Welche (Kosten-)Folgen kann der Wechsel des Stromzählers nach sich ziehen?

6 Antworten

Unser Miethaus hat kürzlich neue Zähler bekommen. Der Stromversorger hat das gemacht und es war für Mieter + Vermieter kostenlos.

110101101 
Beitragsersteller
 17.02.2020, 22:44

Gut, genau das habe ich so auch schon erlebt. Das war aber in einem ganz anderen Mietverhältnis in einem anderen Ort.

In meiner jetzigen Lebenswirklichkeit ist das alles etwas komplizierter, weil der Vermieter ein Privatmann (ein Rentner) ist, der im selben Haus wohnt und auch nur dieses Haus besitzt. Ich bin der einzige Mieter und habe einen Mietvertrag mit ihm. Es gibt 2 Zähler. Einer davon ist meiner. Und der andere ist vom Vermieter.

Das Haus selbst ist weit mehr als 90 Jahre alt.

Und ich habe festgestellt, dass mit der Elektrik im Haus grundsätzlich etwas nicht ganz stimmt. Wenn ich z.B. meinen Stromzähler komplett ausschalte, dann kann ich in 2 Räumlichkeiten meiner Wohnung trotzdem die Deckenlampen anmachen.

Die verbaute Technik, also die jetzigen Sicherungen und Stromzähler sind... ich weiß gar nicht wie alt... Aber, man kann davon ausgehen, dass alles älter als 70 Jahre ist. Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass die Stromzähler selbst "erst" im Jahre 1975 eingebaut worden sind. Das ist aber einfach nur eine Schätzung ins Blaue hinein. Das weiß ich nicht. Es steht nirgendwo irgendein Prüfdatum, Eichdatum oder Einbaudatum drauf. Einem Schild ist nur zu entnehmen, wer es eingebaut hat. Das war ein lokaler Elektro-Fachbetrieb, den es schon seit mindestens 40 Jahren nicht mehr gibt. Man könnte auch sagen: Museumsreif!

So. Und wie gesagt... Da das Haus vor 1965 gebaut wurde, muss ja laut der zitierten Verbraucherschutzzentrale der gesamte Zählerschrank umgebaut werden. Und genau dieser (!) Umbau kostet den Endverbraucher mehrere Tausend Euro. Geld... welches niemand hier im Haus auch nur annähernd besitzt oder ansparen könnte.

Für Dich Mieter und als Stromkunden sind die zusätzlichen Mehrkosten eher gering,und dem Vermieter enstehende Mehrkosten sind nicht umlagefähig,Du bezahlst jetzt schon monatlich einen Grundbetrag,der wird dann mit den Kosten für den neuen Zähler etwas ansteigen,mehr Kosten entstehen Dir da nicht.

https://www.energie-experten.org/experte/meldung-anzeigen/news/stromzaehler-austausch-rechte-pflichten-kosten-im-ueberblick-4649.html

110101101 
Beitragsersteller
 26.02.2020, 20:41

"etwas" ist gut.

4,90 € netto monatlich ist mein Grundpreis.

Und wenn ich eine moderne Messeinrichtung haben sollte, dann erhöht sich der monatliche Grundpreis um 16,81 €!

"**Dieser Preis gilt für Ein- und Zweitarifzähler. Handelt es sich bei Ihrem Zähler um einen abweichenden Zähler, zum Beispiel um eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem, erhöht sich der Grundpreis um 16,81 Euro netto."

Das steht im Preisblatt, welches mir heute zugesendet wurde via E-Mail.

andie61  26.02.2020, 20:43
@110101101

Jau,das betrifft dann ja alle und nicht nur Dich.

Für die Einrichtung des Messplatzes ist der Vermieter verantwortlich, der diese Aufgabe seiner beim Netzbetriber eingetragenen Elektroinstallationsunternehmen überträgt.

Als Mieter hat man damit nichts zu tun.

Zur Technik des Messstellenbetreibers selbst:

Hier müssen wir grundlegend unterscheiden zwischen

  • dem Zähler selbst
  • etwaiger Kommunikationstechnik (Smart Meter Gaateway)

Deiner Frage entnehme ich, dass es erst einmal ausschließlich um den Zähler selbst geht, es sich also um einen elektronischen Zähler handelt, der später kommunikativ mit einem Smart Meter Gateway verbunden werden kann.

