Wenn man jemanden schlägt, darf man dann noch selbstständig werden?

4 Antworten

Ja, kann man, fast alle Tätigkeiten.

Wenn natürlich ein Eintrag im Führungszeugnis steht, der mit Gewalt zu tun hat,w ei sich nicht, wei es im Sicherheitsgewerbe ist, aber Deine Frage hat diesen speziellen Passus ja auch nicht beinhaltet.

Woher ich das weiß:Recherche

Sofern du nicht deine potenziellen Kunden schlägst: ja. Du darfst dann zwar trotzdem selbständig sein, wirst aber wohl keine Aufträge von denen bekommen.

Man kann auch als Vorbestrafter eine selbständige bzw. gewerbliche Tätigkeit ausüben, falls du das meinst.

superseegers  11.03.2022, 13:15

Vielleicht nicht jede, es wird u.a. auch die sog. Zuverlässigkeit geprüft, oder?

PatrickLassan  11.03.2022, 13:16
@superseegers

Jede nicht, aber auf jeden Fall solche, bei denen eine derartige Überprüfung nicht vorgeschrieben ist.

Jungleerika  20.01.2023, 00:55
@superseegers

wenn es um eine $34 GewO + §7 LuftSIG-Tätigkeit geht, bin ich mir nicht so ganz sicher.

Ja- das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.