Putz fällt von der Decke, wer trägt die Kosten?
Hallo,
letzten Freitag habe ich unsere neue Wohnung übergeben bekommen. Die Räume sind auch laut Übergabeprotokoll renovierungsbedürftig. Am Samstag haben meine Freundin und ich uns sofort ans Renovieren gemacht.
Zustand: Altbau mit Holzbalkendecke, verputzt Die Decken in zwei Räumen sind mit so Styropordekoplatten abgehängt (verklebt), vergilbt, alt, unmodern
In dem einen Raum ließen sich die Deckendekoplatten problemlos entfernen, lediglich kleine Klebereste.
Im anderen Raum habe ich dann auch angefangen und nachdem ich eine kleine Fläche vom Styropor befreit hatte, fiel hinter mir plötzlich gefährlicherweise der Putz in großen Stücken von der Decke! Unter dem Styropor war hier tapeziert, wobei es sich nicht vermeiden ließ die Tapete mit von der Decke zu entfernen.
Ich habe dann sofort aufgehört weiter zu machen. Es kam dann ohne jegliche Tat noch ein Stück Putz runter. (siehe Bild)
Der Vermieter scheint sich quer zu stellen!
Meine Fragen sind nun:
Ist es die Verantwortung des Vermieters den Mangel zu beseitigen?
Wenn ja, wie schnell hat er dies zu tun? (Wir wohnen offiziell schon in der Wohnung)
Kann er die Kosten für diese "Reparatur" in Form einer Mieterhöhung auf uns umlegen?
Vielen Dank für alle Antworten
9 Antworten
Steht im Übergabeprotokoll eine Defintion der Renovierungsbedürftigkeit? Also soll nur tapeziert werden oder mehr?
Ansonsten würde ich sagen, ist der Vermieter nicht verpflichtet, etwas zu tun, da ihr ja die Wohnung als renovierungsbedürftig genommen habt. Ihr könnt aber ihn fragen, ob er euch auf Kulanz ein wenig die Miete mindert, bis die größten Schäden behoben sind. Weist ihn darauf hin, dass die Schäden an der Decke vorher nicht zu sehen waren und ihr somit mehr Arbeit habt, als erwartet.
Ihr habt die Wohnung als renovierungsbedürftig übernommen. Das ist sehr pauschal und entbindet den Vermieter von Haftung. Die Wohnung muss ja renoviert werden. Wenn im Mietvertrag steht, dass ihr die Wohnung renovieren müsst, dann ist es Eure Sache, und nicht die des Vermieters. Steht im Mietvertrag, dass der Vermieter die Wohnung renovieren muss, dann muss er das so schnell wie möglich machen.
Hey! Du kannst ihn tel. an und gibst ihm 2 Wochen bis zur Behebung des Schadens Zeit. Er testiert nicht? Dann nochmal 2 Wochen per Einschreiben mit Rückelantwort. Photokopie des Schreibens Behälter du. Wenn er nicht reagiert. Gehst du ins Internet unter: kostenlose urteile/mietminderungen. Dort ist alles aufgelistet, um wie viel % du für einen Schaden kürzen kannt. Wer weiß? Vielleicht findest du noch mehr was du mindern kannst. Aber Vorsicht! Wenn du rozentual minderer? Dann darfst du immer von der Endsumme einer davor geminderten Summe ausgehn. Viel Glück.
ja eigentlich schon, wenn es ein mangel ist und du dich nicht einfach dadurch auszeichnest, dass du das ganze gebäude zerstörst, beim tapezieren, also wenn du es hättest vermeiden können, musst du zahlen, dann ist es sachbeschädigung, wenn es marode war, ist es seine verantwortung, ich denke marode^^
zügig, du kannst miete mindern solange es beschädigt ist, aber direkt zwingen kannst du ihn nicht
nein
Die Decke ist definitiv marode, denn der Putz muss ja gebrochen sein um herunterzufallen. Außerdem wurden sämtliche Nachbarwohnungen renoviert und die Decke erneuert.
- ja, und nicht deine! der putz kam erst von der decke, als du dran warst. 3. auch ja. 2. ihr habt die wohnung so genommen, theoretisch muss er erst was machen nach eurem auszug.