Mein 17 jährigem Soh starb und sein Vater verweigert Beerdigungskosten?
Wie grausam ist diese Welt nur?
Mein Sohn verstarb im Februar. Nun weigert sich der leibliche, unterhaltspflichtigen Vater 50 % der Beerdigungskosten zu bezahlen. Das Erbe hat er nach einer sechswöchigen Frist nicht ausgeschlagen. Nun kommt sein Anwalt mit einem Schreiben um die Ecke, in dem er sich auf die Dürftigkeitseinrede bezieht und somit sein Mandant nicht zahlen muss.
Kommt er damit wirklich durch?
5 Antworten
Zuerst mein Beileid, dann die Frage:
Wer ist Erbe des Sohnes? Diese Frage ist unabhängig davon, ob es etwas zu erben gab. Und das musst Du als erstes klären.
Wenn der Sohn ein Testament hinterließ (das haben die wenigsten in dem Alter), gilt dieses, ansonsten die gesetzliche Erbfolge. Die läuft vermutlich (ich kenne ja Eure Familienverhältnisse nicht) darauf hinaus, dass Du und der Vater zu gleichen Teilen Erben seid.
Das heißt dann, Ihr seid eine Erbengemeinschaft. Keiner darf alleine über das Erbe oder Teile desselben verfügen. Wer es doch tut, macht sich straf- und erpressbar und sollte besser anwaltlichen Rat einholen, bevor er gegen Miterben prozessiert.
Nehmen wir an, das sei geklärt. Dann kommt der vermutlich kürzeste Paragraph des BGB zur Anwendung: Par. 1968 besagt:
Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.
Mit "der Erbe" ist ggf. die Erbengemeinschaft gemeint.
Diese Regelung ist unabhängig davon, ob die Erbmasse ausreicht zur Deckung der Beerdigungskosten. Es geht nicht um eine Forderung gegen den Nachlass (nur dagegen wäre die Dürftigkeitseinrede denkbar), sondern gegen die Erben.
Wenn Du diese Kosten vorgestreckt hast, hast Du gegen den/die Miterben einen Anspruch auf anteilige Erstattung. Dessen Durchsetzung kann wie andere Forderungen dann scheitern, wenn es beim Schuldner nichts zu pfänden gibt und er sich in eine Privatinsolvenz flüchtet.
Was auch noch sein könnte:
- Du hast vielleicht mit falscher Begründung ("weil Du unterhaltspflichtig bist") von ihm Erstattung gefordert.
- Du hast vielleicht höhere Beerdigungskosten verursacht als nötig - dann müsstest Du ggf. den unnötigen Teil alleine tragen.
> Dies ergibt sich weder aus dem Wortlaut noch aus der Kommentierung zu 1968 BGB
Doch - der Wortlaut besagt "Der Erbe zahlt". Nicht "die Erbmasse zahlt" und auch nicht "der Erbe zahlt, soweit die Erbmasse reicht".
> wollen wir
Wir? Wenn Du bereits anwaltlich beraten bist, solltest Du nicht hier fragen. Dein Anwalt kennt sich vermutlich besser aus als ich, und wenn nicht, dann hat er eine Versicherung, die für seine Falschberatung zahlt.
Vor den Unterhaltspflichtigen sind die Erben zur Tragung der Beerdigungskosten verpflichtet - ich sehe daher keinen Weg, aus der Unterhaltspflicht einen Anspruch abzuleiten. Aber auch keine Notwendigkeit - als Erbe ist er ohnehin zur Zahlung verpflichtet, sollte er doch ausgeschlagen haben, bist Du als Alleinerbe auch Alleinzahlerin.
Warum Du bei einem bestehenden sicheren Anspruch auf die GoA ausweichen willst, ist mir schleierhaft. Oder verschweigst Du uns hier einen wichtigen Teil, nämlich die Antwort auf die Frage, warum Ihr - als gemeinschaftlich Verpflichtete - die Beerdigung nicht gemeinsam organisiert habt?
Solltest Du die Bestattung gegen den Willen des Vaters geregelt haben, dann wäre das nicht ohne, sondern entgegen dem Auftrag gewesen und ganz sicher kein Grund für einen Zahlungsanspruch. Ist das vielleicht der Grund, warum der Vater nicht zahlen will?
