Was passiert wenn jemand zu Gefängnis verurteilt wird aber aus Gesundheitlichen gründen nicht ins Gefängnis kann?
Kein Gefängnis?
4 Antworten
Es gibt auch in jeder JVA medizinische Betreuung oder eine Krankenstation.
Allerdings weiss ich jetzt nicht, wenn heute einer zu einer Haftstrafe von 5 Jahren verurteilt wird, aber vor Antritt der Haftstrafe durch einen Unfall zu einem Pflegefall werden würde, bezweifel ich, dass er die Haft dann noch "antreten" müsste, weil die Vollzugsbeamten diesen ja nicht rund um die Uhr fünf Jahre lang pflegen könnten, zumal sie die Ausbildung ja nicht haben.
Ich vermute mal, dass in so einem Fall der Vollzug "ausgesetzt" werden würde - in diesem Fall dann lebenslang.
Vielleicht gibt es hier ja Juristen oder Fachleute, die das genau wissen.
Aber aus meiner Logik heraus ist eine JVA kein Pflegeheim.
Auch weiß ich nicht, wie man mit jemandem verfährt, der "heute" zu einer Gefängisstrafe von mehreren Jahren verurteilt würde, aber nur noch maximal sechs Monate zu leben hat.
Bin gespannt, ob sich hierzu Fachleute, Juristen, Ärzte melden.
weil die Vollzugsbeamten diesen ja nicht rund um die Uhr fünf Jahre
lang pflegen könnten, zumal sie die Ausbildung ja nicht haben.
Warum sollten sie die Ausbildung dazu nicht haben?
Aber aus meiner Logik heraus ist eine JVA kein Pflegeheim.
Sicher, nicht alle aber siehe mal hier:
Ich denke, dass da zuvor die Haftfähigkeit überprüft wird. Es ist schon vorgekommen, dass alte Naziverbrecher, die im Alter von über 90 Jahren zu längeren Haftstrafen verurteilt wurden , die Haft nicht antreten müssen, weil sie haftunfähig sind. Nicht jede Haftanstalt ist so eingerichtet, dass sie umfangreiche Pflegedienste leisten kann.
Die Justiz hat zunächst mal in jeder den meisten Anstalten sowas wie ein kleines Krankenrevier. Dann gibt es, zumindest in den großen Bundesländern, richtige Haftkrankenhäuser und sogar Pflegestationen.
Alleine Krankheit oder Pflegebedürftigkeit reicht nicht aus um der Haft zu entgehen.
Für den HAFTAUFSCHUB muss folgendes vorliegen:
1.Geisteskrankheit oder
2.Besorgnis naher Lebensgefahr oder
3.Unverträglichkeit der sofortigen Vollziehung
und weitere anwaltliche Ausführungen dazu http://www.frag-einen-anwalt.de/Haftverschonung-oder-Gnadengesuch--f25915.html