Klimaanlage Nutzung in Mischgebiet?
Hallo, die WEG hat in einem Mischgebiet (Wohnungen und Geschäfte) in der Eigentümerversammlung beschlossen dass die Split Klimaanlage nur zu bestimmten Zeiten eingeschaltet werden darf. Ist das rechtens so ok? Ich möchte meine Klimaanlage 24/7 laufen lassen. Welche Gesetzte gibt es dazu? Meine Split Klimaanlage hört man kaum, ich wollte das Außengerät auch dämmen lassen, aber das hat niemanden interessiert. Kann ich dagegen vorgehen oder habe ich eher schlechtere Karten? Danke
2 Antworten
Wenn du wirklich gut dämmst, wie du sagst, und auch an den Körperschall denkst der sich über die Wände überträgt, wird es ja dann wirkl. niemand mitbekommen ob du dich an die Zeiten hälst...
Das Prob. bei der Sache ist wohl das man eine wasserfeste allgemeingültige Regelung braucht, wenn man es dir erlaubt (egal wie gut gedämmt) kommt der 2. an und will es auch so - und spätestens der 4. schert sich nicht um Rücksichtnahme und hat eine Anlage die richtig Lärm macht.
Klimaanlagen sind vor allem klimaschädlich. Somit ist deren Nutzung ohnehin sehr egoistisch. Selbstverständlich kann eine Eigentümergemeinschaft sich grundsätzlich dagegen entscheiden. Sonst könnte ja jeder machen, was er will. Das fändest Du im Sinne des Werterhaltes Deiner Wohnung auch nicht so toll.