Ich Habe die Beerdigung meines Sohnes alleine organisieren müssen da der Kindsvater sich seit der Geburt nie um seinen Sohn gekümmert hat obwohl ich jederzeit dazu bereit war und es auch wollte. Unterhalt hat er ja auch regelmäßig bezahlt. Da mein Sohn wieder einen Abschiedsbrief noch ein Testament hinterlassen hat sind der leibliche Vater und ich Erben (Erbengemeinschaft) und auch unterhaltspflichtiger. Das Erbe hat er nicht ausgeschlagen.
Ich wollte mit meiner Frage niemandem zu nahe treten ich versuche mich nur selbst zu 100 % zu informieren um jegliche Nur so kleineMöglichkeit In Betracht zu ziehen was der gegen Anwalt als Nächstes macht bzw. versucht.
Sorry, wenn ich den - falschen - Eindruck erweckt habe, Du seist mir zu nahe getreten. Ich wollte lediglich sagen: Es gibt in dem Fall so viele Feinheiten, dass diese nur im direkten Gespräch mit einem Anwalt geklärt werden können.
Womit ich nicht sagen wollte, dass Du jetzt schon einen benötigst. Einen Mahnbescheid zu beantragen ist kein Hexenwerk. Allerdings: Wenn Du mehr forderst, als Dir letztlich zugesprochen wird, trägst Du einen Teil der Kosten.
Beispiel für so eine Feinheit: "alleine organisieren müssen da...nie um seinen Sohn gekümmert". Die https://de.wikipedia.org/wiki/Bestattungspflicht traf Euch als Eltern gemeinsam, ganz unabhängig von Umgang und Unterhalt. Hast Du ihn aufgefordert, mit Dir gemeinsam die Beerdigung zu organisieren, oder hast Du nur vermutet, dass er sich weigern wird?
> was der gegen Anwalt als Nächstes macht
erstmal gar nichts, warum sollte er auch, solange Du nichts unternimmst. Gegen einen Mahnbescheid wird er vermutlich Widerspruch einlegen, das ist dann der Zeitpunkt, an dem ich, wäre ich an Deiner Stelle, anwaltliche Hilfe in Anspruch nähme. Denn für das https://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren#Streitiges_Verfahren
musst Du Deine Forderung begründen.
Wäre ich Dein Ex, wäre meine Argumentation - leicht übertrieben - wie folgt:
1) Die Kosten sind maßlos überhöht, Schuld daran hat meine Ex, denn
2) sie hat die Beerdigung ohne mein Zutun organisiert. Hätte sie mich beteiligt, dann hätte ich die Beerdigung - angemessen für einen mittellosen 17-jährigen - wohnortnah zum halben Preis organisiert, weshalb ich
3) von den notwendigen Kosten - 4 k€ abzüglich der Erbmasse - gerne die Hälfte trage, aber alles, was darüber hinaus geht, lieber einem Anwalt gebe als es meiner Ex zu überlassen.
🙏
den Anwalt werde ich auf alle Fälle jetzt beauftragen.
„Hast Du ihn aufgefordert, mit Dir gemeinsam die Beerdigung zu organisieren, oder hast Du nur vermutet, dass er sich weigern wird?“
Ich direkt habe ihn nicht beauftragt aber der Bestatter hat ihn angeschrieben. Darauf rief der Kindsvater Den Bestatter an und beschimpfte ihn wild.
Viel organisiert habe ich ihn dem Zustand nicht können. Und musste ich auch nicht da die meisten Dinge Pflicht waren wie z.B die Überführung der 400 km entfernten Klinik nach Hause zu uns. Damit die Kosten nicht noch extremer werden wie sie schon angedeutet wurden, ist anstatt eines zweiten Bestatters mein Vater (Opa meines Sohnes) mitgefahren. Das bedeutet dass er teilweise die Arbeit eines zweiten Bestatters mit übernehmen musste. Natürlich wurde ihm das vorher mitgeteilt. Das war für meinen Vater der schlimmste Gang.
Selbst den Grabschmuck habe ich alleine übernommen da ich in einem Blumenladen arbeite.
