Fahrzeug überführen, ohne "extra" Fahrzeughalter zu sein?
folgende Situation:
Ich soll für meinen Vater welcher sich im Urlaub befindet ein Auto in Köln kaufen und nach Hause bringen welches auf sein Gewerbe zugelassen werden soll. Mit seinem Gewerbe hab ich nichts zu tun, ich bin weder Vize Ceo noch Mitarbeiter oder sonst was. Soweit ich weiß gibt es Überführungskennschilder und rote Kennzeichen, die ich aber auf mich Zulassen muss. Bekommt mein Vater im Endeffekt einen weiteren "Fahrzeughalter" aufs Auto oder wird das nicht eingetragen?
Danke im Voraus
5 Antworten
Hi, rote Kennzeichen bekommen nur Autohändler. Du musst ein Kurzzeitkennzeichen beantragen
Nein, das wird dann nicht als Halter eingetragen.
Bedenke dann auch, dass Du mit den Kurzzeitkennzeichen nur Probe- und Überführungsfahrten machen darfst. Nicht dass Du dann mit dem Auto abends in die Disco fährst :D
Das lassen die Polizisten in der Regel nicht als Probfahrt gelten ^^
Es ist auch nur 5 Tage lang gültig, aber das steht dann auf dem Kennzeichen.
Den Zeitraum überziehen wäre eine Straftat, da dann Fahren ohne Versicherungsschutz.
Und sei vorsichtig, denn Du hast da nur Haftpflicht, kein Kasko.
So, nun solltest Du für die Aktion gerüstet sein :D
Rote Kennzeichen werden nicht eingetragen. Und die kriegst du nur bei besonderem Interesse, welches du nachweisen musst. In dem Fall eher nicht. Gibt dafür die Möglichkeit a) entsprechend rote Kennzeichen vom Autohaus zu borgen oder b) eine Kurzzeitzulassung.
Oder die Firma meldet das Fahrzeug bereits an und die reist mit Fahrzeugschein+Kennzeichenschilder dorthin und holst das Fahrzeug.
Überführungskennzeichen tauchen in der Zulassungsbescheinigung nicht auf.
Also Geldwäsche, oder wie wird bezahlt?
Zudem, wer sich nicht auskennt, sollte nicht überführen, denn diese eine Fahrt ist ja ohne Kasko und so.
Wieso hat der Berater/Makler vom Vater keinen Plan, denn der soll/muss doch sicher versichern, oder wer macht das?
Nicht dass da die Firma kommt, und Du sollst der Firma einen Schaden bezahlen.
Dein Vater kann JEDEN Besitzer einer gültigen Fahrerlaubnis mit der Überführung beauftragen.