kommt man ins gefängnis wenn man als zeuge beifahrer bei fahrerflucht war?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo owltattoo,

ich kann Dich beruhigen. Dir selber droht keine Strafe.

Gemäß § 142 StGB - "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" vom Unfallort,, kann nur derjenige begehen der am Unfall beteiligt ist.

Unfallbeteiligter im Sinne des § 142 StGB ist aber nur derjenige, dessen Verhalten nach den Umständen des Einzelfalles zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.

Da Du nur Beifahrer warst, hast Du aber nichts zum Unfall beigetragen, bist somit kein Unfallbeteiligter im Sinne des § 142 StGB, was wiederum eine Strafe wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ausschließt.

Auch, dass Du bei der Polizei falsch ausgesagt hast, ist nicht strafbar. Eine falsch Aussage vor der Polizei ist nur dann strafbar, wenn die Falschaussage dazu führt, das gegen einen Unschuldigen ein Strafverfahren eingeleitet wird. In Deinem Fall war das ja nicht der Fall.

Du brachst Dir also auch bezüglich der Falschaussage keine Sorgen machen, dass Du diesbezüglich bestraft wirst.

Du hast geschrieben:

die polizistin meinte das ich etwas sagen hätte sollen als der unfall passierte und das das gericht mich jetzt auch angreifen wird ..

Also erst einmal muss es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, hat Dein Chef aber wie Du schreibst:

er selbst hat wirklich nichts gesehen

Wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort kann man sich auch nur strafbar machen, wenn man den Unfall bemerkt hat. Wenn Dein Chef glaubhaft machen kann, dass den Unfall nicht bemerkt hat, wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Deinen Chef einstellen.

Allerdings lässt sich zwischen den Zeilen lesen, dass Deinem Chef aber eben nicht geglaubt wird, dass er den Unfall nicht bemerkt haben will, denn sonst hätte die Polizistin nicht davon gesprochen, dass die Sache vor Gericht geht.

Jedenfalls, wenn die Sache vor Gericht geht, bist Du nicht der Angeklagte, sondern nur der Zeuge.

Was das angeht, musst Du das folgende Gesetz beachten:


§ 48 StPO - Zeugenladung 

(1) Zeugen sind verpflichtet, zu dem zu ihrer Vernehmung bestimmten Termin vor dem Richter zu erscheinen. Sie haben die Pflicht auszusagen, wenn keine im Gesetz zugelassene Ausnahme vorliegt. 

(2) Die Ladung der Zeugen geschieht unter Hinweis auf verfahrensrechtliche Bestimmungen, die dem Interesse des Zeugen dienen, auf vorhandene Möglichkeiten der Zeugenbetreuung und auf die gesetzlichen Folgen des Ausbleibens.


Das bedeutet:

  1. Du must der Vorladung folgeleisten
  2. Du bist verpflichtet gegen Deinen Chef auszusagen, außer Du bist mit ihm Verwand oder verschwägert
  3. Du musst vollständig und wahrheitsgemäß aussagen, denn anders als vor der Polizei ist hier eine Falschaussage vor Gericht strafbar.

Bei Deiner Vernehmung als Zeuge wird  der Richter aber ganz sicher wissen wollen, warum Du bei Deiner Aussage vor der Polizei gelogen hast. Hier musst Du wahrheitsgemäß antworten.

Mit der Aussage wird sich dann die Angelegenheit für Dich erledigt haben.

Ob Dein Chef verurteilt wird, wird sich dann zeigen, hängt aber in erster Linie davon ab, ob ihm geglaubt wird, dass er vom Unfall wirklich nichts mitbekommen hat.

Schöne Grüße
TheGrow

owltattoo 
Beitragsersteller
 12.09.2015, 09:06

wow dankeschön für deine ausreichende antwort :) 

Es heißt zwar mitgegangen mit gefangen mit gehangen. Es kommt auf die jeweilige Situation an. Du hattest bestimmt keine Möglichkeit das Ereignis zu ändern.

nein, davor brauchst du keine Angst haben...aber dein Chef sollte sich warm anziehen da er dich in seiner Position als Vorgesetzter so zu sagen zur Falschaussage überredet oder genötigt hat.Kannst ja angeben , dass Du aus Angst um deinen Lehrstellenplatz gelogen oder geschwiegen hast,was ja verständlich wäre.

Fahrerflucht kann jeder Beteiligte an einem Unfall begehen, es müssen deshalb nicht nur die Fahrer sein.

In deinem Fall hat der Fahrer nichts gemerkt und damit nicht strafbar gehandelt. Fahrerflucht geht nur, wenn man was von dem Unfall mitbekommen hat und dann abhaut. Merkt man nichts, kann man nicht  flüchten.

Lügst du und es kommt raus, dann hängt er am Haken und keiner glaubt ihm, wenn er beteuert, nichts gemerkt zu haben.

Ich denke, wenn ihr alle beide bei der Wahrheit bleibt, passiert keinem was.

Du brauchst dir keine Sorgen zu machen, solange du nicht vor Gericht lügst.

TheGrow  09.09.2015, 13:13

Hall furbo,

eigentlich eine sehr gute Antwort, nur zu folgenden habe ich eine Amerkung:

Fahrerflucht kann jeder Beteiligte an einem Unfall begehen, es müssen deshalb nicht nur die Fahrer sein.

Dem Satz muss ich einen kleinen Zusatz hinzufügen

Fahrerflucht im Sinnes des § 142 StGB kann jeder Beteiligte an einem Unfall begehen, dessen Verhalten zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann, es müssen deshalb nicht nur die Fahrer sein.

owltattoo 
Beitragsersteller
 09.09.2015, 10:37

ich werde die wahrheit sagen, nzr stecke ich jetzt auch mit drinnen weil er hat wirklich nichts bemerkt und ich eben schon? :(

furbo  09.09.2015, 11:32
@owltattoo

Dann ist doch alles ok. Wenn er nichts, du aber doch etwas von einem VU bemerkt hast, du aber aus dem Schreck heraus nichts gesagt hast, hat niemand was zu befuerchten. Eine Straftat sehe ich bislang nicht.

Ganz ruhig: deswegen kommst du nicht ins Gefängnis. Die Angst solltest du also nicht haben....ob da andere Sachen (Geldstrafe u.ä.) auf dich zu kommen, muss das Gericht entscheiden. Aber ins Gefängnis musst du nicht.