Nachdem der Kindesvater so auf den Bestatter reagiert hatSchickte er nach Absprache mit mir die Hälfte der Bestattungskosten zu.
keine Reaktion
Ich bat einen Anwalt ein Schreiben aufzusetzen indem wir ihn bitten die Bestattungskosten hälftig zu übernehmen. Wir teilten ihm natürlich auch rechtzeitig mit dass er Erbe wurde. Dies berücksichtigten wir auch in der Rechnung zu Hälfte. Kurz bevor die Frist von vier Wochen zu Ende war bekam ich ein Schreiben von dem gegen Anwalt, dass sein Anwalt nicht zur Zahlung verpflichtet werden können da das Erbe (Nachlass) Nicht für die Bestattungskosten reichen würde und er sich auf die Dürftigkeitseinrede berufe. Das ist der aktuelle Stand
> Darauf rief der Kindsvater Den Bestatter an und beschimpfte ihn wild.
Das ist schön - damit kannst Du ja beweisen, dass der Vater sich nicht beteiligen wollte. Wieso der gegnerische Anwalt auf solche haltlosen Argumente verfällt, wenn er weiß, dass Du ebenfalls anwaltlich beraten bist, kann ich mir nicht erklären. Mit sowas versucht man sonst nur, Laien ins Bockshorn zu jagen.
Ich drück' Dir die Daumen für die anstehende Klage.
Das ist ganz arg lieb von dir vielen dank
Mein Beileid. Ich fürchte da musst du dich an einen Anwalt wenden. Hier bekommst du nur Antworten von Laien. Ich kann mir jedenfalls vorstellen, dass du die Kosten nicht allein tragen musst!
Zutreffenderwesie meint Dürftigkeisteinrede, dass der Erbe wegen Mangels eines den Kosten entsprechenden Nachlasses die Befriedigung eines Nachlassgläubigers insoweit verweigern darf.
Was der Anwalt verschweigt: Als Vater ist man gleichwohl im Rahmen seiner Einkünfte zur Kostentragung verpflichtet, soweit die angemessenen Bestattungskosten nicht durch den Nachlass gedeckt wären.
Nachdem du den gesamten Nachlass eures Sohnes verwertet hast (ebay-Verkaufserlöse Klamotten, CD, Auto usw.), kannst du die notwendigen Betattungskpsten im Verhältnis eurer beider Einkommen anteilig ersetzt beanspruchen.
Mag darf sich streiten, ob die Überführungskosten dir allein anfallen, da du ihn in deiner Nähe bestatten ließest und ob etwaige Blumendekoration der Kapelle, Bewirtungskosten, Trauerredner usw. angemessen waren.
Die reinen Bestattungkosten hingegen sind unstreitig.
Können Sie mir beschreiben was angemessene Bestattungskosten sind. Denn für einen 16-jährigen Jungen mit vielen Freunden und einer noch lebenden Mutter, die nicht nur 25 Jahre zum Graben möchte ( ein zeitlich verlängerbares Grab ist teurer) könnten doch andere Dinge angemessen sein, wie für eine alleinstehende ältere Dame.
Die Angemessenheit der Bestattungskosten ergibt sich aus den konkreten Lebensumständen des Verstorbenen.
Wer nicht einmal lebzeitig eine Yuccapalme am Leben halten konnte, hätte bestimmt nicht auf ein üppiges Blumenmeer in der Trauerhalle Wert gelegt. War er kein Schlipsträger, mußte man ihn in einem nagelneuen Anzug bestatten? Lobhudeleien waren im ein Graus, aber der Treuerredner mußte sein? Brauchte es das kleine Schwarze, um als trauernde Mutter zu gelten?
Du siehst, worauf ich hinaus möchte. Auch darf der Vater akzeptieren, dass du eine verlängerbare Wahlgrabstätte an deinem Wohnort in Auftrag gabst, um lebzeitig ein Ort des Gedenkens zu haben, sich aber an den damit verbunden zusätzlichen Kosten nicht beteiligen. Er darf der Meinung sein, die Erinnerung an den Verstorbenen lebt im Herzen der Menschen und braucht keinen Ort des Gedenkens.
Eine Bewirtung der Trauergäste mit obligatorischem Kaffe und Kuchen gelten aber als sittliche Pflicht.
