Was passiert in der Schweiz bei Dienstverweigerung?
Was passiert wenn man in der Schweiz im Militär bei Dienstverweigerung, ich meine es gibt ja dort die Wehrpflicht noch. Kommt man "nur" ins Gefängnis? Oder droht schlimmeres? Wenn nein wie lange gibt es Gefängnis für Dienstverweigerer? Mehrere Jahre? Und ist so ein Gesetz Sinnvoll, dass man bei Dienstverweigerung zum Kriminellen wird? Oder ist das heutzutage nicht mehr so streng?
3 Antworten
Salue
Du kannst ja problemlos auf den Zivildienst ausweichen. Der geht etwas länger, aber Du tust was Vernünftiges.
Wenn Du allerdings einfach nichts tun willst, weil eine soziale Betätigung zu anstrengend ist und Du zu träge dazu bist, kommt Dir der drohende Aufenthalt im "Hotel Gitterblick" ja entgegen. Das ist nicht anstrengend und die Vollpension ist ja sehr angenehm.
Natürlich musst Du dann während der Dienstpflicht den Militärersatz zahlen, aber das tut man ja gerne, wenn einem dafür der Militärdienst erspart wird.
Es grüsst Dich
Tellensohn
Du wirst vor UC zitiert (Militärische Untersuchungs-Kommission).
Die prüfen Deine ärztlichen Unterlagen und bestimmen dann, ob Du dienstuntauglich bist. Wenn ja, was meistens passiert, wirst Du keinen Militärdienst machen müssen.
Vom Zivilschutz bist Du allerdings nicht befreit. Der ist allerdings eher ein Ferienlager und dann kannst ihn immer in der Region machen.
Zudem wirst Du, wenn Du genug Zivilschutztage absolvierst, teilweise vom Militärdienst-Ersatz befreit.
Früher das Militär eigentlich jeden als diensttauglich eingestuft. Die Armee hatte in den frühen 1980er Jahren 700'000 Mann.
Heute braucht es noch rund 100'000 Mann. Wenn die merken, dass einer echt Mühe mit dem Militär hat (Gewissensgründe, Rückenprobleme, Hörschwäche,, Drogenkonsum, Gewaltexzesse etc.) dann sind die gerne bereit, Dich nicht zu nehmen.
Ich habe einige Bekannte, die wollten unbedingt Militärdienst machen. Die durften nicht !
Es grüsst Dich
Tellensohn
Wenn ich auch nicht Zivildienst mache?
Wenn Du ohne medizinischen Grund alles verweigerst, dann sind wir beim "Hotel Gitterblick".
Ich bin vor 40 Jahren mit einem "Gewalts-Anschiss" eingerückt.
Als ich aus medizinischen Gründen bei der Armee "aussteigen" musste, war ich Oberleutnant.
Ich habe privat stark vom Militär profitiert (trotz anfänglichem Anschiss). Ich kam zu einem Lastwagenausweis und habe mein Lampenfieber komplett verloren.
Der spätere Zivilschutz hat mir kostenlos eine "Krankenschwester"-Ausbildung beschert.
Aus meiner Erfahrung kann ich Dir sagen, wenn Du irgendwo an einer "Veranstaltung" teilnehmen musst, die Du echt nicht magst, das sind dann die positiven Überraschungen.
Wenn man mit einer negativen Erwartungshaltung geht, kann es nämlich nur noch besser kommen.
Also, überlege gut, wie Du Dich entscheidest.
Gruss
Tellensohn
Aha kommt dann die Polizei und verhaftet mich? Aber ich habe einen Attest!
Du musst nur das Aufgebot der UC wahrnehmen. Überleg Dir gut, was im Attest steht und bekräftige dies vor den Ärzten.
Schau Dir im Internet noch ein paar gute Symptome an, die Du gemäss dem Attest des Arztes haben könntest.
Die UC-Ärzte sind nicht Berufsmilitär, sondern meistens zivile Mediziner, die Ihren Militärdienst machen. Also keine Sorge, wenn Dein Privater Arzt ein Attest ausstellt, sind die anderen Berufskollegen meistens damit einverstanden.
Unter unter uns, den Zivilschutz würde ich machen. Das gibt jedes Jahr ein paar Tage Abwechslung und ist wie zusätzliche bezahlte Ferien.
Wir haben da z.B. einen Spielplatz für die Kid's eines Bergrestaurants gebaut. Die Kid's waren alle Tage bei uns und haben sich riesig gefreut.
Es grüsst Dich
Tellensohn
Der jetzige Attest wurde als zu ungenügend abgelehnt.
Lieber Cerberus
Bitte entschuldige, ich habe Dein Profil und Deine bisherigen Fragen erst gerade durchgelesen.
Mir ist jetzt alles viel verständlicher.
Sieh mal, das Militär kann sich ja eigentlich seine Soldaten aussuchen. Die mögen es, wen die Leute selbstbewusst, entscheidungsfreudig, aufgeweckt und zudem noch tauglich sind, in einer engen Gemeinschaft gut zu funktionieren.
Du kannst nichts dafür, wir Menschen sind halt alle ein wenig verschieden, Du bist da anders. Du gehörst genau zu den Leuten, von denen ich Dir geschrieben habe.