Der Zähler alleine kann eine Fernkommunikation nicht leisten. Historische daten liegen unter einer PIN, insofern sind Datenschutzbedenken nicht begründet.

Fernkommunikation macht ausschließlich das Smart Meter Gateway (SMG).

Für diese SMG sind spezielle Messplätze mit einem zusätzlichen freien Montagefeld erforderlich.

Smart Meter Gateways sind erst seit wenigen Monaten von mindstens 3 Anbietern auf dem Markt und werden nach einer im Messstellenbetriebsgesetz fußenden Systematik ausgerollt.

Hier stehen alle Messstellenbetriber bzw. SMG-Administratoren erst am Anfang eines Weges.

In der Energierechnung wird dargelegt, welche Kostenblöcke für die einzelnen Marktrollen anfallen. So man keine Sonderanwendungen wie PV oder dgl. betreibt, bekommt man Standardzähler verbaut, die auch standardmäßig berechnet werden.

Die Bundesentzagentur hat hier Preisobergrenzen definiert.

Wieso soll der neue Zähler nicht korrekt zählen?

Jeder Zähler muss ein Zertifizierungsverfahren durchlaufen.

Ntürlich kann jedes technische Gerät auch mal eine Fehlfunktion haben, das gilt auch für den alten Zähler, der im Zweifel zu wenig bisher gezählt hat, weil dieser wegen seines mechanischen Aufbaus schlechtere Anlaufwerte hat.

Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der Energieerfassung, kann auf der Grundlage vob § 39 des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) bzw. § 39 der Mess- und Eichverordnung (MessEV) angestrebt werden.

Die Kosten fallen dem Messgerätebetreiber zur Last, wenn die Befundprüfung ergibt, dass das Messgerät die Verkehrsfehlergrenzen nicht einhält, ansonsten dem Antragsteller.

Eine Befundprüfung kann jedoch nur für ein bereits eingebautes konkretes Messgerät unter Benennung des Messplatzes und der Zählernummer erfolgen.

Günter

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
110101101 
Beitragsersteller
 18.02.2020, 00:34

Was kann angestrebt werden bei Zweifeln an der Richtigkeit der Energieerfassung?

Dass die Datenschutzbedenken anscheinend unbegründet sind sehe ich nun ein.

Ok. Aber, auch wenn ich kein Experte bin. Ich weiß, dass alle so ziemlich jedes technische Gerät von Menschen auch manipuliert werden kann oder beeinflussbar ist von außen.

Ich nehme an, dass in unserem Haus dann wohl die "modernen" Stromzähler eingebaut werden. Nicht diese "intelligenten" Smart-Meter.

Dass die alle aber geeicht sein müssen und auch vom BSI zugelassen sind, das weiß ich bereits. Dennoch habe ich Bedenken und vertraue nur ungern auf mir unbekannte Technik, deren Fehleranfälligkeit ich nicht einschätzen kann. Ich kenne ich etwas mit Computern aus und weiß, dass man Computer relativ leicht manipulieren kann. Die Möglichkeiten sind äußerst vielfältig. Kaum jemand denkt darüber nach. Aber auch all' diese Bankkarten mit NFC-Chips, also die Daten darauf, können kinderleicht ausgelesen werden. Und die Folgen können für den Betroffenen immens sein.

Und ich habe einfach kein Bock mich mit neuen Problemen herum zu schlagen und irgendwann plötzlich vor einer Rechnung zu stehen, die dann exorbitant hoch ausfällt... und am Ende kann ich mich nicht dagegen wehren, weil der Messstellenbetreiber sich dann darauf ausruht, dass der Zähler ja geeicht sei.

Die Kostenfrage ist bei all' dem so ziemlich die Wichtigste für mich, weil ich das Geld einfach nicht dafür habe, um Prozesse zu führen oder hohe Rechnungen zu bezahlen.

Ich sehe auch nach wie vor den Sinn für diese Umstellung nicht. Die Begründungen, die dafür seitens des Gesetzgebers gegeben werden, finde ich nicht besonders einleuchtend und auf gar keinen Fall in ausreichendem Maße rechtfertigend.

Ich spare dadurch ja nicht mehr Strom ein oder so. Ich habe schon seit Jahren einen Stromverbrauch, der so niedrig ist, dass es mir kaum einer glaubt.