Im Ergebnis würde ich die einzelnen Position der Bestatterrechnung dahingehend prüfen, was davon eher dein Wunsch war und unter Beifügung der Kopie(en) die Differenz häfltig erstattet fordern.
Vlt. kommt der Kindsvater dann zu der Erkenntnis, dass es nunmher seine Pflicht ist, seinen fairen Anteil beizutragen?
mit derErkenntnis des Vaters kann ich auf gar keinen Fall rechnen er hat meinen Sohn schon zu lebt Zeiten sehr schlecht behandelt. Möchte mich für die informative Antwort ganz recht herzlich bedanken
Die erste fRage die sich stellt, weil Du die Sache mit dem Erbe einführst, gibt es denn ein Erbe?
Vermutlich doch nicht, denn sonst wären die Kosten aus dem Erbe zu zahlen gewesen.
Dürftigkeitseinrede ist ja schön und gut, aber das muss bewiesen werden.
Er hatte ein Sparbuch mit 1100€ Für seinen Führerschein. Da er in einem Krankenhaus fast 400 km entfernt von seinem Wohnort starb wurden die Beerdigungskosten zwecks Überführung und Aufbewahrung sehr hoch
Das ist natürlich eine zusätzliche Härte. Aber die 1.100,- werden dann ja für die Beerdigung auch lange nicht gereicht haben.
Und der Vater muss natürlich die Hälfte der Kosten übernehmen, soweit diese den Betrag von 1.100, übersteigen.
Die Kosten der Beerdigung liegen bei 8000 €. Denken Sie ich habe Erfolg wenn ich mit einem Anwalt vor Gericht gehe?
Erfolg ja dem Grunde nach, aber Geld gibt es nur, wenn er etwas hat. Schließlich geht es um ca. 3.500- Euro. Wir wissen aus dEinem Sachverhalt weder, ob er ein Einkomemn hat, noch ob er irgendwelchen verwertbare Vermögensteile hätte (Sparbuch, usw.).
Das Problem bei jedem Prozess ist, es gibt zwei Punkte:
- Prozess gewinnen, oder verlieren
- den gewonnenen Prozess auch durch Zahlung kassieren.
Was genau muss er denn nachweisen um sich auf die Dürftigkeitseinrede zu berufen?
Nachgewiesen ist, das er bis zu Tod seines Sohnes 360€ Unterhalt bezahl hat und das schon seit Jahren
Und auch arbeitet
na gut dann kann er ja noch 10 Raten a 360,- Zahlen, dann ist es bezahlt.
Ja so sehr ich das auch mehr möchte ich ja gar nicht.
Es ist einfach nur traurig das nicht alle so denken vor allem beim eigenen Sohn😢 sie haben mir sehr geholfen und mir ein Gutes Gefühl gegeben weiter zu kämpfen. Meinen größten Dank 🙏
Gerne doch. Ich kann das Gefühl nachvollziehen, zum Glück ist mir so etwas erspart geblieben, ich habe keine Kinder.
Müsste das nicht Bedürftigkeit heißen?
Nein das ist etwas anderes
Klar schreibt er das ungeprüft, denn dafür wird er bezahlt.
Jetzt bist Du am Zug. Hast du wenigstens einen Rechtsschutz?
Nein habe ich leider nicht darum versuche ich so viel wie möglich zu erfahren um mir einen weiteren Rückschlag aus dieser Richtung zu ersparen.
Ich habe bisher den Anspruch aus Paragraph 1968 BGB geltend gemacht. Darauf hin hat er die Dürftigkeitseinrede erhoben. Woher genau ziehen Sie die Erkenntnis, dass sich die Dürftigkeitseinrede nicht auf die Bestattungskosten Erstreckt. Dies ergibt sich weder aus dem Wortlaut noch aus der Kommentierung zu 1968 BGB Ich konnte hier zu auch keine Rechtsprechung des BGH finden?
Unabhängig davon, ob die Dürftigkeitseinrede gilt, dürfte sich doch aber der Anspruch gegebenenfalls auch aus Paragraph 1615 Abs. 2 BGB in Verbindung mit der Geschäftsführung ohne Auftrag gegeben?
Leider habe ich Ihre Ausführung:
Nicht verstanden, Denn genau Mit dieser zusätzlichen Argumentation wollen wir den Anspruch der Bestattungskosten anteilig geltend machen.