Ist es gesetzlich zulässig ohne IT-Ausbildung sich im IT-Bereich selbständig zu machen?
Hallo, ich spiele mit dem Gedanken, mich im Bereich PC-Fernwartung/-Reparatur (vor allem Software basiert) selbständig zu machen. Ich kenne mich wirklich sehr gut aus und weiß ich tue. Jedoch habe ich keine IT-Ausbildung, bin lediglich Webdesignerin/-entwicklerin. Jetzt meine Frage, darf ich das überhaupt machen oder sind solche Berufe geschützt? Ich danke Euch!
5 Antworten
Eine IT Firma kannst auch ohne Ausbildung und Studium als Gewerbe anmelden aber es werden Gebühren fällig.
Wenn du dich wirklich so fit fühlst Software/Fernwarung anzubieten könntest du damit Erfolg haben aber du musst dran bleiben und Kunden akquirieren und das kostet auch Kapital und Zeit.
Du solltest auch nicht wie ein Ochs vor dem Berg stehen, wenn du eine Oracle Datenbank mit einem Excelspreadsheet verbinden musst.
Als Webdesigerin hast du schon mal den eigenen Webauftritt aber wenn es hart auf hart kommt bleibt dir nicht die Möglichkeit, einfach mal in Krankenstand zu gehen.
Bedenke, du hast zwar plötzlich den Wirtschaftlichen Weitblick aber bist ganz auf dich alleine gestellt.
Schwer wird es im IT Bereich Mitarbeiter zu finden die wirklich Kompetent sind und nicht grad aus der Uni raus sind und erst mal von der echten Welt wenig kennen.
Das fängt bei Tourismusbeitrag an und was weis ich was ich alles zahlen musste. Viel war es nicht. Du bekommst eine Steuernummer und kannst diese auf deinen Rechnungen anführen.
Eventuell kannst du Buchhaltung outsourcen, so habe ich es gemacht für ca 100 Euro im Monat, weil mir das mit dem Finanzamt zu viel gewesen wäre.
Tourismusbeitrag? Ich habe gegoogelt, werde daraus nicht schlau...
Ich kann nur von der österreichischen Situation berichten. Erkundige dich beim Gewerbeamt.
Es gibt kein Kleingewerbe!
Naja, was Sie meint ist wahrscheinlich die Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt, wo Sie keine Mehrwertsteuer ausweisen darf...
Gewerbeanmeldung kostet um die 20 Euro, je nach Gemeinde. Oft gibts das Formular im Internet und man kann das dann hinfaxen. Danach bekommt du nen Haufen Post. Finanzamt (in dem Fragebogen den Gewinn niedrig schätzen, 0 ist auch ok, da du sonst gleich Einkommensteuervorauszahlungen machen musst), IHK (bis zu einem bestimmten Umsatz kostet das nix), evtl. Berufsgenossenschaft (Musst du Mitglied sein / zahlen, wenn du Angestellte hast), Arbeitsamt (Betriebsnummer), etc.
Hallo,
Ja, das ist nach der Gewerbeanmeldung erlaubt. Jedoch ist es dann eben kein Fachbetrieb.
Fachbetriebe bekommen Unterstützung der Innung und des ZVEH.
Ließ mal z. B. dies: https://it.handwerk-dortmund.de
Grüße aus Leipzig
Aber welche Unterstützung bräuchte ich denn als Einfrauunternehmen?
Zur Vorbereitung einer solchen selbständigen Tätigkeit ist es unbedingt nötig, sich vor Allem mit den geschäftlichen Dingen zu beschäftigen, um finanzielle Schäden zu vermeiden!
Da ist die Steuer, Versicherung, Werbung usw. Es gibt auch finanzielle Starthhilfen.
Es gibt dazu auch Lehrgänge und Schulungsmaterial. Da kann man auch bei der örtlichen IHK nachfragen.
Weiteres findet man auch im Internet.
Vom Grundsatz her kannst du dies natürlich tun.
Nur denke daran, dass du für jeden Fehler den du verursachst (auch Fehler deiner Programmierung) haftest und für den entstandenen Schaden aufkommen musst.
Ein Gewerbe musst du aber anmelden.
Der Schaden bei der Programmierung oder am Datenbestand wird sich in Grenzen halten bei sachgemäßer Sicherung. Deadlines und fällige Pönalen sind da eher gefährlich.
Dies kenne ich anders. Schon allein ein Aufrundungsfehler kann Schäden von einigen Tausend Euros nach sich ziehen.
Sollte bei einem Währungsformat nicht passieren aber wenn man aus Dillentalie so einen massiven Fehler macht sollte man erst gar nicht anfangen.
So etwas kann auch einem alten Hasen passieren.
Ist einem ehemaligen Kollegen von mir passiert, der einen Aufrundungsfehler an der 3. Stelle nach dem Komma falsch programmiert hat.
Schadenersatzleistung - 15.000 DM.
Ja aber in diese Grössenordnung wird Carla62411 kaum vordringen als Singleunternehmen wobei sie ja den Schwerpunkt auf Web setzt und nur PC Wartung anbietet und nicht Softwareentwicklung.
Dies lese ich aus ihrer Frage anders:
Hallo, ich spiele mit dem Gedanken, mich im Bereich PC-Fernwartung/-Reparatur ( vor allem Software basiert) selbständig zu machen.
Du kannst mal bei der IHK anrufen, die erteilen alle Auskünfte rund um das Thema Existenzgründung.
Klar kannst du das machen. Musst dein Gewerbe eben anmelden.
Sicher? Eine Bekannte von mir meinte, ich bräuchte eine UNBEDINGT IT-Ausbildung. sie hat mich total verunsichert.
Nein, brauchst du nicht.
Kennst Du Dich in dem Bereich aus?
Du solltest besser nichts mit Hardwarereparaturen in die Gewerbeanmeldung schreiben, weil für Informationstechniker gibt es einen Meisterzwang.
Ich habe eine schwere Körperbehinderung und werde daher erstmal nur ein Kleingewerbe anmelden, weil ich jährlich nicht mehr als 9000€ verdienen darf, damit mir keine Leistungen gestrichen werden. Von daher mache ich reines Homeoffice, ab und zu mit Hilfe eines Freundes, wenn es um Hardware geht (Hardwaretausch, Kontakte checken), da ich mich nicht bewegen kann. Was sind das für Gebühren, die anfallen?