Und vor Allem ist eben die Frage, was los ist, wenn absolut gar kein neuer Zähler eingebaut werden kann und erst einmal der ganze Zählerschrank umgebaut werden muss.

Wer macht das? Wann muss das gemacht werden? In welchem Zeitraum? Wer setzt welche Fristen? Wer bezahlt?

All' das sind Fragen, die noch offen sind.

GuenterLeipzig  18.02.2020, 00:50
@110101101

Sorry - § 39 MessEG behandel die Befundprüfung. - Wort hatte ich versehentlich unterschagen.

Wie schon gesagt, die eigentliche Intelligenz liegt weniger im Zähler vielmehr im SMG.

Wie schon gesagt, alle historischen Anzeigen am Zähler selbst liegen unter einer PIN.

Alle daten, die der Zähler an ein SMG sendet, liegen unter einem zählerbezogenen Code.

Für das SMG gibt es vom BSI sehr hohe Anforderungen, die höher sind als bei jeder Bank.

Das geht bishin zur sicheren Lieferkette und Restriktionen beim Transport und Verbau.

Das SMG wird aber bei Dir aktuell gar nicht verbaut.

Also wovon reden wir?

Die Frage mit einem etwaigen Umbau des Messplatzes hatte ich bereits beantwortet:

Ist - sollte das erforderlich werden - das Hobby des Hauseigentümers, nicht des Mieters.

Ach ja: Immer mehr Zählerhersteller bauen gar keine Ferrariszähler mehr, das sollte man wissen, es ist nun mal ein Auslaufmodell.

Bitte verstehe die Marktrolle des Messgerätebetreibers: Er hat nichts davon, wenn das Messgerät zu viel oder zu wenig zählt.

Günter

110101101 
Beitragsersteller
 18.02.2020, 00:55
@GuenterLeipzig

Die Geschichte betreffend des "Umbaus" des ganzen Zählerschranks ist für mich nicht ausreichend beantwortet. Ich weiß jetzt nur - wenn es denn wirklich stimmt - dass der Vermieter dafür verantwortlich sind. Und ich denke - auch das weiß ich jetzt gar nicht - dass der örtliche Elektriker (irgendeiner) den Umbau des Zählerschranks machen kann. Und dass der Vermieter diesen oder einen anderen Elektriker beauftragen muss innerhalb irgendeiner Frist (was ich auch nicht weiß), sodass dann eben die modernen Stromzähler eingebaut werden können, was ja dann wiederum kostenlos sei.

Ich habe nun deine Antwort und alles Weitere nochmals gelesen und viele Informationen nicht gefunden.

GuenterLeipzig  18.02.2020, 04:56
@110101101

Auch diese Frage habe ich bereits beantwortet:

Für die Einrichtung des Messplatzes ist die vom Hauseigentümer beauftrage beim Netzbetreiber eingetragene Elektroinstallationsfirma zuständig.

Die zeitliche Abfolge bzw. die Notwendigkeit der Erklärung des notwendigen Umbaus muss der Netzbetreiber vornehmen, der im im Standardlastprofilsegment im Regelfall mit dem Messgerätebetreiber identisch ist.

Hier wird es noch viele ablauftechnische Probleme geben.

Aus diesem Grunde beginnt man erst einmal mit den Messstellen mit dem höchsten Energieumsatz bezüglich der SMGW-Ausrüstung.

Günter

110101101 
Beitragsersteller
 18.02.2020, 12:55
@GuenterLeipzig

Das ist objektiv betrachtet viel Fachchinesisch.

Das kann nicht jeder verstehen!

Ich besitze keine Ausbildung in Elektrotechnik und kenne auch nicht das Messstellenbetriebsgesetz, außer die viel zitierten Auszüge davon.

Ich hatte mehrere konkrete Nachfragen. Und die wurden nicht beantwortet.

Erst jetzt, vor 8 Stunden, hast du etwas mehr konkretisiert. Ich kann aber nicht wissen, was ein "beim Netzbetreiber eingetragene Elektroinstallationsfirma" ist. Allein aus dieser Formulierung ergeben sich neue Fragen wie z.B.:

Unter welchen Umständen ist eine Elektroinstallationsfirma beim Netzbetreiber eingetragen? Kann das nicht jede Elektroinstallationsfirma sein?

