Was passiert mit Verträgen während einer Haftstrafe?
Ich habe mich immer wieder gefragt, wie eigentlich mit vertraglichen Verpflichtungen umgegangen wird, wenn jemand ins Gefängnis muss. Ist der Betroffene z.B. Einzelunternehmer, kann man doch nicht einfach jede Verbindung zur Außenwelt kappen. Er muss ja erreichbar sein, oder Zahlungsfristen einhalten.
5 Antworten
Die Antwort von "hanco" ist zunächst einem schlicht und einfach richtig, auch wenn vom Fragesteller kritisiert.
Natürlich hat der Inhaftierte die Möglickeit einen Bevollmächtigten einzustzen. Gelingt das nicht, geht alles den Bach runter. Er darf dann für alle Konsequenzen geradestehen, die Verbindlichkeiten häufen sich bei ihm. Genau so ist das.
Er ist ja selbst daran schuld, eine so schwere Straftat zu begehen, dass er ins Gefängnis muss.
Wenn Verträge nicht eingehalten werden können, kann das Schadensersatz nach sich ziehen. Kommt drauf an, ob der Inhaftierte noch Vermögen hat.
Eventuell kann auch ein Bevollmächtigter für ihn handeln.
Die Verträge werden nicht unwirksam.
Ist halt die Frage, ob da noch was zu holen ist.
Ist der Betroffene z.B. Einzelunternehmer, kann man doch nicht einfach jede Verbindung zur Außenwelt kappen. Er muss ja erreichbar sein, oder Zahlungsfristen einhalten.
Da kann er dann jemanden beauftragen, der die Sachen erledigt.
Verträge an sich behalten Ihre Gültigkeit znd wenn er sie erfüllen kann, sein Pech.
Warum sollte ein Vertragspartner darunter leiden, wenn der andere dioe Gesetze bricht?
MFG
johnnymcmuff
Der Vertragspartner leidet aber, wenn der Unternehmer daran gehindert wird, den Vertrag zu erfüllen.
Angehörige können als Bevollmächtigte weiterhin dafür sorgen das Verpflichtungen eingehalten werden.
Für den Fall, dass der Inhaftierte niemanden hat, der sich um die privaten Angelegenheiten kümmert, gibt es in jeder JVA Sozialarbeiter, die ihren Job gut machen und den Gef. bei privaten Angelegenheiten unterstützen und weiterhelfen.
Hab noch was vergessen:
Falls der Gef. vor seiner Haft als Unternehmer tätig war muss er sich jemanden außerhalb des Vollzuges suchen, der weiterhin in seinem Auftrag Kundenaufträge bearbeitet und abwickelt.
Im geschlossenen Vollzug hat der Gef. alleine keine Möglichkeit sein Unternehmen gewissenhaft weiterzuführen.
Um Zahlungsverpflichtungen kümmern sich ebenfalls die Sozialarbeiter.
Das hätte er sich wohl vorher überlegen müssen.
Toll. Hört sich nich an, als ob du wirklich was darüber weißt. Wenn man keine Ahnung hat,…
Und dann macht ihn der Staat dafür verantwortlich, obwohl er ihn selbst an der Ausführung gehindert hat. Ohne Rücksicht auf Verluste. Aber ich hatte von Deutschland auch nichts anderes erwartet. Man kann gar nicht so viel essen, wie man kotzzen möchte.
Trotzdem beste Antwort.