Kommt die Polizei immer erst dann, wenn es "zu spät ist"?

11 Antworten

Mir würde es sehr helfen, wenn mir die örtliche Polizeibehörde einen 3-Zeiler schreiben könnte, der dann an meinen Vermieter geht. Einfach so als Mitteilung zur Kenntnisnahme, wo die Polizei nur rein schreibt, dass dem Vermieter kein Schlüssel zusteht und dass er sich 2 Wochen vorher ankündigen muss, bevor er in die Wohnung will.

Du hast wirklich einen sonnigen Humor und seltsame Vorstellungen über die Zuständigkeiten der Polizei.

Sowas googelt man, druckt es aus, drückt es dem Vermieter in die Hand und fertig!

110101101 
Beitragsersteller
 06.08.2019, 15:25

Ja. Das könnte ich tun. Aber das würde der Vermieter nicht ernst nehmen, da er es aus meiner Hand bekommt. Ein Briefkopf der Polizei würde bleibenden Eindruck hinterlassen.

Ich könnte ihm auch ein Gesetzesbuch hinlegen. Das juckt den nicht.

NoName08154711  06.08.2019, 15:29
@110101101

Mach es so, wie ich es beschrieben habe und kündige ihm zeitgleich schriftlich (!) eine Strafanzeige bei Wiederholung an, das solltest Du aber dann auch durchziehen.

Etwas weltfremd bist Du aber schon, stimmt's?

110101101 
Beitragsersteller
 06.08.2019, 21:43
@NoName08154711

Ne. Ich versuche nur pragmatisch zu sein. Der Vermieter ist halt etwas speziell. Wenn er jetzt einmal drin gewesen ist, kann es auch gut sein, dass er die nächsten 5 Jahre net mehr rein will. Er ist einfach nicht ganz so kompetent, um Vermieter zu sein. Er versteht im Grunde nur: Jemand wohnt da, er kassiert Miete, fertig.

Nebenkostenabrechnungen, Energieausweis, Reperaturen, Mieterrechte... Das alles hat für den nie existiert in diesem Haus. Er rafft das einfach nicht. Er hat auch kein Internet und wüsste gar nicht wie man einen Computer anschaltet. Er hat noch nie betreffend irgendwelchen Wohnungssachen etwas Schriftliches gemacht. Er hat nur das Haus, sein Girokonto und sonst nichts. Und solange die Miete pünktlich auf sein Konto geht, solange ist ihm alles andere egal. Auch, ob im Dach Hausschwamm oder im Keller roter Schimmel ist. Das verdrängt der alles und sitzt entweder nur am Fernseher oder ist bei gutem Wetter immer unterwegs, um irgendwo rum zu sitzen und Kaffee zu trinken. Er macht praktisch wirklich gar nichts. Er wohnt einfach nur im Haus. Sonst nichts. Das Einzige, was er dann doch macht... Ab und zu lässt er sich Heizöl liefern, welches er auch bezahlt. Dafür unterschreibt er dann am Liefer-LKW. Und das war's dann aber auch.

Du hast in der Schule nicht aufgepasst.

Die Polizei ist die Exekutive, sie setzt also unsere Gesetze um. Und das erst, wenn diese verletzt wurden...ist halt so.

Außerdem: Deine Mietprobleme sind Zivilrecht. Da hat die Polizei überhaupt keine Möglichkeiten.

Dir hilft nur: JEDES Mal, wen der Vermieter sich (unerlaubt) Zutritt verschafft (hat), Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs.

Such mal den Mieterschutzbund auf, DER schreibt dir den passenden Brief... dafür sind die da.

110101101 
Beitragsersteller
 06.08.2019, 21:34

Ja. Wollte ich auch machen. Ich kann den Mitgliedsbeitrag aber erst nächsten Monat bezahlen.

Ich war schonmal in einem großen dem DMB angeschlossenen Mieterverein. Und ich habe viel in den Magazinen und in Gesetzesbüchern und im Mieterlexikon gelesen. Und auf Veranstaltungen gehört.

Die Idee ist also grundsätzlich super gut. Aber es ist jetzt etwas ärgerlich und doof, dass ich das nicht bis kA... z. B. Freitag bekomme, da ich ja erst Mitglied werden müsste. Und dafür habe ich diesen Monat kein Geld mehr.

Damit wäre die Polizei überfordert, wenn sie hier Schreiben verfassen müsste, wie in deinem Falle.

Wenn der Vermieter deine Wohnung betreten möchte, dann muss er das ankündigen.

Ganz einfach aufschliessen und sich Zugang zur Wohnung verschaffen wäre nur dann rechtens, wenn Gefahr besteht.

Dem Vermieter steht freilich auch ein Wohnungsschlüssel zu, weil er eben im Bedarfsfall die Wohnung betreten muss.

Das Austauschen des Schlosses ist aus meiner Sicht nicht zulässig, weil dem Vermieter bei Gefahr an seinem Eigentum die Möglichkeit genommen wird, sich Zutritt in die Wohnung zu verschaffen.

Du hast als Mieter auch Rechte, welche du wahrnehmen kannst, so sich der Vermieter unerlaubten Zugang zu deiner Wonnung verschafft.

Damit hat die Polizei nichts zu tun. Es sei denn der Vermieter bedroht dich oder verhält sich so, dass ein Polizeieinsatz geboten wäre.

Ansonsten könntest du deinem Vermieter durch einen Anwalt mitteilen lassen, dass er sich an das Recht zu halten hat. Verstösst er dagegen, bleibt dir der Weg offen, gegen den Vermieter strafrechtlich vorzugehen..

Mieterverein ! Und Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch.

Alles Gute Dir.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Damit hat die Polizei aber eher nichts zu tun. Das müsste ein Anwalt klären oder der Mieterschutzbund (sofern du Mitglied bist).