Ist Untermieter dazu verpflichtet die Kosten für Schlösseraustausch zu zahlen?
Untermieter verliert Hausschlüssel. Wer trägt die Kosten für einen Schlossaustausch?
7 Antworten
Selbstverständlich muss der Verursacher des Schadens den entstehenden Schaden auch zahlen - wenn der Hausschlüssel mit verloren wurde, müssen sämtliche Mieter des Hauses einen neuen Schlüssel (2 Stück) für ein neues Haustürschloss bekommen.
Das sehen die Versicherungen und die Gerichte aber total anders. Es gibt kein sicheres Haus und somit gibt es einen neuen Schlüssel, so jedenfalls in meinen Hütten.
Zum Glück sehen diese kühne Behauptung die Gerichte total anders.
wenn der Hausschlüssel mit verloren wurde, müssen sämtliche Mieter des Hauses einen neuen Schlüssel (2 Stück) für ein neues Haustürschloss bekommen.
Sofern denn ein neuer Schließzylinder für die Haustür notwendig ist.
Der der den Schlüssel verloren hat trägt logischerweise die Kosten.
Der Austausch des Schlosses bzw. Schließzylinders ist i. d. R. nicht notwendig, nur die Kosten des Ersatzschlüssels.
Ein UNTERmieter ist übrigens Mieter wie jeder andere Mieter auch.
Genau richtig und so auch immer wieder die Gerichte hier bei uns, weil einige ET eben nicht hören wollen bzw. lesen können. Kein Bewohner hat einen Anspruch auf ein sicheres Haus, so immer wieder die Urteile.
Gegenüber dem Vermieter ist der Hauptmieter zuständig. Gegenüber dem Hauptmieter ist der Untermieter schadenersatzpflichtig, mit diesem besteht sein Mietvertrag und nicht mit dem Vermieter.
Der Vermieter natürlich, wenn er denn so ein Ding unnötigerweise einbauen läßt. Anspruch besteht lediglich auf einen Ersatz-Schlüssel, so jedenfalls die Gerichte hier bei uns.
§ 823 BGB sagt sinngemäß: Wer Schuld hat, muss zahlen.
Genau; es wurde ein Schlüssel verloren, also gibt es einen neuen. Aber doch kein neues Haus oder so. Wenn ich eine Beule in ein Auto drücke, bekommt der ET ja auch keine komplett neu Kiste, oder?