Tür von innen ohne Schlüssel nicht zu öffnen, Rechtlich in Ordnung?
Wohne in einem soweit ganz normalem Mietshaus. Das einzige Problem meines Erachtens nach ist bloß, dass die Haustür nur mit dem Schlüssel geöffnet werden kann, sowohl von Innen als auch von Außen. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das so genehmigt worden sein kann, dass man die Tür von innen nur mit dem Schlüssel aufmachen kann. Kann ja immer mal passieren dass man sich ausschließt, und wenn dann keiner im Haus ist man die ganze zeit warten muss - in der Zeit könnte ja auch ein Feuer ausbrechen oder Asthmatiker könnten einen Anfall bekommen. Was sagt ihr dazu? - Mein Vermieter weigert sich auf jeden Fall eine neue einzubauen... Vielleicht eine professionelle Meinung von einem Fachmann?
9 Antworten
Es ist meistens Standart wenn innen Klinke und außen Knauf ist. Und wenn die Feuerwehr kommen muss ist die Tür ganz schnell offen.
Von Aussen Knauf, von Innen Klinke. Ich würde sagen, das ist Standard.
Von innen muss die Haustüre jederzeit ohne Schlüssel zu öffnen sein. Denn die Haustüre ist im Ernstfall auch eine Fluchttüre. Oder richtig ist, in einem Notfall muss die Ture auch per Drücker geöffnet werden können.
Da ist der VM im Unrecht. Ich würde mich in dem Fall an die Feuerwehr wenden. Die sagen dem VM schon was Sache ist.
Die Haustür gehört zum Fluchtweg und darf nicht abgeschlossen sein.
Es kommt doch sehr auf die Art des Hauses an. Ist die Haustür im Ernstfall der einzige Fluchtweg, weil man als Mieter oberer Etagen nicht durch andere erd- oder untergeschossige Türen oder Fenster ins Freie kann, darf die Haustür nicht von innen verschlossen werden und sie muss mit einer normalen Klinke zu öffnen sein. (Wiederum könnte es sein, dass die Tür eine Sicherheitsglasfüllung hat, welche durch einen griffbereit liegenden Nothammer einfach von innen eingeschlagen werden kann, wodurch sich der Fluchtweg öffnet.)
Das zeigt schon, dass die Frage gar nicht so einfach zu beantworten ist.
Handelt es sich um ein typisches Mehrfamilienhaus, ist diese Konstruktion im Brandfall eine Falle für die Bewohner und letztlich auch rechtlich eine Falle für den Vermieter.
Ist es ein Zweifamilienhaus oder ein EFH mit vermieteter Einliegerwohnung, sind die Anforderungen sicher nicht so streng.
Dass der Vermieter sich weigert, eine neue Haustür einzubauen, kann ich nachvollziehen, aber vermutlich reicht auch schon der Einbau eines neuen Schlosses. Gute neue Haustüren kosten mehrere tausend Euro. Also es ist schon eine Investition.