Kommt dann also eine Firma, die möglicherweise über 50 km weit weg liegt vom Einsatzort?

Dann das mit der zeitlichen Abfolge bzw. die Notwendigkeit der Erklärung....

Das ist auch alles sehr vage... Wer genau macht die Erklärung? Ein Elektriker vom Netzbetreiber vor Ort? Ein gesondertes Schreiben vom Netzbetreiber nach dem 1. Termin?

Woher soll ein Normalbürger wissen was ein "Standardlastprofilsegment" ist?

.... Also, hier wird es langsam respektlos und rücksichtslos.

Wenn ich auf Fragen antworte, dann erschlage ich die Anderen ja auch nicht mit Fachchinesisch. Könnte ich tun, je nach Thema. Aber, tue ich nicht, weil ich fair sein will und meine Antworten auch hilfreich sein sollen. Und hilfreich sind Antworten, wenn man sie versteht und Fragen klar beantwortet.

Das jedenfalls sind keine klaren Antworten. Sonst würde ich nicht nachfragen.

Auch die "Einrichtung des Messplatzes"... Was genau darunter zu verstehen ist, ist rätselhaft. Ist damit der Umbau gemeint? Wie "weit" geht der "Messplatz"? Wie muss man sich das vorstellen als Normalbürger?

Muss alles neu verkabelt werden? Muss der ganze Kasten drum herum ausgetauscht werden?

Was passiert, wenn der Hauseigentümer nicht eine beim Netzbetreiber eingetragene Elektroinstallationsfirma beauftragt?

GuenterLeipzig  18.02.2020, 17:21
@110101101

Tut mir furchbar leid, ich habe die Gesetzgebung und Regularien nicht gemacht.

Auch kann ich nicht dafür, wenn der Gesetzgeber der Bevölkerung die Liberlisierung des Energiemarktes unzureichend bis gar nicht erklärt hat.

Das bekomme ich tagaus tagein immer wieder in Gesprächen und Schriftwechsel zu spüren.

Zu den Fragen. Jeder Netzbetreiber läßt im Regelfall ortsansässige Elektroinstallationsfirmen in seinem Netzgebiet bei sich eintragen, wenn diese die notwenige fachliche Qualifikation gegenüber dem Netzbetreiber nachgewiesen haben.

Im Ausnahmefall sind Gasteintragungen nicht ortsansässiger Unternehmen möglich, was von den Netzbetreibern jedoch nicht gerne gesehen wird.

Auch erfolgt durch den Netzbetreiber in unregelmäßigen Abständen eine Schulung dieser Firmen für Installationen in seinem Netzgebiet.

Dass eine solche Eintragung bei ihm erfolgt ist, dokumentiert das der Netzbetreiber gegenüber der Elektroinstallationsfirma mit einem entsprechenden Dokument, welches der Hauseigentümer nur bei Beauftragung verlagen kann, wenn er sich nicht sicher ist.

Ob, und wenn ja, wann eventuell der Messplatz umgebaut werden muss, wird der Netzbetreiber an den Hauseigentümer kommunizieren.

Als Messplatz gilt die komplette Installationsanlage von Schaltschränken zur Unterbringung von Messeinrichtungen und Kommunikationstechnik.

Alle Haushalte sind im sogenannten Standardlastprofil (SLP) eingeordnet. Insofern ist für Dich hier nichts zu beachten.

Bei gewerblichen Abnehmern kann die Angelegenheit anders aussehen. Hier sprechen wir jedoch von Abnehmestellen mit deutlich höherer Leistung, die im RLM-Sektor (RLM = registrierende Leistungsmessung in 1/4 STunden Werten) gemessen werden. Dies sind meistens auch Wandlermessungen.

Günter

Der Wechsel des Zählers weil Eichfrist abgelaufen (13 Jahre) oder ein moderner installiert wird, ist für den Abnehmer kostenlos. Egal wer dein gewählter Versorger ist.

Etwas anderes wäre es, wenn du trotzmehrmaliger Mahnung die Stromkosten nicht bezahlt hast. Dann würde der Zähler ausgebaut und irgendwann wenn du die Außenstände beglichen hast, wieder einer eingebaut, das wäre kostenpflichtig.

