Alg I Sperre mit Krankschreibung umgehen?

8 Antworten

Doch, sie bekommt Krankengeld, aber kein Arbeitslosengeld. Was sie aber dennoch bekommt, ist eine Sperre und zwar dann, wenn sie wieder gesund ist.

Außerdem müsste man den Grund für den Aufhebungsvertrag kennen um zu sagen, ob es zu einer Sperre kommt. Nicht jeder Grund wird sanktioniert.

amdros  30.05.2014, 21:22

Das wage ich zu bezweifeln und kenne es anders..so wie ich es in meiner Antwort zum Ausruck gebracht habe. Am 27.04. befand sie sich nicht mehr im Angestelltenverhältnis sondern war ab 27.04. arbeitslos...dann wird auch kein Krankengeld gezahlt!!

nico13125 
Beitragsersteller
 30.05.2014, 21:09

Danke für die schnellen Antworten. Also die Sperre beginnt dann erst ab dem Moment wenn sie nicht mehr Krankgeschrieben ist ? Sie sagte das die Sperre rückwirkend von dem Moment der Arbeitslosigkeit Meldung 3 Monate laufen würde. Grund des Aufhebungsvertrages ist ein Verstoß gegen Kassenrichtlinien. Der Arbeitgeber sah von einer fristlosen Kündigung ab sagte sie.

Hat sie in der alten Firma noch eine Frist, oder ist das Arbeitsverhältnis zum 26.04. beendet? Die Krankenkasse springt erst nach 6 Wochen ein, wenn der Arbeitgeber nicht mehr die Lohnfortzahlung zählt. Ich denke, das sieht schlecht aus. Warum hat sie sich nicht kündigen lassen? Am besten mal zum anwalt oder ÖRA gehen

Weit aus Cleverer ist keine Sperre zu bekommen! Dem Amt zeigen das man "Willig" ist....oder auch eine Krankheit anführen, weshalb man diese Arbeit nicht machen konnte.

Das kann nartürlich sein!...Sie verschiebt damit das Problem nur! Wenn Sie Krankengeld bekommt, bekommt Sie ja kein ALG, aber wenn Sie dann ALG wieder bekommt, wird es gesperrt....;( Krankengeld bekommt man doch erst nach 6 Wochen? Weiß aber auch nicht genau.

Am besten ist immer sich mit dem Amt zu einigen! z.B anbieten das man Praktika in Firmen machen will....nichts machen und rumtricksen holt ein irgentwann wieder ein! Was ist mit Arbeit im Altenheim? oder Waren auffüllen? oder Fortbildung und Umschulung....

Wenn sie eine Sperrzeit hat , dann wird auch keine KV vom Amt gezahlt. Ohne KV vom Amt gibts kein Krankengeld - was es ohnehin nicht gibt wenn man Arbeitslos ist ^^ Mitdenken Vereinsbank sag ich mal nur ......

ob sie gar keinen Anspruch auf Krankengeld hat da sie ab dem 26.04.14 sich arbeitlos gemeldet hat?

So ist es..ihr hätte ab 27.04. ALG zugestanden..nun aber eine evtl. Sperre bekommt???