Körperverletzung durch Security
Sehr geehrten Damen und Herren,
Wie sieht folgender fiktiver Fall aus: A und B sind zusammen in einer Discothek unterwegs beide Männlich 18 Jahre. A leg in einer Sitzecke die Füße auf einer couch hoch. B sitz normal daneben, beide sind nicht merkbar/leicht alkoholisiert. C- ein normal gekleideter Mann ca. 30 Jahre alt kommt zu A und fordert ihn auf die Füße runter zunehmen. A Ignoriert C auch nach mehrmaliger aufforderung. C gibt sich nit als Securty Personal erkennbar und Verschwindet. Nachdem C weg war nimmer A die Füße runter. Nach ca 5min kommen 4 Türsteher zu A und reißen A ohne etwas zusagen von seinem platz, drücken ihn im Polizei-griff auf den boden sowie schlägen ihn. A wehrt sich nicht da er von der situation unter schock stand. B steht auf und will A und die Türsteher von einander trennen um zu klären was grade los ist und die Situation zu schlichten. Daraufhin schubst ein Türsteher B und Reiß ihn und A Richtung Tür sowie bleidigt ihn mit den Worten "Fot*e" ihm wurde ausserdem als er den finger hob um zusagen "wir haben doch garnix gemacht" wurde ihm angedroht wenn er nochmal den Finger heben würde, würde dieser von dem Türsteher gebrochen werden! Als A und B an die Kasse der Diskothek gezogen/geschubst wurden, wurde A ein hausverbot erteil. Darauf hin verliessen A und B die Diskothek und riefen die Polizei die alles aufnahm A stellte eien Anzeige gegen den Schlagenden Security da ihm die Schulter stark schmerzte. A besuchte keinen Arzt und nahm zuhause Schmezmittel ein. B stellte anzeige wegen beleidigung.
Im nachhinein stellte die Discothek eien einzeige wegen §123 STGB Hausfriedensbruch.
A wurde als Beschuldigter vorgeladen B als Zeuge
a)Ist der Strafbestand des Hausfriedensbrucht erfüllt? b)Brauchen A oder B einen Anwalt? c)Wie wird die sache ausgehen? d)können die Überwachungs-Videos der Discothek eingesehen werden`?
Vielen Dank
7 Antworten
Wenn C sich zu erkennen gegeben hat und A hat nicht reagiert, ist das Hausfriedensbruch und da kann auch ein Anwalt nichts richten, das ist rausgeworfenes Geld. Die Frage ist eher, ob die Handlung genau so abgelaufen ist wie geschildert und welche Zeugen das bestätigen können.
Den Anwalt braucht eher das Security-Team, wenn A oder B sie anzeigt, aber auch hier brauchen sie Zeugen.
die Überwachungsvideos sollte die Polizei beschlagnahmen.
Die Anzeige wegen Beleidigung ist eine Lachnummer Spätpubertierender und sollte zurück gezogen werden, wenn die Gegenseite Entgegenkommen signalisiert.
Wer angefangen hat, ist ja wohl klar?!
Beweisen, sonst steht Meinung gegen Meinung und dann zählt der gute Ruf ... Der Betreiber der Disco sollte daran gehindert werden, die Videos zu überspielen - was er jederzeit tun darf. Wenn er es aber tut und er weiß, dass sie noch gebraucht werden, ist das ein Punkt gegen ihn.
A hat die Anweisung das er die Discothek verlassen soll nicht befolgt und wurde daraufhin mit passiver Körperlicher Gewalt aus dem Haus befördert. Der Polizeigriff ist in dem Fall erlaubt und dient dem Eigenschutz des Türstehers und der anderen Gäste.
B hat die Türsteher mit denen er nix zu tun hat tätlich angegriffen und somit eine Straftat begangen. Schlichten tut man nicht indem man einen Türsteher bei der Arbeit behindert und von hinten angreift.
Also für mich ist die Situation klar. A wollte Cool sein und die Anweisungen das die Füße nicht aufs Sofa sollen mißachten um zu zeigen wie toll A ist.
Als dann die Türsteher gekommen sind hat A auch die Mündliche Anweisung die Discothek zu verlassen ^^überhört^^ und somit Hausfriedensbruch begangen.
Mein Rat wäre es mit dem Discobesitzer in Kontakt zu treten und sich darauf zu verständigen das beide Anzeigen zurückgezogen werden. Entschuldigen sollten sich A und B auch noch für ihr Verhalten.
Grüße
A hat sich nicht agressiv geäussert oder wurde gewalttätig!
B hat keinen der türstehe angefasst! von hinten angegriffen? Les bitte richtig!
A wollte cool sein das steht ausser frage!
A hatte nichts zu überhoren es sind vor dem angriff nichs gesprochen.
A hat sich potentiell gefährlich Verhalten durch missachten von Anweisungen. Dabei ist es egal von wem die Anweisungen kommen, ob Gast oder Personal. Eigenschutz geht vor.
B will die Türsteher und A trennen, das ist eindeutig ein tätlicher Angriff mit dem Ziel einen Einbrecher/Straftäter zu befreien. Ich habe sehr genau gelesen.
Ich merke die Wahrheit ist hier nicht gewollt und der fiktive Fall soll möglichst fiktiv bleiben.
Fiktiv? Klar! ;-)
Nimm Dir nen Anwalt (das heißt, wenn Du A bist ;-) )!
a) Meines Erachtens nach nein, da ihr hoffentlich nicht danach nochmal in die Disco gegangen seid
b) Definitiv JA
c) Wir sind keine Hellseher
d) Überwachungsvideos gelten als Beweismittel vor Gericht
a) Sind wir nicht! b) auch B? c) Das ist mir klar... War auf ähnliche Bekannte Situationen bezogen. d)Können die Überwachungsvideos schon gelöscht sein? Es ist ca einen Monat her
Danke für deine Antwort
b) Nur der Angeklagte/die Angeklagten c) ist eh von Fall zu Fall unterschiedlich. d) Das ist durchaus Möglich. Dann hätten die Securitys aber keinen Beweis mehr, warum sie so vorgegangen sind und somit stünde es Aussage gegen Aussage.
In dubio pro reo - Im Zweifel für den Angeklagten ;-)
Da der Discothekenbetreiber ein Hausrecht geniesst, wird A und B gut beraten sein sich einen Anwalt zu nehmen.
Wer angefangen hat steht ausserfrage! A! Aber das verhalten der Türsteher was nicht gerechtfertigt!? C hat sich nicht als security personal erkannt gegeben. Vor dem Angriff der Security wurde niemand aufgefordert das haus zuverlassen.