Gefängnis trotz Klaustrophobie?

3 Antworten

Das entscheiden letzlich die Ärzte in der Vollzuganstalt in Zusammenarbeit mitd der zustänigen Staatsanwaltschaft.

Es gibt in eineigen Vollzugsanstalten auch große Hafträume in denen Gefangene untergebracht werden. Letztlich gibt es bei den meisten Vollzugskrankenhäusern psychatrische Abteilungen mit entsprechenden medikamentösen Behandlungsmaßnahmen. Erst wenn die Mittel erfolglos ausgeschüpft sind kommt ein Haftverschonung in Betracht.

Die Haftunfähigkeit wird im juristischen Sprachgebrauch mit dem Begriff der Vollzugsuntauglichkeit verwendet. Um die Voraussetzungen für das Feststellen einer „Haftunfähigkeit“ zu erfüllen, muss eines – von vier Kriterien – der Regelungen des § 455 der Strafprozessordnung (StPO) gegeben sein und nach Feststellung von der Staatsanwaltschaft bewilligt werden. Die Haftunfähigkeit bzw. Vollzugsunfähigkeit gehört kategorisch den gesetzlichen Möglichkeiten zur zeitlichen Verschiebung oder Aussetzung einer Haft an, welche unter dem juristischen Überbegriff des Strafaufschubs definiert wird.

fyzzel95 
Beitragsersteller
 22.10.2014, 20:34

also muss er nicht ins Gefängnis bzw. es wird verschoben?

CarloGozzi  22.10.2014, 20:51
@fyzzel95

Das entscheidet Arzt, und zwar der Amtsarzt., nach einen Gutachten und der Staatsanwalt. Ein ärztlich Gutachten alleine reicht da nicht aus. Kommt auch auf die Länger der Haft an.

Nun sie hatte genug Energie aufgebracht ein Verbrechen zu begehen, dann sollte sie genug Energie haben die Strafe anzutreten.

Der Nächste kann nicht in das Gefängnis laufen da er unter einem eingewachsenen Zehennagel leidet.

Also im Maximalen, Behandlung der Klaustrophobie (Aufschub der Haftzeit) und ab in den Knast.....