malerarbeiten über hausmeisterservice anbieten...?

4 Antworten

Flyer in Briefkästen, kleine Inserate in der Zeitung bei den Kleinanzeigen (diese kurz, knapp, aussagekräftig), Inserate in den kostenlosen Anzeigenblättern.

Aber das wichtigste ist die Mund-zu-Mund-Werbung. Wenn jemand mit deiner Arbeit zufrieden war, wird er dich weiterempfehlen. Denk dir eine kleine Prämie aus, wenn einer dich weiterempfiehlt an einen Bekannten, daß dann der Empfehlende etwas bekommt, z.B. einen Tankgutschein über 20 Euro.

Auch in Wohnanlagen, wo viele Senioren wohnen, Flyer verteilen und diese besonders gut formulieren (du arbeitest sauber, schnell, freundlich usw., also was ältere Herrschaften anspricht)

Dann wird das schon! Und mach eine gute Website, wo Referenzkunden angegeben werden, wenn du bei Firmen arbeitest. Das schaut immer für neue Kunden, die sich informieren wollen, gut aus. Natürlich müssen die Referenzkunden mit der Angabe auf deiner Website einverstanden sein.

Die Welt ist online geworden - mach eine Anfragemöglichkeit für Kunden über die Website, die leicht auszufüllen ist.

Und du brauchst ein Auto, wo auf allen Seiten deine Werbung drauf ist! Wie oft steh ich irgendwo im Stau und denke dann, aha, interessant, Malerbetrieb... Fliesenleger.... Baumfällungen... Also der Stadtverkehr ist quasi deine Werbetafel.

Wünsch dir viel Erfolg!

Hallo, ich glaube nicht das ein "Formular" deines Onkel dich berechtigt Malerarbeiten auszuführen. Die Ausübung des Malerhandwerkes gehört zu den zulassungspflichtigen Gewerben. Ohne Meisterbrief geht das nicht. Bitte erkundige dich beim zuständigen Gewerbeamt. LG, Peter

biggie1312 
Beitragsersteller
 27.04.2014, 10:21

gibt da so 'ne zusatzklausel die besagt das man(n) malertechnische arbeiten auch ohne meister oder gesellenbrief ausführen darf, wenn man ein dokument hat, welches beweist das man sowohl theoretisch als auch praktisch in der lage dazu ist. natürlich darf ich nicht alles machen was ein gelernter maler macht...manche aufgaben (wie z.b. heizungsrohre lackieren) sind auch nur einem meister erlaubt. Aber die meisten und wichtigsten dinge darf man (wenn man theoretisch und praktisch dazu in der lage ist und das beweisen kann) auch ohne irgendeinen ausbildungsnachweis ausführen. Das dokument bekomme ich auch nicht von meinem onkel, sonder vom chef der firma in der ich gearbeitet habe (dieser chef ist halt zufällig mein onkel, verstehst du) :-) Aber erkundigen muss ich mich sowieso in alle richtungen, da hast du recht, danke

biggie1312 
Beitragsersteller
 27.04.2014, 10:23
@biggie1312

natürlich alles unter dem decknamen des hausmeisterservice....maler nennen darf ich mich sicherlich nicht

Geochelone  27.04.2014, 15:47
@biggie1312

Es geht nie darum, wie man etwas nennt, sondern um das was man tut. Wenn ich schon den Begriff "Deckmantel" lese, ist doch klar, dass du weißt, dass das nicht legal ist.

Nach Anlage A zur Handwerksordnung ist der selbständige Malerberuf noch immer ein zulassungspflichtiges Handwerk. Und diese Zulassung bekommen nur Malermeister und -altgesellen.

bekomme von ihm ein formular das mich theoretisch und praktisch für malerarbeiten qualifiziert. mit diesem formular bin ich dann berechtigt malerarbeiten ... zu verrichten

Ein Schriftstück von deinem Onkel kann wohl kaum die Zulassung von der Handwerkskammer ersetzen ! Mit dem Zettel darfst du gar nichts ! Das wäre trotzdem illegale Handwerksausübung und Schwarzarbeit. Dein angemeldetest Hausmeistergewerbe nutzt dir da auch nichts.

Wenn du mir nicht glaubst, frage bei deiner Handwerkskammer nach.

biggie1312 
Beitragsersteller
 27.04.2014, 17:35

7) In die Handwerksrolle wird eingetragen, wer für das zu betreibende Gewerbe oder für ein mit diesem verwandtes Gewerbe eine Ausübungsberechtigung nach § 7a oder § 7b besitzt.

7a) Wer ein Handwerk nach § 1 betreibt, erhält eine Ausübungsberechtigung für ein anderes Gewerbe der Anlage A oder für wesentliche Tätigkeiten dieses Gewerbes, wenn die hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen sind; dabei sind auch seine bisherigen beruflichen Erfahrungen und Tätigkeiten zu berücksichtigen. ;-)

habe mich mit leuten unterhalten die es so gemacht haben und heute gut geld verdienen...bin da optimistisch. trotzdem danke ;-)

Geochelone  27.04.2014, 17:43
@biggie1312

Ich kenne die HwO. Daher können mich deine Zeilen nicht überzeugen, es sei denn, dass dein Onkel sich als "handwerklicher Betriebsleiter" deiner Firma in die Handwerksrolle eintragen lässt.

Alles andere geht nur so lange gut, bis die Hw-Kammer oder das Gewerbeamt davon erfährt.

biggie1312 
Beitragsersteller
 27.04.2014, 18:05
@Geochelone

das weiß ich nicht ob er dort so eingetragen ist...aber hat seine meisterprüfung gemacht also denke ich mal schon.

Geochelone  28.04.2014, 07:27
@biggie1312

Ob er irgendwo in der Handwerksrolle eingetragen ist, ist für dich unerheblich. Entscheidend ist, dass du ohne einen Meister gewerblich keine Malerarbeiten anbieten darfst ! Das ginge nur, wenn dein Onkel für deine Firma als Meister (handwerklicher Betriebsleiter) in der Handwerksrolle eingetragen ist. Und was für deinen Betrieb in der Handwerksrolle steht, solltest du schon wissen...

AmAnang kommen alle möglichen Leute, die Geld von Dir wollen. Schau genau,ob Du das brauchst 99 % davon brauchst Du nicht ! Manche Kosten lassen sich nicht vermeiden (IHK, Gewerbeanmeldung, ...). Halte die Kosten iedrig, kauf Dir nur ein günstiges gebrauchtes Auto, etc etc, anfangs lieber keine Angestellten, die werden krank , dann darfst Du die doppelte Arbeit machen und zahlst den Lohn Deines Arbeiters mit ! etc etc ! Eine Selbständigkeit will gut geplant und immer wieder neu durchdacht werden ! Glaub mir, ich bin seit 8 Jahren selbständig .