Wenn man jemanden schlägt, darf man dann noch selbstständig werden?
4 Antworten
Ja, kann man, fast alle Tätigkeiten.
Wenn natürlich ein Eintrag im Führungszeugnis steht, der mit Gewalt zu tun hat,w ei sich nicht, wei es im Sicherheitsgewerbe ist, aber Deine Frage hat diesen speziellen Passus ja auch nicht beinhaltet.
Woher ich das weiß:Recherche
Sofern du nicht deine potenziellen Kunden schlägst: ja. Du darfst dann zwar trotzdem selbständig sein, wirst aber wohl keine Aufträge von denen bekommen.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Man kann auch als Vorbestrafter eine selbständige bzw. gewerbliche Tätigkeit ausüben, falls du das meinst.
PatrickLassan
11.03.2022, 13:16
@superseegers
Jede nicht, aber auf jeden Fall solche, bei denen eine derartige Überprüfung nicht vorgeschrieben ist.
Jungleerika
20.01.2023, 00:55
@superseegers
wenn es um eine $34 GewO + §7 LuftSIG-Tätigkeit geht, bin ich mir nicht so ganz sicher.
Ja- das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Vielleicht nicht jede, es wird u.a. auch die sog. Zuverlässigkeit geprüft, oder?