Zugelassenes aber nicht versichertes Fahrzeug auf öffentlichen Straßen parken erlaubt?
Hallo zusammen, wenn ich die Versicherung eines Fahrzeugs kündige, z.B. wegen Neuanschaffung, und wenn ich das Fahrzeug nicht abmelde, darf ich es dann auf einer öffentlicher Strasse ordnungsgemäß parken? Mir ist bewusst, dass ich ein nicht versichertes Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegen darf, aber wie ist es mit Parken?
7 Antworten
Auch Parken darfst du es nicht, da es auch da zu versicherungsrelevnaten Schäden kommen kann
Z.B sichtbehinderndes Parken.
Oder ein anderes Fahrzeug rammt sein Auto, wodurch es gegen ein drittes Fahrzeug geschoben wird, und der Verursacher begeht Fahrerflucht,
Dann hat sein Auto ein Anderes beschädigt.
Wen einer das Auto anfährt und das Auto dann Personen verletzt oder tötet bist Du dran und das kann bis zu deinen Enkeln gehen die für so was zahlen müssen .Ohne Versicherung keine Zulassung mehr vorhanden sie erlicht mit der Kündigung .
Und wen einer das Auto abfackelt und Fremdschäden entstehen wird Du mit allen in Ersatz genommen ohne Ausnahme .
Eine Zulassung erlischt nicht...
auch wenn schon etwas her: Wenn jmd. anderes den Schaden verursacht hat ist das völlig irrelevant...
Die Haftpflichtversicherung Deines Kfz ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Kündigst Du die, meldest das Fahrzeug jedoch nicht ab, informiert Deine Versicherung (sehr !) kurzfristig die Zulassungsstelle. Dann wird Dein Fahrzeug zwangsweise still gelegt! Parkst Du also ein nicht versichertes (aber dennoch angemeldetes) Fahrzeug im öffentlichen Raum, gehen die Behörden auf die Suche nach Deinem Fahrzeug - und legen dies zwangsweise still!
Geht nicht - auch, weil Du recht schnell von der Zulassungsstelle Post bekommst, die 35 € kostet: Dein Auto abzumelden
Wenn Du das nicht tust, wird es wesentlich teurer und es gibt ein Strafverfahren
Das geht so nicht. Wenn der Wagen nicht Versichert ist, wird er zur Not Zwangs-abgemeldet. Das geht schneller, wie man gucken kann.
Ein Abgemeldetes Fahrzeug darf nicht im öffentlichen Verkehrsraum Stehen.
Darfst Du auch nicht. Auch Parkraum ist öffentlicher Raum.
Danke für die Antwort.
Mir stellt sich nun die Frage welche versicherungsrelevanten Schäden bei einem ordnungsgemäß parkenden Auto passieren können? Von wegrollen mal abgesehen...