110101101 
Beitragsersteller
 18.02.2020, 00:50

Wie findet man heraus, ob die Eichfrist abgelaufen ist?

Und was hat es dann mit dem roten Infokasten und dem Text darin auf sich, den man auf einer Seite der Verbraucherzentrale zum Thema finden kann?

albatros  18.02.2020, 04:42
@110101101

Auf dem Zähler steht das Einbaujahr. Da rechnest du 13 Jahre dazu. Dann weist du, wann die Frist endete bzw. endet.

Was die VZ schreibt entzieht sich meiner Kenntnis.

albatros  18.02.2020, 12:38
@110101101

Dann ist seit 1994 der Zähler austauschpflichtig gewesen. Du solltest den Netzbetreiber (dessen Eigentum ist der Zähler) informieren. Der ist dann verpflichtet, den Zähler auf sein Kosten zu wechseln (gleichen oder moderneren).

110101101 
Beitragsersteller
 18.02.2020, 12:43
@albatros

Hat das irgendwelche Konsequenzen, wenn er ja schon seit 1994 austauschpflichtig gewesen ist?

Und ist das am Ende allen egal? Weil, der Netzbetreiber ist doch auch immer einmal im Jahr gekommen oder so, um nämlich die Zählerstände abzulesen. Dann muss doch mal jemand gesehen haben, was da für alte Geräte drin hängen.

Und, was ist, wenn der Aufkleber beschädigt ist?

Am Ende wird behauptet, ich sei dadran gewesen und auf einmal hab ich ein Strafverfahren am Hals.

albatros  18.02.2020, 12:48
@110101101

Keine Sorge. Der Dienstleister ist ges. verpflichtet, rechtzeitig den Zähler zu tauschen. Solange du nicht die Plomben brichst, hast du kein Problem. Von Rechts wegen,könntest du nun prüfen lassen, ob der Z. richtig gezählt hat. Wenn ja, trägst du die Kosten, wenn nein, der Besitzer des Zählers (der Netzbetreiber).

Der rote Kasten besagt, dass der Netzbetreiber den Austausch macht ob dir das gefällt oder nicht.

110101101 
Beitragsersteller
 18.02.2020, 12:57
@albatros

In dem roten Kasten steht "Umbau des Zählerschranks kann teuer werden

Die ersten Erfahrungen der Messstellenbetreiber zeigen, dass ein Umbau des Zählerschranks nicht nur in Ausnahmefällen notwendig ist, sondern bei etwa einem Viertel aller Haushalte. Insbesondere betroffen sind Bauten vor 1965. Mit dem Umbau sind schnell hohe Kosten von bis zu mehreren tausend Euro verbunden – Kosten, die am Ende der Verbraucher zahlt."

Und was das mit der Prüfung angeht... Solche Pokerspiele mache ich nicht. Weil ich nicht abschätzen kann wie viel Geld ich dabei am Ende verlieren kann, wenn ich die Kosten tragen muss.

Offenkundig kann man keinen "Widerspruch" einlegen/sich nicht dagegen wehren. Der Austausch der Zähler ist verpflichtend. Man darf offenkundig nur selbst einen anderen Messstellenbetreiber wählen, in der Hoffnung, dass dieser günstiger ist.

das ist so weit richtig. allerdings wird wahrscheinlich im bereich von einer messtelle ins besondere, wenn keine komplexeren messkonzepte z.B. PV + Wärmepumpe, bei RWE heißt das Messkonzept 8, ein Wechsel des Messtellenbetreibers nicht viel bringen, da preislich nicht viel drin ist.

Ich persönlich befinde mich in der Position des Mieters, der noch nie Geld für den Stromzähler an sich bezahlt hat. Vielleicht aber auch doch. Aber wenn, dann habe ich das bisher nie gewusst; nämlich deshalb, weil die Grundgebühr für den Stromzähler selbst im Grundpreis der mtl. Stromabschlagszahlung enthalten war.

genauso ist es. die kosten für den betrieb der messtelle sind in den grundgebühren für den strom bereits enthalten. je nach messtellenbtreiber KÖNNTE es sein, dass der netzbetreiber / messtellenebtreiber den einbau z.B. eines gateway fordert. in eurer mehrzähleranlage wäre das dann aber sache des vermeiters. wahrscheinlich werden die kosten für den betrieb der messtelle etwas steigen. derzeit etwa 8-9 € monatlich. später wahrscheinlich ca. 10-12 €

