Baulärm und Nachtschicht - hat man irgendwelche Ansprüche beim Vermieter?
Moin,
in unserem Haus sind aktuell zwei Wohnungen frei und werden nacheinander kernsaniert. Das heißt es wird wirklich alles rausgekloppt was geht.
Nun arbeite ich aber dauerhaft im Nachtdienst und schlafen ist seit Tagen einfach nicht möglich. Ich bin schon total gerädert.
Mir ist schon klar, dass alle Anderen im Haus Nachts schlafen wollen und nun mal irgendwann gearbeitet werden muss. Aber habe ich trotzdem irgendwelche Ansprüche gegenüber meinem Vermieter? Könnte er z.Bsp. in der Zeit der Abrissarbeiten ein Hotelzimmer zahlen, damit ich schlafen kann....
Ich frage wirklich aus purer Verzweiflung...
7 Antworten
Wie albatros schon schrieb, kannst Du die Miete mindern. Um wieviel, kann ich Dir aber nicht sagen. 50 % erscheint mir bei Baulärm tagsüber aber etwas hoch gegriffen. Vor allem wird es nicht möglich sein, rückwirkend zu mindern.
Mit der ersparten Miete kannst Du wenigstens einen Teil des Hotelzimmers bezahlen. Da Du aber offenbar in der Hotelbranche arbeitest, sollte es doch möglich sein, dass Dir Dein Arbeitgeber in der Zeit tagsüber ein Bett zur Verfügung stellt. Wenn es nicht gerade in einem Tourismusgebiet ist, ist doch sowieso gerade jede Menge leer.
Ausser Ohrstöpsel kannst Du nichts machen. Nachtschicht hat Nachteile, unteranderem das man tagsüber schlafen muss. Das hat zur Folge daß man mit dem Lärm klar kommen muss.
Deswegen wird Nachtschicht extra vergütet
Das Wundert mich, ist echt schlecht
Mit oder ohne Nachtschicht, der Gebrauch der Mietsache ist erheblich gemindert. Dementsprechend darfst du die Miete angemessen mindern. Die Quote richtet sich nach Dauer und Intensität der Beeinträchtigung. Das können 10 bis zu 50% der Bruttomiete sein. Minderung ab Kenntnis des Vermieters, die ja hier wohl vorausgesetzt werden kann.
Entweder du wartest, bis alles fertig ist und berechnest dann die Minderung oder du machst das monatlich für den vergangenen Monat.
Bitte Lärmprotokoll erstellen zwecks Beweisführung.
Solange sie sich an die offiziellen Ruhezeiten halten kannst du da leider recht wenig dagegen machen.
irgendwann zu den handelsüblichen Arbeitszeiten muß ja mal Arbeit erledigt werden.... Ohropax wäre vllt eine Lösung
Deswegen wird Nachtschicht extra vergütet >>> das wäre toll, ist aber in der Hotellerie nicht vorgeschrieben. Ergo.. bekomme ich keinen Nachtzuschlag. (Hat nix mit dem Thema zutun, wollte ich aber mal gesagt haben.)