Terminbestätigung als Nachweis Agentur für Arbeit?
Hallo,
Ich habe ein Schreiben der Agentur für Arbeit erhalten. Datiert auf dem 07.08.2018. Ich soll innerhalb von Wochen nach Posteingang eine Reha bei der DRV beantragen.
Ich habe also bis zum .03:09:2018 zeit diesen Antrag zu stellen.
Ich muss der Agentur nachweisen, dass ich es innerhalb dieser 4 Wochen beantragt habe. Da ich aber zunächst eine Beratung benötige, habe ich einen Beratungstermin bei der DRV online gebucht (31.08.2018). Ich habe vom Server einen Terminbestätigung erhalten.
Reicht diese Bestätigung als Nachweis der Anragstellung oder muss ich die ganzen Formulare selbst ausfüllen damit der Antrag als gestellt angesehen wird. Ich komme mit den Formulare alleine leider nicht klar.
Danke
4 Antworten
Die Bestätigung des Termins sollte reichen.
Aber seit wann schreibt die Agentur für Arbeit vor, dass Du eine REHA zu machen hast?
Ok.
Nein, sicher bin ich nicht.
Wird der Antrag innerhalb dieser Frist gestellt, gilt dieser im Zeitpunkt des Antrags auf Arbeitslosengeld als gestellt.
Wenn Du am 31.8. vor Ort bist, füllst Du die Formulare aus und gibst sie am 3.9. persönlich ab. Post reicht nicht, da der 31.8. ein Freitag und der 3.9. ein Montag ist.
Ich würde trotzdem vorsichtshalber die Terminbestätigung hinschicken.
Hallo nevertiti,
du hast am 31.08. einen Beratungstermin. Der Antrag wird bei diesem Termin mit dir zusammen ausgefüllt. Eine Bestätigung über die Antragsstellung bekommst du gleich ausgehändigt, wenn du freundlich fragst, machen die dir wahrscheinlich auch eine Kopie für das Arbeitsamt. Dann kannst du auf dem Weg nach Hause beim Arbeitsamt vorbeigehen und die Antragsbestätigung gleich am 31.08. noch abgeben.
Die ONline-Bestätigung wird nicht ausreichen. Woher sollen die denn wissen, dass du auch dort warst und dich darum gekümmert hast?
Und wie soll man den Antrag stellen wenn man Hilfe benötigt ?
Es geht NICHT um den Termin, sondern um den fertigen Antrag
aber ich brauche Hilfe für den Antrag !
Du hast doch am 31.08. einen Termin, da sollen sie Dir beim Ausfüllen helfen und dann kannst Du den Antrag vor dem 03.09. abgeben.
Wegen der Nahtlosigkeitsregelung. Bist du dir sicher, dass es ausreicht. Sonst bekomme ich keinen Cent mehr !