kann ich auch kuchen backen die ich z. B. Als Nachtisch anbiete.
Auch kenne ich mehrere Cafés mit leckeren Torten, in denen definitiv kein Konditor arbeitet.
Vielleicht mal bei der Innung oder der Kreishandwerkerschaft nachfragen
Hallo Chris123456789A,
ich kann dir die Fragen nicht beantworten, allerdings in meinem Freundeskreis war es so, dass jemand einen Konditor einstellen musste, damit er Backwaren in einem kleinen Cafe verkaufen konnte.
Ich würde da an deiner Stelle Mal zur Handwerkskammer gehen, damit du hier auf jeden Fall auf der rechtlich sicheren Seite bist.
Die Handwerkskammer bietet hierzu kostenlose Beratungen an.
Viele Grüße
Hallo,
die Handwerkskammer schreibt folgendes:
der Marktverkehr ist eine gewerbliche Tätigkeit, die sich auf Messen, Jahr- und Wochenmärkte beschränkt; er ist grundsätzlich frei und somit nicht bei der Handwerkskammer eintragungspflichtig.
Fazit: Meine Frau darf als Nicht-Konditorin backen und verkaufen, allerdings ist der Verkauf auf Messen, Jahr- und Wochenmärkte beschränkt.
Ist mein Fazit korrekt?
Zu 1. Es besteht Meisterplicht. https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Handwerk/meisterpflichtige-Handwerke/Lebensmitteltechnologe-keine-Meisterpflicht-im-Konditoren-Handwerk.html
Zu 2. Koch ist Kein Handwerksberuf , Gastronomie gehört zur IHK.
Zu 3. Siehe 1
Zu 4. Wenn Du den Hauptwohnsitz im EU-Ausland hast, kannst Du dort einen Reisegewerbeschein beantragen.
Zu 5. Siehe 1
Zu 6. Wenn Du einen Konditormeister einstellst, kannst Du seine Backwaren verkaufen.
Alle Antworten gelten auch für Bäcker
Zu 2. Das ist so, da das Gastgewerbe kein Handwerk ist.
Zu 4. Du musst dort das Gewerbe anmelden wo Dein Wohnsitz (Einzelfirma) ist, beziehungsweise wo Dein Firmensitz (Gesellschaft) ist.
Zu 2. Heißt das als Nicht-Koch darf man kochen und das Essen auch verkaufen, als Nicht-Bäcker hingegen darf man NICHT Backen und das Gebäck verkaufen? Das wäre ziemlich unfair.
Zu 4. Kann ich den Reisegewerbeschein im Ausland nur dann beantragen wenn ich im Ausland lebe oder auch dann, wenn ich außschließlich in Deutschland lebe?