Entfernungspauschale mit fremden Auto zulässig?
Wir (meine Lebensgefährtin und ich) haben gestern ein Auto auf meinen Namen zugelassen. Das Auto wird wegen der günstigeren Bedingungen auch auf meinen Namen versichert. Jedoch wird meine Freundin das Auto für Fahrten zur Arbeitsstelle verwenden. Wird das Finanzamt dies für die Festsetzung der Entfernungspauschale anerkennen oder muß das Fahrzeug auf den Namen meiner Freundin laufen? Wir kann man im Zweifelsfalle nachweisen, daß sie das Fahrzeug für die betr. Fahrten verwendet hat?
4 Antworten
die Entfernungspauschale wird anerkannt. Ich hatte früher auch das Auto der Eltern genutzt und konnte steuerlich die Entfernungspauschale ansetzten, Steuer etc. geht natürlich nicht. Diese "betriebskosten" kannst nur du absetzten.
Fahrtenbuch - handgeschrieben oder elektronisch über die Navigationssysteme - ist immer hilfreich. Dann kannst aber die Betriebskosten nur du, und dann wohl auch nur anteilig geltend machen...
das ist egal, wem das Auto gehört. Auch für Fahrgemeinschaften gibt es die Pauschale, da braucht sie gar nicht allein fahren.
Bei der Entfernungspauschale ist das Fahrzeug egal.