Wird man vom Familiengericht angeschrieben wenn man evtl. Erbe ist oder muss man sich dort selber melden.?
Ich bin Nichte einer kürzlich verstorbenen Tante, zu der ich keinen Kontakt hatte. Sie war kinderlos geblieben und hat nur aus ihrer Familie einen Neffen. Vom Tod der Tante habe ich nun per Zufall erfahren. Ist nun der Neffe alleiniger Erbe, da auch ihr Mann schon vor ihr verstarb? Das Familiengericht der Stadt hat sich bis heute nicht bei mir gemeldet. Muss ich selber tätig werden? Würde mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Danke im Voraus.
3 Antworten
Das Familiengericht ist logischerweise dafür nicht zuständig. Wenn dann informiert dich das Nachlassgericht. Wenn kein Testament vorliegt, ermittelt es die gesetzlichen Erben aber nicht von Amts wegen (außer in Bayern und Baden-Württemberg). Du musst also schon selbst aktiv werden, wenn du meinst, Erbe geworden zu sein.
Wenn der Neffe dich nicht als mögliche Erbin angegeben hat, musst du dich melden.
Wenn du erbst wirst du automatisch angeschrieben.