Was passiert mit der schulischen ausbildung,wenn man ins gefängnis muss und minderjährig ist?
Steht alles oben und nein,es geht nicht um mich.
6 Antworten
Leider ist dies beendet , nur wenn Dich die Schule nach der Strafe wieder aufnimmt kannst Du dies fortsetzen. Wenn Du keine offenen Vollzug od. Aufschub der Strafe wegen Deiner Ausbildung bekommst sieht es schlecht aus , aber Du kannst ja male einen Antrag vor Gericht stellen od. der Betroffene wenn Du nur jemanden helfen willst.
Wir wissen um wen's geht.^^
Auch im Gefängnis besteht die Möglichkeit der schulischen und beruflichen Fortbildung. Allerdings ist der Anspruch darauf in Brandenburg nicht gesetzlich festgeschrieben. Einen gesetzlichen Anspruch inhaftierter Jugendlicher auf eine schulische und berufliche Ausbildung will die Landesregierung nicht gewähren. Doch gibt es Angebote. Gegenwärtig wird ein neues Jugendvollzugsgesetz vorbereitet.
Justizministerin Beate Blechinger CDU) garantiert jungen Gefangenen zwar keinen Schulabschluss oder Berufsabschluss. Doch ist das Angebot eines schulischen oder berufsvorbereitenden Bildungsganges gegeben. "Darüber hinaus werden leistungsdifferenzierte schulische und berufliche Qualifizierungsangebote bereitgehalten." Im Einzelfall beinhalte dieses Angebot auch eine Erstausbildung oder eine Umschulung. "Derzeit stehen für etwa 60 Prozent aller jungen Untersuchungs- und Strafgefangenen Qualifizierungsplätze zu Verfügung."
Leider nur was aus Brandenburg, ich denke aber die Situation ist in anderen Bundesländern nicht viel anders ... (und da wir nicht wissen, in welchem Bundesland Ihr wohnt geht's auch nicht individueller.)
Skyfly, lass gut sein. Die Kleine macht sich grad genug Sorgen.
Und ... nichts spricht dagegen, nach dem potentiellen Gefängnisaufenthalt die Schule/Ausbildung wieder aufzunehmen. Im Gegenteil ...^^
dankesehr! :-)
Gern^^
Die schulische Ausbildung ist erst mal beendet... ^^ Auch im Knast dauert ein Schuljahr ein Jahr lang. Deshalb ist auch die Meinung, daß alle Gefangenen im Knast einen Schulabschluß und Ausbildung und so machen eine schöne Legende. Das gibt es, aber das sind die Ausnahmefälle.. Dafür muß man aber zu einem Zeitpunkt inhaftiert werden, wo zum Beginn des Schuljahres noch mindestens ein Jahr Haftdauer übrig ist, um das Schuljahr zu Ende zu machen. Und dann muß man auch für geeignet befunden werden, die Schule zu besuchen. Das trifft nur auf einen kleinen Prozentsatz der Gefangenen zu. Und eine Jugendstrafe von mehr als 3 Jahren kassiert nur ein verschwindend geringer Teil. So lange dauert aber im Regelfall eine Berufsausbildung..^^
Es gibt zwar auch Schulen im Knast, aber lange nicht so, dass jedes Niveau dort vorhanden ist. Manche können weiterlernen, andere beginnen dann eben ihre Berufsausbildung. Sitzen ja nur Leute über 14 im Knast. Die kömmen dann in die Knastküche oder die Knastwäscherei oder was da sonst gemacht wird.
im grund ekommst du dann nich ins gefängnis bei kleineren verbrechen sondern in arrest oder erziehungseinrichtungen(weiss grad nich name) wo du sie weiter machen kannst nur eben anders... im knast wohl auch mal möglich denk ich... oder du bekommst dann sozialstunden oder geldstrafen...
ansonsten wenns was schlimme sis haste eben selbst shculd und du musst es ggf nachholen nach dem knast!
mauwi ... lies ihre frage vor dieser frage^^
hehe, naja sowas is auch arg dämlich und unfassbar! selber shculd ja!
das erfährt man dann ja erst und nichtmal ne strafe hat er bis jetzt , abwarten!
Na, dann lies diesen Text mal KRITISCH, lies meine Antwort auf diese Frage und dann begreife, wie niederschmetternd das eigentlich ist....^^