Können Leasingnehmer und Fahrzeughalter unterschiedliche Personen sein

1 Antwort

Ja, das ist grundsätzlich kein Problem. Ob das allerdings alle Anbieter machen, kann ich nicht sagen.

Wir machen das öfters. Es wird nur eine zusätzliche Halteerklärung notwendig, diese wird vom Leasingnehmer und vom Fahrzeughalter unterschrieben.

 

Beste Grüße