Nun ist es so, dass ich in einem Haus wohne, dessen Baujahr weit vor 1945 liegt. Vom grundzuständigen Messstellenbetreiber liegt seit dem 19.12.2019 die Vorabinformation zum Wechsel meines Stromzählers vor.

ich denke das hat was mit der gesetlichen verpflichtung des netzbetreibers zu tun, dich zu informieren. dass bisher noch nichts geschehen ist, hat nicht viel zu bedeuten. kann alles noch kommen. die netzbetreiber selbst sind derzeit eben sehr gefordert mit der ganzen umstellung.

" Umbau des Zählerschranks kann teuer werden
Die ersten Erfahrungen der Messstellenbetreiber zeigen, dass ein Umbau des Zählerschranks nicht nur in Ausnahmefällen notwendig ist, sondern bei etwa einem Viertel aller Haushalte. Insbesondere betroffen sind Bauten vor 1965. Mit dem Umbau sind schnell hohe Kosten von bis zu mehreren tausend Euro verbunden – Kosten, die am Ende der Verbraucher zahlt."

vor 1965 bedeutet, dass die anlage 55 jahre oder älter ist. da KANN es schon mal sein, dass es z.B. durch lose klemmstellen etc. zu einem brandschaden kommt (erst kürzlich erlebt) abgesehen davon erfüllt eine solche anlage teilweise nicht mehr die modernen anforderungen an benutzerfreundlichkeit und sicherheit (z.B. gestiegene anzahl von geräten etc.

in deiner position als mieter bist du relativ sicher. hier ist der vermieter in der pflicht. genau dafür zahlst du auch schließlich miete. der vermieter ist verpflichtet, instandhaltung zu betreiben. das ist mehr, als nur zusammenflicken was kaputt ist, sondern eben auch das haus in stand halten. das bedeutet, auch mit der zeit dem stand anzupassen.

unterm strich gesehen darf der vermeiter die kosten dafür nicht auf dich abwälzen, da du davon ja auch keine wirkliche verbesserung hast. sprich mehr wohnfläche oder geringere heizkosten. er darf die miete im rahmen seiner gesetzlichen möglichkeiten generell etwas erhöhen, das ist aber relativ streng gedeckelt.

lies dir mal das hier durch:

https://www.mietrecht.com/mieterhoehung/

lg, Anna

110101101 
Beitragsersteller
 26.02.2020, 21:39

Das habe ich schon gelesen. Den Schock habe ich heute mit dem mir zugesandten Preisblatt bekommen.

Darin steht "**Dieser Preis gilt für Ein- und Zweitarifzähler. Handelt es sich bei Ihrem Zähler um einen abweichenden Zähler, zum Beispiel um eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem, erhöht sich der Grundpreis um 16,81 Euro netto."

Nun frage ich mich, ob ich ein Sonderkündigungsrecht habe, sobald der neue Zähler drin ist. Und ob es überhaupt dann noch bezahlbare Stromtarife gibt für mich.

Weil, wie schon geschrieben an anderer Stelle: Ich bezahle ab dem 1.4. laut Vertrag nur 70 € jährlich Grundpreis (5,83 € brutto mtl.). Dafür ist der Verbrauchspreis mit knapp 30 Cent teurer. Aber insgesamt ist es immer noch eher billiger als vor der Strompreiserhöhung. Weil ich habe ja gewechselt den Stromanbieter. Der neue Stromanbieter liefert ab dem 1.4. Strom. Bis zum 31.03. liefert mein alter Anbieter noch Strom. Und bei dem hatte ich schon einen monatlichen Grundpreis von nur 7,00 € brutto monatlich.

Und da in dem Preisblatt steht aber was von 16,81 Euro! Netto Zuschlag zu den 5,83 € (oder meinetwegen netto 4,90 €)!

Das wären utopische Strompreise, die ich eigentlich gar nicht mehr bezahlen könnte.

Damit hat ja dann der Vermieter nichts mehr zu tun.

Ich meine verstanden zu haben, dass der nur für die Kosten des Umbaus des Zählerschranks aufkommen muss. Ok. Aber, der trotzdem wird ja ein Zähler meiner bleiben. Und dafür wird mein Stromanbieter fett abrechnen oder was?