Knebelmietvertrag
Hallo, in Ihrer tiefsten Verzweiflung bei der Wohnungssuche hat meine Freundin einen Mietvertrag unterschrieben, der Sie nicht nur Ihrer "Bürgerrechte" beraubt, sondern auch noch eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren hat. Der Vermieter ist wohl keiner, mit dem man sich außervertraglich einigen kann. Folgende Frage (meine Verzweiflung hat nun auch ihren Tiefpunkt erreicht)
Wenn es hart auf hart kommt, was kann man tun, damit der Vermieter ihr kündigt und wie kann man das am Friedlichsten anstellen. Welche Konsequenzen sind zu befürchten?
Vielen Dank für eure Antworten
14 Antworten
M-Verträge mit Mindestlaufzeiten gibt es nicht. Ich vermute, dass hier ein Mietvertrag mit Kündigungsverzicht für drei Jahre vorliegt.. Wenn dieser Kündigungsverzicht für Mieter und Vermieter im Mietvertrag festgeschrieben ist, dann ist das rechtswirksam. Warum will sie denn aus dem Vertrag ausscheiden? Wenn der Vermieter keine Auflösung des Mietvertrages will, dann bleibt nur ein Scheingefecht mit 50% Mietminderung. Ein Grund findet sich immer. Damit wird provoziert, dass der Vermieter den Mietvertrag außerordentlich und fristlos kündigt. Oder es wird überhaupt nicht die Miete bezahlt, nach 2 Monaten kann hier der Vermieter ebenfalls außerordentlich kündigen. Das nicht bezahlte Geld sollte aber aufgehoben werden, damit die Schulden nach der Kündigung beglichen werden können.
Dieser Vorschlag kann sehr teuer werden und ist nicht zu empfehlen.
Vielen herzlichen Dank an Sie und auch an alle Anderen, die mitgemacht haben.
Sie braucht nur 2 Monate nicht die Miete zu zahlen, dann wird vermutlich der Vermieter kündigen. Sicher ist das aber nicht.
Welche Passagen berauben sie denn ihrer Bürgerpflichten? Es gibt Regelungen in Mietverträgen, die sind schon wegen des BGB und seiner Aussagen darin nicht bindend. Schreib doch hier mal rein, welche Passagen das sind - dann kann man konkreter werden.
Auch bei einer "Mindestlaufzeit" kann das der Fall sein. Da kommt es immer darauf an, was genau wörtlich im Vertrag steht.
Konkrete Antwort auf Deine Frage: Ist sie schon eingezogen? Wenn nein, dann nicht einziehen und keine Miete oder Kaution bezahlen. Der Vermieter weiß, dass es wenig Sinn macht, den Vertrag auf diese Weise durch zu ziehen und am Ende vergeblich 36 Monatsmieten hinter her laufen zu müssen. In diesem Fall habt ihr in der Wohnung noch keinen Schaden angerichtet, da ihr sie nicht genutzt habt. Als Vermieter würde ich Deiner Freundin dann einen Aufhebungsvertrag anbieten, bevor ich fristlos kündigen würde. Mit dem Aufhebungsvertrag wäre dann meinerseits eine Forderung von 3 Monatsmieten verbunden, die in jedem Fall zu zahlen ist und deren Zahlungseingang Voraussetzung für die Wirksamkeit der Aufhebung wäre. Geht die Zahlung nicht wie vereinbart ein, dann würde ich fristlos kündigen, aber gleichzeitig Schadensersatz für den Mietausfall bis zur Neuvermietung in Höhe der monatlichen Mieten und der anteiligen Betriebskosten fordern, denn geheizt werden muss z. B. trotzdem und andere Gebühren fallen auch an. Das wäre dann ein Spiel mit ungewissem Ausgang für Deine Freundin, denn wer weiß wann die Wohnung neu vermietet sein wird. Ist sie schon eingezogen, dann sind 36 Monate auch irgendwie überschaubar. Ein Auszug kommt nur dann in Betracht, wenn es gar nicht mehr anders geht oder Beruf / Ausbildung einen Umzug notwendig machen. Wichtig ist auch, dass sie einem Mieterverein beitritt und dann über den Beitrag bezahlte Beratung in Anspruch nimmt: Überprüfung des Mietvertrags auf Paragraphen, die evt. tatsächlich unsittlich sind oder sie einseitig benachteiligen und ggf. Möglichkeiten suchen, aus dem Vertrag raus zu kommen. Allerdings war bisher nicht wirklich was zu erkennen, was Deiner Freundin Bürgerrechte raubt. Sowas wäre z. B. ein Ausgehverbot nach 20.00 Uhr o. ä.
Vorsicht, wir haben gerade einem Mieter die gelb rote Karte per Gericht gezeigt und er darf jetzt sämtliche Kosten und die fehlende Miete übernehmen für die Dauer des Leerstandes.
Zum Mieterverein gehen. In jeder mittleren bis größeren Stadt vertreten.
Mindestlaufzeit von 3 Jahren bedeutet vermutlich gegenseitiger Kündigungsverzicht für 3 Jahre. In dem Fall kann auch der Vermieter, selbst wenn es Gründe gäbe, nicht ordentlich kündigen.
Der Vertrag verbietet jegliche Veränderung der Putzoberflächen, untersagt die Untervermietung, zwingt zum Treppenputz, verpflichtet den Mieter zur Zahlung für die Überprüfung diverser Dinge wie etwa der Gegensprechanlage, zwingt zur Übernahme für die eventuelle Weitervermietung etc etc etc.
Alles was Du da aufzählst sind übliche und rechtmäßige Vereinbarungen in deutschen Mietverträgen.
Wenn der Vermieter, wie Du schreibst, keiner ist mit dem man sich außervertraglich einigen kann, kann man gar nichts machen außer den Vertrag einzuhalten.