Kommt dafür die Versicherung auf?
Huhu,
vorab: ja, wir werden die Versicherung (wenn dann Hausrat nehme ich mal an, oder?) natürlich auch zeitnah fragen, aber vllt. hatte ja schon mal jemand so einen Fall oder vllt. weiß es sogar jemand, der aus der Banche kommt.
Und zwar geht es darum, dass wir wohl Ratten im Keller haben bzw. die sich eingeschlichen haben und die Bezüge des Kinderwagens unseres Sohnes angeknabbert hat. Wir wissen, dass es Ratten waren, weil wir sie am nächsten Abend mal im Treppenhaus gesichtet haben. 1. finde ich es trotz waschen ziemlich ekelig 2. ist der Schrittgurt auch gut angeknabbert 3. bekommen wir nun beim Verkauf (wahrscheinlich nächstes Jahr) garantiert nicht mehr so viel wie wir normalerweise bekommen hätten
Der Kinderwagen ist zwar bereits 4 Jahre alt (hatten ihn schon bei unserem großen Sohn), aber er war bis dato noch top in Schuss...keine Flecken oder Löcher. Ist echt ärgerlich.
Ich danke schonmal für die Antworten
8 Antworten
Traditionell und weitgehend marktüblich sind Schäden durch Nagerbiss in der Hausratversicherung keine versicherte Gefahr. Es gibt nur recht wenige Anbieter am deutschen Markt, die derartige Schäden in ihr Deckungskonzept einbezogen haben, wie z. B. die Konzept & Marketing GmbH. Falls Eure Eigenheimversicherung dort besteht, könnte der Schaden reguliert werden.
Haben kein Eigenheim ;-)
Wohnt ihr zur Miete? Dann ist die Ungezieferbekämfung Sache des Vermieters und möglicherweise kommt auch dessen Versicherung auf.
Daß da euere Hausrat aufkommt, würde ich bezweifeln. Das müßte ja in der Police gelistet sein. Ich glaub nicht, daß eine Rattenplage unter die abgesischerten Risiken fällt.
Hier gibts ne ähnliche Frage mit recht ordentlichen Antworten: https://www.gutefrage.net/frage/ratten-haben-auf-dem-dachboden-schaden-angerichtet-zahlt-die-versicherung
Ja...Vermieter sind meine Schwiegereltern ^^ Danke für den Link. Werde ich mir mal durchlesen
Das zählt nicht zu den versicherten Gefahren in der Hausratversicherung. Keine Chance auf Regulierung.
Naja, wenn die Ratte kein Feuer gelegt hat oder die Wasserleitung zerstört hat, dann ist keine Versicherung dafür zuständig.
Zerstörung durch Nagetiere ist definitiv kein Bestandteil der Hausratversicherung.
Die Hausrat zahlt hier nichts!
Schäden durch Ratten oder Ungeziefer sind nicht mitversichert.