Darf Fahrzeughalter die amtl. Kennzeichen entfernen->Eigentümer des Fz. ist eine andere Person
Hallo zusammen,
darf ein Fahrzeughalter, die amtl. Kennzeichen entfernen um das Fahrzeug abzumelden, auch gegen den Willen des im Kaufvertrag stehenden Eigentümer des Fahrzeuges, welcher auch meist der Fahrzeugführer ist?
Gibt es dazu eine Rechtsprechung?
3 Antworten
Her Halter ist der jenige, auf den das Fahrzeug zugelassen ist und der auch die Halterpflichten auf sich nehmen muß. Als Halter kannst Du das Fahrzeug jederzeit abmelden und demnach auch die Kennzeichen demontieren. als Halter kannst Du das auch ohne die Kennzeichen zu demontieren und ohne Zugriff auf die Papiere zu haben, dann wird das Fahrzeug allerdings zu Fahndung ausgeschrieben, den Fall hatten wir gerade im Bekanntenkreis.
wer in den papieren steht darf auch die kennzeichen abmontieren.. sofern der wagen dann nicht auf öffentlichen strassen steht...
der eigentümer darf es, der halter nicht, es ist nicht sein eigentum