Selbständig mit Foodruck als Nicht-Konditor?

4 Antworten

Wissen tu ich zu dem Thema Konditor nichts.

Aber ich weiß, dass man kein Koch sein muss, um einen Food Truck /Imbiss/ Restaurant zu betreiben und zu bekochen.

Und wenn ich ein Restaurant aufmache und als nicht-koch in der Küche stehe, kann ich auch kuchen backen die ich z. B. Als Nachtisch anbiete.

Auch kenne ich mehrere Cafés mit leckeren Torten, in denen definitiv kein Konditor arbeitet.

Vielleicht mal bei der Innung oder der Kreishandwerkerschaft nachfragen

Hallo Chris123456789A,

ich kann dir die Fragen nicht beantworten, allerdings in meinem Freundeskreis war es so, dass jemand einen Konditor einstellen musste, damit er Backwaren in einem kleinen Cafe verkaufen konnte.

Ich würde da an deiner Stelle Mal zur Handwerkskammer gehen, damit du hier auf jeden Fall auf der rechtlich sicheren Seite bist.

Die Handwerkskammer bietet hierzu kostenlose Beratungen an.

Viele Grüße

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo,

die Handwerkskammer schreibt folgendes:

der Marktverkehr ist eine gewerbliche Tätigkeit, die sich auf Messen, Jahr- und Wochenmärkte beschränkt; er ist grundsätzlich frei und somit nicht bei der Handwerkskammer eintragungspflichtig.

Fazit: Meine Frau darf als Nicht-Konditorin backen und verkaufen, allerdings ist der Verkauf auf Messen, Jahr- und Wochenmärkte beschränkt.

Ist mein Fazit korrekt?

Zu 1. Es besteht Meisterplicht. https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Handwerk/meisterpflichtige-Handwerke/Lebensmitteltechnologe-keine-Meisterpflicht-im-Konditoren-Handwerk.html

Zu 2. Koch ist Kein Handwerksberuf , Gastronomie gehört zur IHK.

Zu 3. Siehe 1

Zu 4. Wenn Du den Hauptwohnsitz im EU-Ausland hast, kannst Du dort einen Reisegewerbeschein beantragen.

Zu 5. Siehe 1

Zu 6. Wenn Du einen Konditormeister einstellst, kannst Du seine Backwaren verkaufen.

Alle Antworten gelten auch für Bäcker

Chris123456789A 
Beitragsersteller
 31.07.2018, 17:25

Zu 2. Heißt das als Nicht-Koch darf man kochen und das Essen auch verkaufen, als Nicht-Bäcker hingegen darf man NICHT Backen und das Gebäck verkaufen? Das wäre ziemlich unfair.

Zu 4. Kann ich den Reisegewerbeschein im Ausland nur dann beantragen wenn ich im Ausland lebe oder auch dann, wenn ich außschließlich in Deutschland lebe?