Das Militär ist gar nicht "scharf" darauf, Dich diensttauglich zu machen.
Wenn die das Zeugnis Deines Arztes nicht anerkennen, dann mach einen Termin mit ihm ab. Frage ihn, was Du tun sollst.
Kein Arzt freut sich, wenn seine Zeugnisse nicht anerkannt werden. Er wird Dich unterstützen. Vielleicht nennt er Dir einen Psychologen, mit dem Du ein paar Mal plaudern musst.
Ich prophezeie Dir, Du wirst keinen Militärdienst machen.
Und nun noch etwas Anderes:
Wenn Du in den Biografien wichtiger Personen der Vergangenheit nachschaust, wirst Du etwas interessantes feststellen.
Viele Genies waren in der Schule ausgesprochene "Pfeifen" (z.B. Albert Einstein), haben keine Ausbildung gemacht oder waren Eigenbrödler.
Diese Leute haben aber wichtige Erfindungen gemacht, riesige Firmen aufgebaut oder grosse Erkenntnisse gewonnen.
Du stehst am Anfang Deines Erwachsenenlebens. Du hast unglaublich viel Zeit vor Dir. Du brauchst echt nicht zu hetzen, bis Du "den Knopf auftust".
Sei etwas netter zu Dir selbst. Fang an, Dich selber so zu mögen, so wie Du eben bist !
Es grüsst Dich
Tellensohn
Sie wolle neinfach einen ausführlicheren Attest.
Ja also, das macht Dir der Arzt. Der hat auf jeden Fall eine Lösung.
Du machst Dir generell immer ein wenig zu viel Sorgen. Schau mal, im Leben regelt sich vieles ganz von selber.
Kopf hoch !
Tellensohn
Nein ich bin nur Realist, kein Optimist, und die Realität kann nunmal oft grausam sein.
Kein Problem.Wenn genügend Geld gezahlt wird,ist Wehrpflicht in der Schweiz reine Verhandlungssache.Wenn der Dienst bereits angetreten ist,Deine Frage ist nicht sauber gestellt,kommt ein Disziplinarverfahren in Frage.Das kann Arrest,Geldbusse oder eine unehrenhafte Entlassung oder eine Kombination von Disziplinarmaßnahmen sein. Das kann so nicht weiter beantwortet werden.Es kommt auf die militärischen Vorgesetzten an,die Sichtweise,die Schwere der Verfehlung,deren Dauer,das 1.Mal oder wiederholt,sowie auf die Verteidigung.Die subjektive und objektive Schuld.
Aber erschossen wird man nicht oder?
Die Todesstrafe ist zwar in der Türkei in der Diskussion,aber in der Eidgenossenschaft am längsten unter den Demokratien abgeschafft.^^ Eine Freiheitsstrafe wäre das maximal mögliche.Dies aber auch nur in schweren Fällen.
Kann ein ärztlicher Attest abgelehnt werden?
Wenn es angezeifelt wird,kann der Soldat dem Truppenarzt,dem Disziplinararzt( weis nicht wie es in der Schweiz heisst) vorgestellt werden.Die Rechte von Soldaten sind sind gegenüber Zivilisten ,wie in Deutschland auch eingeschränkt.Also jein.
Wenn Deine Untauglichkeit / Wehreinstufung sauber attestiert ist,dann schick die dahin.Dann kann es ein Versehen sein.Es könnte sich aber um eine Überprüfung eines früheren Ergebnisses handeln.Die Schweiz ist da schon akribischer als düütsche.^^
Sag das doch gleich.Dann musst Du Dich melden und Dich von einem beauftragen Gutachter,oder einem Truppenarzt untersuchen lassen.Ich kenne die Schweizer Wehrgesetze nicht.Ob Du zunächst den Dienst antreten musst,oder das Ergebnis abwarten darfst,weis ich nicht.
Ich werde keinen Dienst antreten selbst wenn ich ins Gefängnis muss.
Nicht jeder Schweizer handelt umsichtig und klug.^^ Aber....des Menschen Willen ist sein Himmelreich.
Wieso? Soll man sich dem Staat unterwerfen?
Ich unterwürfe mich lieber dem Geiste Wilhelm Tells als Stoltenberg,Rühe ,der nicht mal Geld für die Nachversicherung der Soldaten hatte,oder den nachfolgenden Wehrdienstverweigerern .^^
Wilhelm Tell war ein Anarchist.
Bitte sei nicht albern.Eure Bundesräte,Ständeräte das Schweizer Militär sind nicht gerade als Kriegstreiber bekannt.Tu mal Deine Pflicht.Die Rechte geniesst Du doch auch gerne?
^^ Für Dein Verhalten ,Deine Beleidigung wärst Du ein Kandidat für Freistadt.Die soziologisierte Gesellschaft rettet Dich davor.
Beleidigung? Du bist aber empfindlich.
man muss wehrersatzdienst leisten, also zivildienst.
bei "normaler" wehrdienstverweigerung kommt keiner mehr ins gefängnis - und derjenige gilt auch nicht als vorbestraft.
wie es mittlerweile im fall einer totalverweigerung gehandhabt wird, kann ich dir nicht sagen.
Man muss anscheinend "nur" Strafe zahlen.
Und bei ärztlichem Attest?